Wildpretverkauf / Rechnung ausstellen ???

D

DennisW83

Guest
Ich bin nebenberuflich bereits selbstständig und habe Kaufmann im Groß und Außenhandel gelernt vor dem Studium...

Eben solche sinnlosen Einträge meinte ich mit meinem letzten Teil des posts... Vor allem da er nichts über mich weiß...
 
Registriert
1 Dez 2011
Beiträge
413
Hallo Dennis,

kurze Frage: Wie unterscheidet sich, wenn überhaupt, der Verkauf des Wildbrets von dem Verkauf anderer Güter (z.B. der Verkauf einer Büchse an Privat)? Ist der hier erzielte Kaufpreis dann auch anzugebendes Einkommen? Wo genau ist die Grenze, bzw. das Kriterium nachdem solche "Einnahmen"
voneinander unterschieden werden?

Danke Dir
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.619
Grüße aus Koblenz

Dennis

Diese Ausführungen sind quark, ein befreundeter Metzger und Revierinhaber hatte mal das Problem mit dem Finanzamt bezüglich des Verkaufs von Wild aus seinem eigenen Revier.
Er hätte ja mit Steuerzahlungen kein Problem gehabt, aber wer Steuern zahlt kann auch Steuern sparen und Ausgaben abschreiben.
Da das Jagdrevier mit sämtlichen Kosten fürs Finanzamt allerdinsg ein Hobby ist, können sie umgekehrt auch keine Steuern dafür erheben. Das haben sie eingesehen und alles blieb beim alten.....
 
Registriert
7 Sep 2010
Beiträge
1.454
cast schrieb:
Grüße aus Koblenz

Dennis

Diese Ausführungen sind quark, ein befreundeter Metzger und Revierinhaber hatte mal das Problem mit dem Finanzamt bezüglich des Verkaufs von Wild aus seinem eigenen Revier.
Er hätte ja mit Steuerzahlungen kein Problem gehabt, aber wer Steuern zahlt kann auch Steuern sparen und Ausgaben abschreiben.
Da das Jagdrevier mit sämtlichen Kosten fürs Finanzamt allerdinsg ein Hobby ist, können sie umgekehrt auch keine Steuern dafür erheben. Das haben sie eingesehen und alles blieb beim alten.....


Auf den Punkt :27: :28: .

Wh

Nachtjäger
 
Registriert
12 Mrz 2009
Beiträge
9.994
DennisW83 schrieb:
Ich bin nebenberuflich bereits selbstständig und habe Kaufmann im Groß und Außenhandel gelernt vor dem Studium...
Na DaVinci Dir alles Gute für Deine nebenberufliche Unternehmung. Wir sind hier nämlich sehr imprägniert und akadrehmich völlig unbelastet. :12:
 
D

DennisW83

Guest
armselig :) die Herrschaften sind schon erwachsen oder? ich hab euch nur die realität naheführen wollen, was ihr daraus macht ist mir relativ egal....

zu sapeur,

gute frage! :)

Güter sind Güter, die Frage ist nur die Art und Weise wie sie verkauft werden...

Die Definition für gewerbebetrieb ist folgende (zitat wikipedia):

"In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.

Hieraus ergeben sich die folgenden Tatbestandsmerkmale:
nach außen gerichtete Tätigkeit
selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
Gewinnerzielungsabsicht"


Jede Tätigkeit die unter diese Definition fällt, ist per Gesetz als Gewerbe anzumelden und dementsprechend zu versteuern...

Wenn du z.B. eine Büchse als privat verkaufst, ist diese Tätigkeit weder von dauer, noch nach außen erkennbar, auch die gewinnerzielungsabsicht ist nicht eindeutig, da du sicherlich weniger für die gebrauchte büchse bekommst als du gezahlt hast... gewinn = einnahmen - ausgaben... falls jetzt jemand mit nem sammlerstück kommt, welches er teurer als vorher verkauft, ist immernoch keiner der anderen tatbestände erfüllt, somit keine gewerbliche handlung.

Wenn du 20 Stück dieser Büchse verkaufst, kann dir hieraus jemand ein gewerbliches Handeln drehen. Die Entscheidung ob eine Tätigkeit gewerblich ist oder nicht, trifft ein Richter, es gibt da keine 100%ige Aussage.

Also sobald eine Tätigkeit teilweise die oben stehenden (wer mir nicht glaubt wikipedia oder Gesetzestexte lesen) Tatbestände erfüllt, ist sie als Gewerbe anzumelden.

Übrigens, wer mir jetzt kommt mit Wildpretverkauf wäre ein Freiberuf, es ist keiner und wenn es einer wäre, müsste er auch dem Finanzamt gemeldet werden und wird dann ebenso besteuert. Das Finanzamt entscheidet dann ob man freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird. Aber auch Freiberufler zahlen fast die gleichen Steuern.

Wenn du also hingehst und einmal oder von mir aus auch zweimal Wildpret verkaufst, wird dir nie jemand was nachsagen. Ich kenne das allerdings aus dem entfernten Bekanntenkreis, da werden Aushänge gemacht und in Supermärkten ausgehangen... Keule ...€ usw.... Diese Tätigkeit ist nach außen erkennbar, gewinnerzielend und auf Dauer angelegt, da sie regelmäßig ausgeführt wird.

Das ist dann gewerblich...

Wenn noch was unklar ist, dass ist teilweise sehr verworren das Thema, frag ruhig einfach noch mal nach...

Jeder der mich totaaaaal doooof findet, spart sich bitte die Zeit für sinnlose antworten...solch ein armes Licht wie ich ist doch die mühe garnicht wert :)

euer möchtegern davinci...
 
