Liebe Foristen, lieber Dennis,
ich les jetzt hier schon seit längerer Zeit mit und die Ausführungen von unserem "Jung-BWLer" haben mich dazu veranlasst mich jetzt doch endlich hier anzumelden.
Kurz zu meiner Person, bin Ende 20, JJ im ersten Jagdjahr und hab vor ein paar Jahren Steuer und Wirtschaftsrecht studiert. Bin also ziemlich bewandt was dieses Thema hier angeht. (Aber auch nicht allwissend;-))
Trotzdem reichen meine Kenntnisse aus, um dir lieber DennisW83 zu sagen, bitte halt dich mit deinem Wissen zurück wenn du dir selbst nicht sicher bist was du hier verzapfst! Weiter oben schreibt jemand dass deine Ausführungen "Quark" seinen und dem muss ich leider voll und ganz zustimmen!
Ich mach mir für dich jetzt sogar extra die Mühe im Gesetz nachzuschauen damit du es auch wirklich glaubst!
Schau dir mal den § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG an, da steht: "Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: Aufwendungen für Jagd... sowie für ähnliche Zwecke..."
Und jetzt darfst du dir mal überlegen weshalb man einen Erlös aus Wildpretverkauf versteuern soll wenn im Gegenzug alle Ausgaben nicht anerkannt werden.
Richtig, der Gesetzgeber unterstellt von vornherein, dass im Regelfall mit der Jagd keine Einnahmen erzielt werden können welche die laufenden Ausgaben decken. Somit sind wir bei der von dir oben genannten Liebhaberei bzw. im § 12 EStG bei den Kosten der PRIVATEN Lebensführung.
Und das Interessiert werder den Gestzgeber noch das Finanzamt, da hierbei im Regelfall immer mehr Ausgaben als Einnahmen anfallen.
Es würd bestimmt noch ein paar Urteile zu diesem Thema geben aber hab grad keine Lust zu suchen.
Hoffe du gibst dich mit diesen Kennnissen jetzt zufrieden. Sonst darfst gern das FA davon abhalten sich um die wirklich wichtige Arbeit zu kümmern.
Gruß Elias
ich les jetzt hier schon seit längerer Zeit mit und die Ausführungen von unserem "Jung-BWLer" haben mich dazu veranlasst mich jetzt doch endlich hier anzumelden.
Kurz zu meiner Person, bin Ende 20, JJ im ersten Jagdjahr und hab vor ein paar Jahren Steuer und Wirtschaftsrecht studiert. Bin also ziemlich bewandt was dieses Thema hier angeht. (Aber auch nicht allwissend;-))
Trotzdem reichen meine Kenntnisse aus, um dir lieber DennisW83 zu sagen, bitte halt dich mit deinem Wissen zurück wenn du dir selbst nicht sicher bist was du hier verzapfst! Weiter oben schreibt jemand dass deine Ausführungen "Quark" seinen und dem muss ich leider voll und ganz zustimmen!
Ich mach mir für dich jetzt sogar extra die Mühe im Gesetz nachzuschauen damit du es auch wirklich glaubst!
Schau dir mal den § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG an, da steht: "Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: Aufwendungen für Jagd... sowie für ähnliche Zwecke..."
Und jetzt darfst du dir mal überlegen weshalb man einen Erlös aus Wildpretverkauf versteuern soll wenn im Gegenzug alle Ausgaben nicht anerkannt werden.
Richtig, der Gesetzgeber unterstellt von vornherein, dass im Regelfall mit der Jagd keine Einnahmen erzielt werden können welche die laufenden Ausgaben decken. Somit sind wir bei der von dir oben genannten Liebhaberei bzw. im § 12 EStG bei den Kosten der PRIVATEN Lebensführung.
Und das Interessiert werder den Gestzgeber noch das Finanzamt, da hierbei im Regelfall immer mehr Ausgaben als Einnahmen anfallen.
Es würd bestimmt noch ein paar Urteile zu diesem Thema geben aber hab grad keine Lust zu suchen.
Hoffe du gibst dich mit diesen Kennnissen jetzt zufrieden. Sonst darfst gern das FA davon abhalten sich um die wirklich wichtige Arbeit zu kümmern.
Gruß Elias