Wildkameras und DSGVO

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Da ich mich beruflich mit letzterem Teil der "Überschrift" beschäftigt habe, war ich mir gar nicht mehr so sicher, ob meine Wildkameras so richtig legal im Revier sind. Die DSGVO ist seid 2016 in Kraft und muss seid 2018 beachtet werden. Die Verordnung des Datenschutzes der EU gilt für alle Jäger*innen.
Nach ein wenig googeln habe ich eine ziemlich interessante Zusammenfassung der niedersächsischen Datenschutzbehörde gefunden zum Aufhägen von Wildcams (vielleicht kann so der ein oder andere Ärger vermieden werden).
 

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  • 20190409_OH_Wildkameras_DSGVO.pdf
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  • Beispiel_fuer_ein_vorgelagertes_Hinweisschild.pdf
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Frage : Wen der Datenschutz solchem hohen Stellenwert beigemessen wird; warum müssen dann auf Hinweißschilder mein Name; Adresse; Das Warum und damit öffentliche Bekanntgabe meiner Tätigkeiten und damit dann Potentzielle Angriffe wie : Wildcammera zur Tierbeobachtung; Verantwortlicher XXXXX Grund Jagdliche Einrichtung.. und damit dann neben Hochsitzen; Cammeras ubnd sonstige Jagdliche Einrichtungen fdann noch mein Haus; mein Auto; mein Kind sich der Gerfahr der öffentlichen Bedrohung aussetzen ?

Ist DAS Datenschutz oder nur der Versuch sich aus der Öffentlichen Politischen Verantwortung zu stehlen ?

Wofür Militante Wolfsbefürworter; auch weil diejenigen die letzendlich Wolfsentnahmen Vornehmen zu Recht durch wahrung ihrer Anonymität Geschützt werden sollen; fähig sind wissen wir ja mitlerweile. Dier schreken auch nicht vor Agressiven Vorsätzlichen Taten gegen Jäger allgemein zurück.
 
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Den Punkt mit dem eigenen Datenschutz sehe ich auch kritisch... - insbesondere vor dem Hintergrund (jagd-)feindlicher Belästigungen.
 

z/7

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Ich halte das Ganze für komplett daneben. Wenn man bedenkt, von wie vielen Überwachungskameras man ständig im öffentlichen Raum aufgenommen wird, ohne daß da ein Hahn danach kräht, ist es doch ein Witz, wegen der paar Wildcameras so ein Theater zu veranstalten. Wenn ich einkaufen geh, weiß ich, daß ich ständig beobachtet werde. Wenn ich in den Wald geh, weiß ich, daß da immer mal ne Wildcamera sein kann. Dreh ich mich halt einmal um, bevor ich ein Geschäft erledige, und gut ist.

Was halt gar nicht geht, Aufnahmen von Personen dann ins Netz zu stellen, wie es ein paar Armleuchter immer wieder tun. Denen sollte man tatsächlich mal nen Denkzettel verpassen. Damit machen sie das Ganze nämlich erst kritisch.
 
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Soweit richtig. Aber falls einer Ärger machen möchte, kann es für dich durchaus Bußgelder geben. Für "Dashcams" im Auto gab es die bereits auf Grundlage der DSGVO...
 
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Der ,,Bürger" ist doch eh schon ,,gläsern", also was soll der ganze Schmarrn😞. Eine Dashcam zu klärenden Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall, eine Wildkamera die eine Sachbeschädigung (zerstören eines Hochsitzes) aufzeichnet und dadurch der Täter indentifiziert werden kann. Wo ist das Problem???? Wenn man natürlich die Täter schützen will🤐
MfG.
 
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Das ist wieder klasse. Google und Co für die das Gesetz eigentlich gedacht war kümmern sich nach wie vor ein Scheiß darum, was die EU für Gesetze erlässt und die hilflose Politik schafft es wieder nur Ärger für die eigenen Bürger zu produzieren.....
 
