- Registriert
- 7 Nov 2014
- Beiträge
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Hallo,
ich hoffe hier kann mir geholfen werden.
Es geht um die Wildfolge in Niedersachsen und die Benachrichtung der Reviere die durchlaufen wurden.
Im speziellen Fall wurde ein Überläuferkeiler am Abend bei einem Kirrungsansitz beschossen. Da bei der Begutachtung des Anschusses nichts gefunden wurde, wurde ein offiziell bestätigter Nachsuchenführer verständigt damit eine Kontrollsuche stattfindet. Am nächsten Morgen wurde diese durchgeführt, der Hund arbeitete die Fährte und die Sau konnte nach mehreren Kilometern vom Hund gestellt werden, weiter wurde die Sau dann auch erlegt.
Ich habe den Revierinhaber verständigt in dem die Sau zur Strecke kam, darüber hinaus habe ich versucht alle Revierinhaber zu informieren durch deren Reviere wir gelaufen sind. Bei den angrenzenden Revieren kennt man die Reviergrenzen und Pächter noch, darüber hinaus kann es aber schon schwieriger werden. Jetzt weiß ich natürlich nicht ob ich alle betroffenen Reviere informiert habe. Wie ist in diesem Fall weiter zu verfahren? Reicht es aus, nach bestem Wissen die Revierinhaber zu informieren oder muss noch mehr unternommen werden?
Wie berichtet habe ich auch den Revierinhaber informiert in dem die Sau dann letztendlich erlegt werden konnte und für ihn war klar, dass ich die Sau auch behalten kann.
Jetzt habe ich diese Geschichte auch unseren Mitjägern erzählt und die fragten dann gleich ob mit der Wildfolge denn auch alles geklappt hätte.
Jetzt hätte ich das für mein Verständnis doch gerne noch einmal geklärt wie das in Niedersachsen rechtlich wäre.
Ich habe es immer so verstanden:
Ich suche nicht direkt nach (also ist (2) des §27 Wildfolge nicht erfüllt) bestelle einen offiziellen Schweißhundeführer für den nächsten Tag und suche dann mit ihm zusammen nach (darf also über Reviergrenzen gehen). Sollten wir das Stück dann verendet finden oder erlegen können, dann gehört es auch dem Revier in dem es krank geschossen wurde, weil hier (4) des §27 Wildfolge erfüllt ist und nicht (2) des selbigen.
Der Überläuferkeiler hatte einen hohen Laufschuss, etwa 20 Meter neben dem Anschuss konnte ein kleiner Knochensplitter gefunden werden.
Ich hoffe meine Fragen sind verständlich geschrieben.
Ich würde mich freuen, wenn sich ein paar Forenmitglieder aus Niedersachsen finden die mir einmal ihr Verständnis des Sachverhaltes darlegen könnten, bzw. mir sagen können ob ich mich richtig verhalten habe.
Vielen Dank schon einmal im voraus.
ich hoffe hier kann mir geholfen werden.
Es geht um die Wildfolge in Niedersachsen und die Benachrichtung der Reviere die durchlaufen wurden.
Im speziellen Fall wurde ein Überläuferkeiler am Abend bei einem Kirrungsansitz beschossen. Da bei der Begutachtung des Anschusses nichts gefunden wurde, wurde ein offiziell bestätigter Nachsuchenführer verständigt damit eine Kontrollsuche stattfindet. Am nächsten Morgen wurde diese durchgeführt, der Hund arbeitete die Fährte und die Sau konnte nach mehreren Kilometern vom Hund gestellt werden, weiter wurde die Sau dann auch erlegt.
Ich habe den Revierinhaber verständigt in dem die Sau zur Strecke kam, darüber hinaus habe ich versucht alle Revierinhaber zu informieren durch deren Reviere wir gelaufen sind. Bei den angrenzenden Revieren kennt man die Reviergrenzen und Pächter noch, darüber hinaus kann es aber schon schwieriger werden. Jetzt weiß ich natürlich nicht ob ich alle betroffenen Reviere informiert habe. Wie ist in diesem Fall weiter zu verfahren? Reicht es aus, nach bestem Wissen die Revierinhaber zu informieren oder muss noch mehr unternommen werden?
Wie berichtet habe ich auch den Revierinhaber informiert in dem die Sau dann letztendlich erlegt werden konnte und für ihn war klar, dass ich die Sau auch behalten kann.
Jetzt habe ich diese Geschichte auch unseren Mitjägern erzählt und die fragten dann gleich ob mit der Wildfolge denn auch alles geklappt hätte.
Jetzt hätte ich das für mein Verständnis doch gerne noch einmal geklärt wie das in Niedersachsen rechtlich wäre.
Ich habe es immer so verstanden:
Ich suche nicht direkt nach (also ist (2) des §27 Wildfolge nicht erfüllt) bestelle einen offiziellen Schweißhundeführer für den nächsten Tag und suche dann mit ihm zusammen nach (darf also über Reviergrenzen gehen). Sollten wir das Stück dann verendet finden oder erlegen können, dann gehört es auch dem Revier in dem es krank geschossen wurde, weil hier (4) des §27 Wildfolge erfüllt ist und nicht (2) des selbigen.
Der Überläuferkeiler hatte einen hohen Laufschuss, etwa 20 Meter neben dem Anschuss konnte ein kleiner Knochensplitter gefunden werden.
Ich hoffe meine Fragen sind verständlich geschrieben.
Ich würde mich freuen, wenn sich ein paar Forenmitglieder aus Niedersachsen finden die mir einmal ihr Verständnis des Sachverhaltes darlegen könnten, bzw. mir sagen können ob ich mich richtig verhalten habe.
Vielen Dank schon einmal im voraus.