[Bayern] wildernde Hauskatzen

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Da ja z.Z. das Katzenthema etwas hochkocht, habe ich mal eine grundsätzliche Frage.
Laut bayerischen Jagdrecht gelten ja Katzen als wildernd, welche mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind. Soweit so gut...

Aber:
Ist es im Sinne des Gesetzes, daß eine Katze 301 Meter von ihrem Zuhause entfernt als wildernd gilt, aber sobald sie 500 Meter weg ist zufällig wieder in den "Schutzbereich" eines Hauses kommt? Wenn ich im Revier z.B. ein einsames Gehöft habe, wo der Besitzer versichert keine Katzen zu besitzen oder haben zu wollen. Kann hier der "Schutzbereich" überhaupt greifen? Gibt es dazu Urteile?

Wenn man sich das Rechtsgutachten der beiden niederländischen Juristen anschaut, hätte der Staat ja eigentlich sogar eine Verpflichtung FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzrichtlinien durchzusetzen - es gibt aber im Gegenzug kein Gesetz mit dem Recht auf Freilauf für Hauskatzen. Daher irritiert mich die allgemeingültig Auslegung der 300 Meter Grenze ein wenig...
 
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Der Gesetzestext lässt da nach meiner Sicht keinen Spielraum für Deutungen. Der Artikel 42.2 spricht ganz klar vom nächsten bewohnten Gebäude und knüpft die Entfernung nicht an den Wohnort der Katzenhalter.
Im Prinzip kann ich deine Gedanken nachvollziehen, aber auch wenn es aus Sicht des Niederwildschutzes logisch erscheint, bringst du dich in Teufels Küche, wenn du eine Katze innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzzone schießt und es auch nur einer mitbekommt, der dir oder der Jagd im allgemeinen nicht wohlgesonnen ist.
Dann waren alle deine Hegebemühungen im wahrsten Sinne des Wortes "für die Katz´" und du kannst dich ohne jagdliche Bindung an der Natur erfreuen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Die Rechtskreise müssen dabei auch beachtet werden. Jagdschutz und die Zonenregelung dienen nur um im Jagdrecht die Möglichkeit zu schaffen auch "Nichtwild" mit vernünftigem Grund zu töten.

Für die Verpflichtungen nach FFH und Co gibts keine Rechtsgrundlage zum töten von Katzen, erst recht nicht für die Jäger.


CdB
 
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Hierzu ist heute in der braunschweiger Zeitung dies
MfG
D.T.
 

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Bitte aber mit der gleichen Verantwortung wie bei anderen Tieren. Kein Schuss auf zur Aufzucht notwendige Elterntiere.
Wenn ihr Jagdgegner züchten wollt schießt mehr Katzen und schreibt viel darüber.
 

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