Wildpretverkauf / Rechnung ausstellen ???

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Liebe Foristen, lieber Dennis,

ich les jetzt hier schon seit längerer Zeit mit und die Ausführungen von unserem "Jung-BWLer" haben mich dazu veranlasst mich jetzt doch endlich hier anzumelden.

Kurz zu meiner Person, bin Ende 20, JJ im ersten Jagdjahr und hab vor ein paar Jahren Steuer und Wirtschaftsrecht studiert. Bin also ziemlich bewandt was dieses Thema hier angeht. (Aber auch nicht allwissend;-))

Trotzdem reichen meine Kenntnisse aus, um dir lieber DennisW83 zu sagen, bitte halt dich mit deinem Wissen zurück wenn du dir selbst nicht sicher bist was du hier verzapfst! Weiter oben schreibt jemand dass deine Ausführungen "Quark" seinen und dem muss ich leider voll und ganz zustimmen!

Ich mach mir für dich jetzt sogar extra die Mühe im Gesetz nachzuschauen damit du es auch wirklich glaubst!
Schau dir mal den § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG an, da steht: "Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: Aufwendungen für Jagd... sowie für ähnliche Zwecke..."

Und jetzt darfst du dir mal überlegen weshalb man einen Erlös aus Wildpretverkauf versteuern soll wenn im Gegenzug alle Ausgaben nicht anerkannt werden.

Richtig, der Gesetzgeber unterstellt von vornherein, dass im Regelfall mit der Jagd keine Einnahmen erzielt werden können welche die laufenden Ausgaben decken. Somit sind wir bei der von dir oben genannten Liebhaberei bzw. im § 12 EStG bei den Kosten der PRIVATEN Lebensführung.
Und das Interessiert werder den Gestzgeber noch das Finanzamt, da hierbei im Regelfall immer mehr Ausgaben als Einnahmen anfallen.

Es würd bestimmt noch ein paar Urteile zu diesem Thema geben aber hab grad keine Lust zu suchen.
Hoffe du gibst dich mit diesen Kennnissen jetzt zufrieden. Sonst darfst gern das FA davon abhalten sich um die wirklich wichtige Arbeit zu kümmern.


Gruß Elias
 
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DennisW83 schrieb:
Hi,

ich bin BWL Student und durch Zufall auf dieses Forum gestoßen, während einer Recherche zur Steuerhöhe beim Wildbretverkauf.

Habe mich um die Allgemeinheit aufzuklären mal angemeldet und führe nun die offenen Fragen kurz aus.

Privatpersonen dürfen bis zu einem Betrag von 900 € jährlich Rechnungen ausstellen, ohne MwSt versteht sich.

JEDES Einkommen ist in Deutschland einkommenssteuerpflichtig und muss bei der Steuererklärung angegeben werden. Das gesamte Einkommen also auch aus dem normalen Job wird mit diesem addiert und dann nach Est. Sätzen bewertet und dementsprechend erhöht sich die Zahllast an Einkommenssteuer.

Jede auf Dauer angelegte, von außen erkennbare Handlung mit Gewinnerzielungsabsicht ist in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit und somit als Gewerbe anzumelden. Das wird euch dann später der Richter erklären, was unter dauerhaft und außen erkennbar, bzw. Gewinnabsicht gemeint ist :) deshalb mein Tip, hier in Koblenz kostet die Gewerbeanmeldung ca. 20€.

Wird eine gewerbliche Tätigkeit ohne Anmeldung festgestellt, wurden Steuern hinterzogen und der Staat ist befugt die vorangegangenen Einnahmen zu schätzen und nach dem oft hohen Schätzwert die Steuernachzahlung anzusetzen. Das wird immer sehr teuer :)

Mein Tip deshalb, Gewerbeanmeldung, Kleingewerberegelung, so spart man die Umsatzsteuer, darf aber auch keine Vorsteuer geltend machen und zahlt lediglich die anfallende Einkommenssteuer.

Man ist also ohne viele Kosten und Arbeit auf der sicheren Seite.

Gewinnerzielungsabsicht ist übrigens gegeben, wenn das Gewerbe mehr Geld einnimmt und nicht nur auf kostendeckender Basis arbeitet.

Das ist die Theorie. Seit euch sicher, wenn euch einer erwischt, zählt ihr alles nach... Das wird euch wie gesagt dann ein Richter erklären, was mit dauerhafte Tätigkeit, usw. gemeint ist...

99,9% werden hier zur Kasse gebeten.

Bei Fragen zur Gründung und zu Steuern, bin ich bedingt hier zu erreichen, allerdings schreibe ich nicht auf unqualifizierte Posts zurück, die ohne Wissen und Paragrafen irgendwas vom letzten Jägerstammtisch erzählen wollen, um mich zu wiederlegen.

