Wildi Heckträger bis 250 KG

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Kastljaga
Ich fahre damit nur im Revier und darin liegendem Ort. Also nie schneller als 50kmh.
Das Fahrverhalten damit ist problemlos. Würde ich damit auf die Autobahn wollen so sollte man sicher den Geschwindigkeitsbereich wie mit einem Anhänger wählen. Ich habe es gekauft weil man es einfach im Kofferaum transportieren kann (zusammengeklappt) es massiv gebaut ist und dank Verzinkung sicheer auch nicht so leicht rosten sollte.

Und nein ich bin weder der Hersteller noch ein Händler
 
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Dann schreib auch dazu, daß du es nur so eingeschränkt nutzt und gib keine Empfehlungen für mehr.
Auf öffentlichen Straßen ist bei der zulässigen Stützlast Schluß.
 
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Naja, da wird dich die Polizei kaum anhalten um den Heckträger zu kontrollieren.
Wenn ein Unfall passieren sollte ist das was anderes, denn richtigerweise sind Waldwege öffentliche Wege.
 
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Dann schreib auch dazu, daß du es nur so eingeschränkt nutzt und gib keine Empfehlungen für mehr.

Kannst nicht richtig lesen was ich geschrieben habe????
Nur weil ich schreibe ich habe einen - das war die Frage hier - stellt das keine Empfehlung dar. Des weiteren muss ich keine Nutzungsbesschreibung erstellen.

Ich würde mal sagen wer keinen hat ist hier im Tread nur als wichtigtuer zu betrachten.
So ich bin hier nun raus.
 
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§ 44 Abs.3 Satz (keine Lust zum zählen) StVZO: " ... Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden. "

Im Bußgeldkatalog gibt es nur eine Vorschrift die sich auf die Stützlast bezieht:

Nr. 217 BKatV: "Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 % über- oder unterschritten wurde: 60 € 1 Punkt "

Die Überschreitung der Stützlast durch einen Wildträger der sonstige Anbauten an der Anhängerkupplung ist dort nicht zu finden. D.h. aber nicht, dass eine Überschreitung der Stützlast der Anhängerkupplung nicht sanktioniert wird. Vermutlich wird Nr. 217 BKatV analog anzuwenden sein.

Und was lehrt uns das? Eine Überschreitung bis 50% ist erlaubt.
 
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100 kilo plus 50% sind 150, aber sicher keine 250.
Also ist die Angabe der Tragfähigkeit von 250 kg Marketing.
 

z/7

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Es gibt sicher irgendein Fahrzeug mit Anhängerkupplung, die auch das zulässig trägt. Irgendwo in der Formulierung findet sich bestimmt das Wörtchen "bis".
 
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Nützt ja auch nix. 240 minus 20kg Eigengewicht macht 220, nicht 250...:ROFLMAO::p

Ansonsten, wer baut so einen Korb an einen Pickup?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Eine Seilwinde auf der Ladefläche wäre eventuell sinnvoll.

An ein Geschoss von fast 5,5m Länge noch einen Korb dranzuhängen ist irgendwie unhandlich.
 

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