D

DennisW83

Guest
cast schrieb:
Grüße aus Koblenz

Dennis

Diese Ausführungen sind quark, ein befreundeter Metzger und Revierinhaber hatte mal das Problem mit dem Finanzamt bezüglich des Verkaufs von Wild aus seinem eigenen Revier.
Er hätte ja mit Steuerzahlungen kein Problem gehabt, aber wer Steuern zahlt kann auch Steuern sparen und Ausgaben abschreiben.
Da das Jagdrevier mit sämtlichen Kosten fürs Finanzamt allerdinsg ein Hobby ist, können sie umgekehrt auch keine Steuern dafür erheben. Das haben sie eingesehen und alles blieb beim alten.....


Diese Antwort hat es mir besonders angetan :-D

Ihr freund ist also Metzger und hat ein Gewerbe mit Gegenstand verkauf von Fleischwaren... verkauft regelmäßig Wildpret unter der Ladentheke oder nach der Arbeit privat und unversteuert und das Finanzamt weiß davon und hat gesagt ist ok? :)

Warum macht er das nicht mit allem Fleisch das er verkauft? Dann kann er sogar jede menge Steuern sparen??

So und jede Privatperson die Steuern zahlt, kann so ziemlich alle Kosten die sie zum Erwerb des Einkommens macht von der Steuer absetzen.

Kleingewerbetreibende können privat von der Steuer absetzen, gewerblich aber nicht. Es geht hier um den Gewerblichen Vorsteuerabzug mein Herr, nicht um Private Werbungskosten.

Es ist richtig, dass wenn ein Gewerbe keinen nennenswerten Gewinne erzielt, es irgendwann als Hobby abgestuft wird. Allerdings entscheidet das das Finanzamt und nicht die Person.
 
Registriert
1 Dez 2011
Beiträge
413
Danke schonmal,

also ist entscheidend, ob der Verkauf im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt (logisch eigentlich).
Zu prüfen sind die genannten Merkmale... ,scheitern dürfte es doch, wie schon von anderen ausgeführt, an der Gewinnerzielungsabsicht (also bei der Abgabe von Wildbret gegen einen Unkostenbeitrag, Aufwandsentschädigung wie auch immer), bzw. an der fehlenden "Gewinnerzielungs-
möglichkeit" im "normalen" Jagdbetrieb.

Viele Grüße
 
Registriert
7 Sep 2010
Beiträge
1.454
Dennis, ich empfehle dir nach deinem Studium unbedingt einen Job bei McKinsey, da wirst du unbedingt gebraucht :18: .
Du kannst dann in dir völlig unbekannte Firmen den Id**ten dort erzählen, was sie die letzten 100 Jahre falsch gemacht haben und wie sie es in Zukunft besser machen :18: .

Mach den Jagdschein, pachte nach 3 Jahren eine Jagd und versteuer dein Wildbrett.

Übrigens, wenn du recht hättest, würde ich morgen am Tag das beste Hochwildrevier der Eifel pachten (Kenner wissen die Preise), wär kein Problem mehr.
Cast hat mit der Bezeichnung Quark schon den richtigen Ausdruck gebracht.
 
Registriert
12 Mrz 2009
Beiträge
9.994
Nachtjäger 65 schrieb:
Cast hat mit der Bezeichnung Quark schon den richtigen Ausdruck gebracht.
Wie kannst Du nur, er will doch sicher mal einen MBA ... und Spaß versteht er auch nicht. :12:
Hachja, köstlich diese "seriösen" Typen die Dir erst die Armbanduhr wegnehmen, um Dir dann für viel Knete zu sagen, wie spät es ist. Die schmeissen wir gerade zu Hunderten raus. :29:
 
D

DennisW83

Guest
Ja genau, die Gewinnerzielungsabsicht wird der Scheidepunkt sein, das Problem ist, das der Fiskus sowohl das Geld kassiert, als auch im Zweifelsfall entscheidet ob bezahlt werden muss oder nicht.

Jeder kann sich denken wie da die Entscheidung ausfallen wird. :)

Ein bekannter Unternehmer hatte alle Jahre Fahrten mit dem Firmenwagen gemacht und Fahrtenbuch geführt, immer ohne Probleme.

Auf einmal hat einem Prüfer lediglich die Beschreibung der Fahrten nicht mehr ausgereicht, der Bekannte musste dann auf der Stelle 25.000€ Steuern nachzahlen.

Das Problem ist vor allem auch das der Fiskus dann schätzen darf...

Also er entscheidet quasi im Zweifelsfall, darf alle Steuern der letzten Jahre schätzen und kassiert.

Andere Beuspiele habe ich leider keine.



Zu den anderen:

Das ist hier mit manchen echt wie im Kindergarten mit kleinen Kindern :) wird die Eignung zum führen einer Schusswaffe eigentlich später nochmal wiederholt? ;-)

Ich frage morgen selber beim Finanzamt nach und poste die Antwort hier...
 
Registriert
12 Mrz 2009
Beiträge
9.994
DennisW83 schrieb:
Andere Beuspiele habe ich leider keine.
Das war zu befürchten.

... wird die Eignung zum führen einer Schusswaffe eigentlich später nochmal wiederholt?
Nein, genausowenig wie der Deutschunterricht, speziell der Rechtschreibung. ... was wohl ein wenig gravierender und disqualifizierender für Eliteabsolventen sein wird. :12:
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
162
Zurzeit aktive Gäste
664
Besucher gesamt
826
Oben