Wildschaden an Erdbeeren

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Moin

Ich kenn mich in den Gesetze nicht so aus, deswegn frag ich mal euch.

In unserem Revier wurde uns ein Wildschadne an einer Erbeerkultur gemeldet.
Die Flächse ist mit einem zaun von ca 1,8 m umgeben. Der Besitzer will Wildschaden haben, weil die Rehe ihm alle Erdbeeren aufgefressen haben. Schaden 10.000 €. Für mich ist die summe schon der Hammer.

Wie sieht es eigentlich aus? Sind solche Schäden überhaupt Erstzpflichtig (in NRW, nördliches Münsterland)?
Das Rehe einen 1,8m hohen Zaun überspringen bezweifle ich zwar, aber war wohl so.

Der Eigentümer hat uns zusätzlich gesagt, daß wir mehr Rehe schießen sollen. Der Bestand liegt bei uns bei ca 15 Rehen auf 120 ha. Im Winter immer ein paar mehr, weil bei uns mehr Deckung ist.

Wie siehts aus?
 
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Sind Erdbeeren nicht ein Sonderkultur (wie z.B. Spargel), die nicht ersatzpflichtig ist?

Ich betone, dass dies keine Aussage, sondern eine Frage ist!
 
A

anonym

Guest
tscha ...

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
(2) Der Wildschaden, der an Weinbergen, Gärten, Obstgärten, Baumschulen, Alleen, einzelstehenden Bäumen, Forstkulturen, die durch Einbringen anderer als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, oder Freilandpflanzungen von Garten- oder hochwertigen Handelsgewächsen entsteht, wird, soweit die Länder nicht anders bestimmen, nicht ersetzt, wenn die Herstellung von üblichen Schutzvorrichtungen unterblieben ist, die unter gewöhnlichen Umständen zur Abwendung des Schadens ausreichen. Die Länder können bestimmen, welche Schutzvorrichtungen als üblich anzusehen sind.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmeldet.

ad 1: in nds wird ein 1,5m hoher zaun gegen wildschaden durch rehwild als ausreichend angesehen.

ad 2: wenn der heute mit einem schaden von 10000 öcken in den ERDBEEREN angeschissen kommt, würde ich mich auf jeden fall quer legen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von TheClou:
Sind Erdbeeren nicht ein Sonderkultur (wie z.B. Spargel), die nicht ersatzpflichtig ist?

Ich betone, dass dies keine Aussage, sondern eine Frage ist!
<HR></BLOCKQUOTE>

In BW kommt es auf die ortsüblichkeit an. Im Rheinland sind Erdbeeren ersatzpflichtig, auf der Alb nicht.
 
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Vergessen und abhaken. Wieso kommt der Schmalhans denn erst jetzt mit seiner Forderung? Diese ist doch wohl zeitgleich / zeitnah anzumelden, damit auch der Pächter die Möglichkeit erhält, sich davon zu überzeugen.

Ja, Rehwild huppst da u.U. herüber (sind halt hupps-rehe
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), aber die Höhe ist ausreichend (in Nds. -kann mir nicht vorstellen, das das anderenortes anders geregelt sein dürfte). Aber 1,80 Meter ist schon ordentlich. Sicher, das dort keinerlei Loch im Zaun vorhanden ist? Wirklich ganz sicher? Naja, man kann ja mal nachschauen gehen. Von daher hat der Betreiber seine Pflichten eingehalten, darf Ersatz verlangen, wird aber scheitern, da die Forderung erheblich zu spät kommt -es sei denn, eine Meldung über eben diese Schäden wurde Zeitnah und nachweislich getroffen-.

Oder handelt es sich um die nachweisliche Zerstörung der nichttragenden Pflanzen? Dann, ja dann wird es dennoch finanziell weh tun.

Alles Andere: Ablehnen, da erheblich zu spät gemeldet, der Nachweis fehlt, die Eigenbemühungen zur Wildschadenabwehr -Info an den Pächter- in Abrede gestellt wird, die tatsächliche Schadenaufnahme (u.U. durch WS-Gutachter unmöglich gemacht wurde).