Ist nicht böse gemeint, aber Schwarze Schafe gibt es überall...

Grüße aus Koblenz

Dennis
Schmarrn! Am besten du studierst erstmal zu Ende, oder liest wenigstens den ganzen Thread. In beiden Fällen wüsstest Du, dass der Gesetzgeber wegen der Jagd (und Yachten) Ausnahmen ins Gesetz geschrieben hat. Und dies nicht aus besonderer Zuneigung zu Jägern und Seglern, sondern weil er, im Gegensatz zu Dir, genau weiß, dass dabei niemals ein Gewinn herauskommen kann.

Man ist als Jäger (und Segler) per Gesetz von vornherein in der Situation, in der sich der Normalbürger befindet, nachdem ihm das Finanzamt für sein "Gewerbe" die Gewinnerzielungsabsicht abgesprochen hat.

"Jede auf Dauer angelegte, von außen erkennbare Handlung mit Gewinnerzielungsabsicht ist in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit und somit als Gewerbe anzumelden. " Mit dieser Aussage hast du zwar Recht, aber die Jagd gehört ganz ausdrücklich nicht dazu. Das wird es sein, was einem der Richter ggf. erklärt. 0,0 % werden hier zur Kasse gebeten.
 
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Kein Wunder, daß wir eine Finanzkrise haben ... bei solchen Koniferen wundert mich nix mehr. Blöd ist nur, daß wir alle dafür die Konsequenzen tragen müssen und denen auch noch diese Einbildungssemester bezahlt haben. Paßt aber ins Gesamtbild. Bescheidenheit ist zwar eine Zier, doch weiter kommst Du ohne ihr. :24:
 
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Und jetzt darfst du dir mal überlegen weshalb man einen Erlös aus Wildpretverkauf versteuern soll wenn im Gegenzug alle Ausgaben nicht anerkannt werden.


Zu dem Schluß bin ich auf der Seite vorher auch schon ohne Studium der BWL gekommen.
Aber Danke daß der Fachmann es bestätigt.

Das Leben kann so einfach sein.
 
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Nachtjäger 65 schrieb:
... Job bei McKinsey ...

Bedauerlicherweise keine Chance. Die Indizien sprechen für einen Studenten im Bachelor-Programm der dort ansässigen Fachhochschule. Also kein Vollakademiker von einer target university. Doch bei den Big Five wird er gern gesehen sein. Oder in der Politikberatung...
 
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Hallo DennisW83!
Du hast es innerhalb von 5 Posts geschafft deinene desolaten Steuerkenntnisse kundzutun! Ich hoffe sehr, dass da im Rahmen deines Studiums steuerrechtlich noch einiges dazulernen wirst :idea: .
Generell halte ich mich mit dem posten hier ebenfalls sehr zurück, aber das was du hier gepaart mit einer überflüssigen Arroganz vom Stapel lässt ist schon beachtlich...
Im Prinzip hat Elias alles zum Thema gewerbliche Jagd gerschrieben...
Einiges weitere noch:
- Es ist NICHT jedes Einkommen in Deutschland steuerpflichtig! Da deine einizge Informationsquelle Wikipedia zu sein scheint, suche dort (gib mal § 3 EStG ein...)
- Der Staat ist nicht befugt die "hinterzogenen Steuern" zu schätzen. Hier gibt es Wege und Mittel das zu verhindern / nachzuerklären
- Dein "bekannter Unternehmer" hatte keinen Steuerberater, oder (oder hast du ihn gar beraten :32: ?!?)? Schätzen darf das Finanzamt auch hier nicht willkürklich!!!
- Das Finanzamt entscheidet nicht, ob man gewerblich oder freiberuflich tätig ist... Man mag es oft nicht glauben, aber auch Finanzbeamte sind an Gesetze gebunden!
usw. usf....
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Als ungebildeter und tumber Nichtakademiker, der ich numal bin, hab ich ja fast schon Angst bekommen - hab ich doch völlig am Finazamt vorbei soeben 42,- € am Finanzamt vorbei eingenommen, durch den Verkauf von Rehwildpret. :shock: :shock: :26: :12:
Gottlob bestätigen hier die meisten, was ich so auch schon länger wusste (ahnte) ...... :12: :12: :12:

Wobei ich definitiv für eine Steuerpflicht der Einnahmen aus der Jagd bei voller Abzugsfähigkeit sämtlicher Aufwandskosten zur Erzielung dieser "Einnahmen" vom steuerpflichtigen Jahresgesamteinkommen zu haben wäre...... :12: :12: :12:

