Wildkameras entfernt

A

anonym

Guest
Daß es zahlreiche andere Gründe - ohne Straftat - für das Verschwinden der Kamera geben kann, haben wir hier nun bereits mehr oder weniger herausgearbeitet..

Ich wiederhole mich ungern. Aber wenn die Kamera nicht nach ein paar Tagen, von mir aus auch paar Wochen an offizieller Stelle aufgetaucht ist, bleibt es eine Straftat. Nämlich fundunterschlagung oder Diebstahl.
 
A

anonym

Guest
Ich kann ja mal so lustige Vergleiche anstellen wie ihr es macht. Damit du wirklich was zu lachen hast. Du kommst an einen Forstweg zurück und dein Auto ist weg. Du rufst die Polizei und das Ordnungsamt an. Beide haben dein Auto nicht abgeschleppt. Mhmm.... Ach könnte ja jemand "sichergestellt" haben, weil es widerrechtlich da stand. Naja was Solls. Ich mach mal lieber keine Anzeige sonst könnte die Polizei mir noch ein widerrechtliches befahren von Forstwegen reindrücken....
 
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Leider bleibst du auf dem Holzweg. Ignorierst du meine Texte oder bist du dumm?
Ich hab doch das Urteil gepostet wo ein Jäger ein geocache gefunden und an anderer stelle abgelegt hat. Er wurde zu Schadensersatz verurteilt.
Nichts anderes müsstest du leisten, wenn du meine Kamera wegnimmst und wegschmeißt. Das müsstest du kapieren oder?


Du hättest den (Kon-) Text nicht nur lesen, sondern auch verstehen sollen, um so einen Spruch abzulassen.

Offenkundig hast Du nicht verstanden, aus welchem Grund dort - und nicht hier - Schadenersatz zu leisten war.


Du windest dich weiterhin. Es ist doch ein Unterschied ob du die Kamera wegnimmst oder sie von öffentlicher Behörde sichergestellt wird.
Du hast doch schon richtig erkannt, dass du dir die Kamera nicht aneignen darfst. Wenn die Polizei sie wegnimmt bekommt er sie wieder. Also du drehst dich absolut im Kreis.


Du irrst weiterhin auf Deinem Holzweg umher. Der Jagdschutzberechtigte hat hier ein (eigenes) Beschlagnahmerecht. Und die Polizei kann als Beweismittel beschlagnahmen. Und ob die Kamera dann - nach einem Bußgeld- oder sogar Strafverfahren - wieder ausgehändigt wird? Möglicherweise, aber nicht zwingend.

Von Deinem fröhlich herausposaunten "Diebstahl" sind wir damit jedenfalls meilenweit weg. Der TS hat ja nun genügend Anhaltspunkte, um sich weiter reinzureiten. So oder so.

Damit lass ich es auch gut sein.
 
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Ich hab doch das Urteil gepostet wo ein Jäger ein geocache gefunden und an anderer stelle abgelegt hat. Er wurde zu Schadensersatz verurteilt.
Nichts anderes müsstest du leisten, wenn du meine Kamera wegnimmst und wegschmeißt. Das müsstest du kapieren oder?

Du windest dich weiterhin. Es ist doch ein Unterschied ob du die Kamera wegnimmst oder sie von öffentlicher Behörde sichergestellt wird.
Du hast doch schon richtig erkannt, dass du dir die Kamera nicht aneignen darfst.
Wenn die Polizei sie wegnimmt bekommt er sie wieder. Also du drehst dich absolut im Kreis.

Das sehe ich so wie du. Finde es immer interessant wenn im Forum Fragen zum Recht diskutiert werden.
 
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Wenn die in meinem Wald hängen würde und je nach dem wie sie am Baum fest wäre, wäre mit Sicherheit bei dem Baum die Rinde zerstört und es Gänge eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen den der sie aufgegangen hat, damit wäre sie für mich ein Beweismittel und würde eingezogen bis das geklärt wäre.

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Hier mal ein Link mit dem Merkblatt des Datenschutzzentrums im Saarland bezüglich des Aufhängens von Wildkameras:

http://www.saarjaeger.de/r3cms/user_upload/1395746288_doc03691120140325121314.pdf

Der Einsatz von Wildkameras ist im Saarland sehr restriktiv geregelt und grundsätzlich ausgeschlossen. Nur unter strengen Auflagen (Meldung an das Datenschutzzentrum, Veröffentlichung usw.) darf an Kirrungen eine Wildkamera betrieben werden.

Der Saar/Forst Landesbetrieb hat seinen Pirschbezirkinhabern dem Vernehmen nach sogar komplett das Betreiben von Wildkameras untersagt.
 
A

anonym

Guest
Wenn die in meinem Wald hängen würde und je nach dem wie sie am Baum fest wäre, wäre mit Sicherheit bei dem Baum die Rinde zerstört und es Gänge eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen den der sie aufgegangen hat, damit wäre sie für mich ein Beweismittel und würde eingezogen bis das geklärt wäre.

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Du kannst gerne die Sachbeschädigung anzeigen. Dann ist es aber immer noch Sache der Polizei das Beweismittel sicherzustellen und ganz sicher nicht deine.
 
A

anonym

Guest
Ein grosser Stein genügte mir da - und ab damit in den Sondermüllcontainer.
Habe zwei dieser Dinger auf diese Art umweltgerecht entsorgt -
und jetzt meine Ruhe davon ......

SERVUS
_______

Dann beschwere dich bitte nicht, wenn der nächste Jagdgegner dein hochsitz auf diese Weise entsorgt. Nichts anderes ist das. [emoji6]
 

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