Hallo Foristi,
wie versteht Ihr die Regelung zur Wildfolge §17 in Baden Württemberg
http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wue ... gesetz.pdf
Folgendes Szenario:
1. Ein Stück wird beschossen und flüchtet ins Nachbarrevier ausser Sichtweite. Zähne am Anschuss.
2. Es besteht keine schriftliche Wildfolgevereinbarung oder nur eine veraltete, bspw. wg. Pächterwechsel.
3. Die Nachbarn sind telefonisch nicht zu erreichen.
4. Ein anerkanntes Nachsuchegespann sieht die Erfordernis einer sofortigen Nachsuche gegeben.
Wie verhält man sich juristisch richtig?
Gibt es in BW oder in Pachtverträgen eine zusätzliche Regelung die Absatz 4 aushebelt?
WmH
wie versteht Ihr die Regelung zur Wildfolge §17 in Baden Württemberg
http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wue ... gesetz.pdf
Folgendes Szenario:
1. Ein Stück wird beschossen und flüchtet ins Nachbarrevier ausser Sichtweite. Zähne am Anschuss.
2. Es besteht keine schriftliche Wildfolgevereinbarung oder nur eine veraltete, bspw. wg. Pächterwechsel.
3. Die Nachbarn sind telefonisch nicht zu erreichen.
4. Ein anerkanntes Nachsuchegespann sieht die Erfordernis einer sofortigen Nachsuche gegeben.
Wie verhält man sich juristisch richtig?
Gibt es in BW oder in Pachtverträgen eine zusätzliche Regelung die Absatz 4 aushebelt?
WmH