In diesem Zusammenhang werde auch ich den Verdacht nicht los, daß genau SOLCHE "Experten" die derartigen Unsinn mit dem Brustton der Überzeugung in die Welt hinausposaunen,
auch bei Ratingagenturen, Unternehmensberatern, Prozessoptimierern oder den Parlamenten "arbeiten"..... :16: :16: :16:

Da wundert einen allerdings wirklich nichts mehr.............. :16: :roll: :roll: :roll:

Weyhei und Gruß

Kastljaga
 
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Wobei ich definitiv für eine Steuerpflicht der Einnahmen aus der Jagd bei voller Abzugsfähigkeit sämtlicher Aufwandskosten zur Erzielung dieser "Einnahmen" vom steuerpflichtigen Jahresgesamteinkommen zu haben wäre.....

Das wäre doch super.

Das Revier als Jagdbetrieb anmelden und los gehts....
 
D

DennisW83

Guest
Hallo zusammen, ihr habt "leider" gewonnen, ich verloren... :)

Ich hab selber beim Finanzamt angerufen, solange die Einnahmen nicht die Ausgaben übersteigen, kann das ganze als Hobby angesehen werden. Völlig richtig.

Allerdings sind die Einnahmen dem Finanzamt anzuzeigen. Sie dürfen nicht einfach unter den Tisch fallen gelassen werden... Sprich Einkommenssteuer bezahlt man dort dann auch so darauf... Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig, solange sich die Einnahmen in Grenzen halten.
 
D

DennisW83

Guest
Leute... meine Aussagen waren alle richtig... sogar die Frau vom Finanzamt sagte mir zuerst ja das muss angemeldet werden... und musste auf Nachfrage von mir, ob es keine Ausnahme geben könnte, weil ich das von einem entfernten Bekannten gehört hätte selber erstmal nachfragen und hat dann scheinbar von Ihrem Vorgesetzten diese Ausnahme gesagt bekommen....

Alles was ich hier geschrieben habe stimmt zu 100%.

Es handelt sich hier lediglich um eine Ausnahme für Einkommen, die absolut gering sind. Ansonsten ist das schon alles richtig.

Also... immer nen kühlen Kopf bewahren :)

Waidmannsheil allerseites... Machts gut...
 
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Mein Gott, ist das ein schlechter Film. "Die Frau vom FA hat gesagt" ... alles klar, Rookie. Du hast Recht! Dennis spiel mal lieber Tennis. :32: :18:
 
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Jetzt macht doch keinen so großen Wind. Die Thematik ist geklärt und gut ist.
Sofern keinem ein Fall bekannt ist bei dem das Finanzamt nach Ausstellung einer Quittung an der Tür des Jägers geklopft hat macht es keinen Sinn hier weiter drüber zu spekulieren. Da kann man sich dann genau so gut die alten Threads zu dem Thema raussuchen und liest exakt das gleiche.
Also, bitte beim Thema bleiben.
 
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DennisW83 schrieb:
Hallo zusammen, ihr habt "leider" gewonnen, ich verloren... :)

Ich hab selber beim Finanzamt angerufen, solange die Einnahmen nicht die Ausgaben übersteigen, kann das ganze als Hobby angesehen werden. Völlig richtig.

Allerdings sind die Einnahmen dem Finanzamt anzuzeigen. Sie dürfen nicht einfach unter den Tisch fallen gelassen werden... Sprich Einkommenssteuer bezahlt man dort dann auch so darauf... Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig, solange sich die Einnahmen in Grenzen halten.

Ich lasse mich doch noch mal darauf ein:
Ich habe also kein Gewerbe, da keine gewerbliche Anmeldung.
Muss die Einnahmen aber doch voll der Einkommensteuer unterwerfen??? Ohne entsprechende Kosten dagegen rechnen zu dürfen?
Und überhaupt: Ich kenne 7 Einkunftsarten (du hoffenltich auch?!?). Um der Einkommensteuer zu unterliegen müssen die Einnahmen zwingend einer dieser unterliegen.
Frage an dich: Welche soll das sein, wenn es schon keine gewerblichen sind?
 