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Sollte es wirklich einmal soweit kommen, das wir diese (nicht "genormten") Schilder aufhängen müssen könnte ich mir vorstellen, das man das an allen Wegen am Reviereingang macht und gar nicht konkret auf den Ort hinweist wo eine Kamera hängt (So machen es ja teilweise die Wildtierforschungsstellen auch) . Wenn man nicht willkürlich ausgewiesene Waldwege überwacht sondern "jagdliche Einrichtungen", sehe ich da eine Rechtsgrundlage.
Je nach Bundesland ist eine Kirrung auch als jagdliche Einrichtung anzusehen und damit ist das betreten verboten (Landesjagdgesetze). Daraus ließe sich ebenfalls eine Rechtsgrundlage ableiten.
Allgemeine Rechtsgrundlagen, die heutzutage für den Einsatz von Kameras sprechen würde ich mal folgende nennen:
Allgemeines Wildtier Monitoring (Auch zur Seuchenvermeidung, ASP), Jagdstörung, Wilderei, Diebstahl und Vandalismus. Dies ist nur eine "quick und dirty" Auflistung die nicht umfassend und vollständig ist. Abzuwägen sind auch noch einige "berechtigte Interessen" wie z.B. Wildschadensvermeidung.

Ich denke wenn sich hier eine Interessensgemeinschaft bilden würde, könnte man mit Sicherheit mal etwas auf die Beine stellen (für die Allgemeinheit) um den zitierten Landesdatenschutzbeauftragten, welche normalerweise mit Jagdrecht nicht viel zu tun haben, etwas fachliche Paroli zu bieten.
 
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Am effektivsten ist es, wenn man diesen Quatsch ignoriert.
Wer viel fragt, bekommt noch mehr dumme Antworten.
Und den gesunden Menschenverstqand einschalten und keine Bilder von Personen veröffentlichen, auch nicht hier im Forum.
 
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Wir haben in einem Revier in Baden-Württemberg eine Regelung mit der Gemeinde getroffen. Diese ist zwar nicht zuständig, aber aufgrund von Beschwerden hat der Bürgermeister sich der Sache angenommen. Aufgrund von Beschwerden bestand ein Verbot von Wildkameras aus Datenschutzgründen.

Die Anzahl von Kameras wird begrenzt. Orientierung sind zwei Kameras pro Woche Revier. Wer mehr aufhängt, kann dies tun. Die Intention war nur, nicht überall Kameras aufzuhängen.

Kameras dürfen nur an Kirrungen in maximal 0,5 m Höhe hängen. Kirrung sind hier jagdliche Einrichtung. InHöhe sind Menschen nicht erkennbar.

Der Grundstückseigentümer ist um Erlaubnis zu bitten.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes hat nachdrücklich empfohlen Hinweisschilder aufzustellen. Alle Pächter haben sich dagegen ausgesprochen, da man Vandalismus, Diebstahl oder sogar Bedrohung befürchtet (die Telefonnummer sollte auf dem Hinweisschild stehen)

Der Forst bekommt einen Hinweis, wo die Kameras hängen. Der Grund hier ist einzig der, dass jede Menge Kameras im Wald hängen (Vogelbeobachtung, Diebstahl von Holz, Grundstücksüberwachung,…)

Der Hegeringleiter hat wirklich eine perfekte Abstimmung unter ein Pächtern gefunden und federführend in einer Sitzung vorgetragen. Die einzige Argumentationslinie, die meines Erachtens auch statthaft ist, war dass man aufgrund von ASP und Schadensvermeidung an Kirrungen Schwarzwild Beobachtet.

es bestand bei allen Jägern uneingeschränkte Einigkeit, dass das Thema Datenschutz wegen Wildkameras eigentlich ein kompletter Blödsinn ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 11915

Guest
Das ist bisher bei uns im Revier noch kein Thema,haben aber unsere Wildkamers auch nur auf ca0,5 m Höhe angebracht und nie Richtung Waldwege usw so das Aufnahmen von Personen relativ ausgeschlossen sind.

@ Tz99 genau so etwas habe ich von unserem angenzenden Revieren gehört ?
Kommst aus der Nachbarschaft ?
 
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Das ist bisher bei uns im Revier noch kein Thema,haben aber unsere Wildkamers auch nur auf ca0,5 m Höhe angebracht und nie Richtung Waldwege usw so das Aufnahmen von Personen relativ ausgeschlossen sind.

@ Tz99 genau so etwas habe ich von unserem angenzenden Revieren gehört ?
Kommst aus der Nachbarschaft ?
hast PN
 

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