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Da ja z.Z. das Katzenthema etwas hochkocht, habe ich mal eine grundsätzliche Frage.
Laut bayerischen Jagdrecht gelten ja Katzen als wildernd, welche mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind. Soweit so gut...
Aber:
Ist es im Sinne des Gesetzes, daß eine Katze 301 Meter von ihrem Zuhause entfernt als wildernd gilt, aber sobald sie 500 Meter weg ist zufällig wieder in den "Schutzbereich" eines Hauses kommt? Wenn ich im Revier z.B. ein einsames Gehöft habe, wo der Besitzer versichert keine Katzen zu besitzen oder haben zu wollen. Kann hier der "Schutzbereich" überhaupt greifen? Gibt es dazu Urteile?
Wenn man sich das Rechtsgutachten der beiden niederländischen Juristen anschaut, hätte der Staat ja eigentlich sogar eine Verpflichtung FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzrichtlinien durchzusetzen - es gibt aber im Gegenzug kein Gesetz mit dem Recht auf Freilauf für Hauskatzen. Daher irritiert mich die allgemeingültig Auslegung der 300 Meter Grenze ein wenig...
Laut bayerischen Jagdrecht gelten ja Katzen als wildernd, welche mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind. Soweit so gut...
Aber:
Ist es im Sinne des Gesetzes, daß eine Katze 301 Meter von ihrem Zuhause entfernt als wildernd gilt, aber sobald sie 500 Meter weg ist zufällig wieder in den "Schutzbereich" eines Hauses kommt? Wenn ich im Revier z.B. ein einsames Gehöft habe, wo der Besitzer versichert keine Katzen zu besitzen oder haben zu wollen. Kann hier der "Schutzbereich" überhaupt greifen? Gibt es dazu Urteile?
Wenn man sich das Rechtsgutachten der beiden niederländischen Juristen anschaut, hätte der Staat ja eigentlich sogar eine Verpflichtung FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzrichtlinien durchzusetzen - es gibt aber im Gegenzug kein Gesetz mit dem Recht auf Freilauf für Hauskatzen. Daher irritiert mich die allgemeingültig Auslegung der 300 Meter Grenze ein wenig...