A

anonym

Guest
mal so ganz ohne rechtlichen anspruch, aber aus der Praxis,
wenn ich ein oder mehrer Stück/e Wild an zB. den örtlichen Metzger abgebe, so erhält Er von mir eine Quittung über Betrag x und wild stück Y mit Art + Kg und wichtig eine Kopie der Trichinenschau (wenn nötig).
Die Quittung geht beim Metzger in die Buchhaltung und Er hat einen Nachweis über die herkunft.
Die Buchhaltung rechnet den Quittungs betrag aus den erzielten Erlös ab und fertig.
Der Metzger kann den Einkauf aber nicht mit MwSt verbuchen sondern nur als Netto-Ausgabe.
Das Finanzamt erkennt (zumindestens hier) das so an, ohne beim Wildverkäufer auf der Matte zu stehen und da event. Forderungen zu stellen.
Das ganze auch bei Abgabe an Privat.
einer meiner Privat abnehmer ist stev. Leiter des zuständigen Finanzamtes.
Und das war mal ganz ohne § und sonst was.
Waiha Klaus
 
D

DennisW83

Guest
Das traurige hier ist, es wird nicht versucht zu erörten wie es richtig ist, sondern wie im Kindergarten versucht Recht zu haben, egal ob etwas stimmt oder nicht.

Also jedes Einkommen unterliegt der Einkommenssteuer... Deine 7 Arten decken alle Einnahmen ab.

Ausnahmen sind nur Schmerzensgelder, Erbschaften, Bafög und dergleichen...

Somit unterliegen diese Einnahmen auch der Einkommenssteuer...

EINZIGE AUSNAHME SCHEINT AUCH ZU SEIN, Betonung auf scheint, das weiß ich nicht, dass wurde mir heute so gesagt vom FA, dass für kleine Beträge hier eine Befreiung geben soll, von der ich persönlich bislang nichts wusste, die sehr kleine Beträge abdeckelt und somit kein Gewerbe angemeldet werden muss.

Ein BWL Studium deckt vor allem Unternehmen und Volkswirtschaftliche Dinge ab, keine privaten Steuerdinge oder jagdliche Dinge. Steuerliche Sachen sind ein ganz anderer Studiengang. Deshalb sind mir aus der Steuersicht nicht alle Ausnahmen zu 100% bekannt, wie ich gemerkt habe auch nicht den normalen FA Angestellten, was auch irgendwo verständlich ist, da diese Themen extrem verworren sind.

Fakt ist, das jede Tätigkeit, auf die die Tatbestände die ich aus Wikipedia kopiert hatte zutreffen in Deutschland als Gewerbe gelten, und somit anzumelden und zu versteuern sind. Geschieht dies nicht werden die Einkommen die bis dahin erzielt worden geschätzt und nachträglich berechnet. Das Schätzen passiert sogar, wenn die Unterlagen nicht ordnungsgemäß geführt wurden, trotz der Gewerbeanmeldung. Es ist auch richtig das man dagegen einspruch einlegen kann, allerdings liegt die Beweislast hier nicht beim FA das die Schätzung stimmt, sondern beim Betroffenen, dass die Schätzung nicht stimmt.

So ich weiß, dass ich beim Kleingewerbe nichts gegenrechnen darf, das ist inbegriff des Kleingewerbes, bei allem anderen kann ich gegenrechnen. Das Kleingewerbe ist Umsatzsteuerbefreit, somit keine Vorsteuer geltend machbar und keine Umsatzsteuer ausweisbar...

Dies hatte ich hier lediglich empfohlen, weil es steuerlich von den anderen Rechtsformen am einfachsten und am günstigsten gewesen wäre.

Fakt ist, alle Tätigkeiten, die den Tatbeständen entsprechen sind anzumelden als Gewerbe, wenn nicht und man wird erwischt, wird geschätzt und man muss Beweisen das es nicht so ist, was sicherlich nicht einfach sein wird, ohne Belege oder ähnliches.

Meine Aussagen stimmen auch immernoch alle, es ist nicht so das es falsch war. Es gibt lediglich eine Ausnahme, die sehr geringe Einnahmen von Einkommenssteuer und gewerblicher Handlung ausschließt.

Wie die Frau vom FA mir heute allerdings auch gesagt hat, sind diese dem Finanzamt aber scheinbar auch anzugeben, also das es so ist. Ich weiß nicht ob das stimmt oder nicht.

Richtig lagen wir also alle, es gibt die Ausnahme... diese ist laut fa trotzdem anzugeben, alles was darüber geht ist anzumelden als gewerbe.

So und wie hoch diese Ausnahme ist weiß ich nicht, das ist auch das wovor ich bewahren wollte, da dies bestimmt wieder einer vom FA je nach Fall entscheiden darf, ähnlich der Betriebsprüfung.

Ich wollte hier sicherliche keinem auf die Füße treren leute, ich wollte nur helfen. Das ist aber sehr sehr ausgeartet :)

Wenn noch weitere Fragen sind gerne.... Allerdings, seht mich nicht als Feind :) ich kam in Frieden und werde die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen auch weiterhin beantworten. Richtig lag ich immernoch... :)

grüße

Dennis
 

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