Aber den Abschußplan würde ich dort verstärkt angehen und die auf den Geschmack gekommenen Rehe vor Ort strecken. Sollte der Schaden jetzt eingetreten sein, die Fläche größer sein, dann sollte die Bejagung innerhalb der Kultur ja auch kein Problem dastellen.

[ 22. Dezember 2005: Beitrag editiert von: Thorsten Schmidt ]
 
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Könnte man den Schaden nicht den Feldhasen in die Schuhe schieben?
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@TB: was ist wenn der Älbler gezäunt hat?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von frodo:
@TB: was ist wenn der Älbler gezäunt hat?<HR></BLOCKQUOTE>

Dann wachsen die Erdbeeren dort immer noch nicht.
 
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Warum sollte die Forderung erheblich zu spät kommen.
Die Erdbeerpflanzen hat er doch immer noch auf der Fläche stehen!! Und der Schaden wird ihm nicht an abgefressene Früchte entstanden sein, sondern dadurch das Pflanzen geschädigt und hin sind, somit Ertragsausfall im nächsten Jahr!

Aber ich würde erstmal prüfen ob da wirklich das Rehwild über den Zaun springt, oder er vergessen hat das Tor zu schließen und Rehwild eingezäunt hatte und nun seinen Fehler versucht in Geld umzusetzen
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Im Eingangspost schreibt er, die Erdbeeren seien betroffen, dieses sind die Früchte und die gibt es nicht mehr, somit auch nicht den Nachweis und die Möglichkeit der Schadenschätzung der betroffenen Flächen, des durchschnittlichen Ertrages / m2 und so weiter.
Wenn die Pflanzen nicht beschädigt wurden, dann gibt es auch keine Folgeverluste.

Und deshalb ist es zu spät um die Forderung nachweislich vorzubringen. Aber fordern kann man bekanntlich ja immer
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Wir bezeichnen die Erdbeerpflanzen jetzt auch noch als Erdbeeren, also nicht nur die Früchte.
Also erst prüfen was er meint. Sind die Früchte gemeint sieht es mit der Wildschadensforderung schon schlechter aus.
 
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Mhmm also wenn's weiterhelfen sollte, bei uns im Nachbardorf hat sich auch ein Bio-Landwirt voll auf Erdbeeren eingestellt und auch alles eingezäumt, nur dort waren es die Tauben, die ihm ein Grossteil weggefressen haben, es kam sogar soweit das hier die Jagdzeit verlängert wurde..
Weil 1,80m hoher zaun heisst ja schon was...
Waidmannsheil
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von houndman:
Warum sollte die Forderung erheblich zu spät kommen.
Die Erdbeerpflanzen hat er doch immer noch auf der Fläche stehen!! Und der Schaden wird ihm nicht an abgefressene Früchte entstanden sein, sondern dadurch das Pflanzen geschädigt und hin sind, somit Ertragsausfall im nächsten Jahr!

Aber ich würde erstmal prüfen ob da wirklich das Rehwild über den Zaun springt, oder er vergessen hat das Tor zu schließen und Rehwild eingezäunt hatte und nun seinen Fehler versucht in Geld umzusetzen
icon_rolleyes.gif
<HR></BLOCKQUOTE>


ad 1: wem will er erzählen, daß das rehwild unbemerkt und mal so eben für 10000 euro erdbeerpflanzen geschädigt hat?
also, mir nich.

ad 2: klar. aber siehe ad 1.
wenn tatsächlich soviel schaden angerichtet wurde, hat er ganz gewiß ganz schön lange zugesehen und scih wohl gesagt, daß wildschaden die einfachste und sicherste art des beerenverkaufs darstellt.

ad 3: so könnte es gewesen sein. ich kann mir nicht vorstellen, daß rehe wie kühe die pfanzen abweiden. jedenfalls nicht ohne not.

das heißt aber auch, daß der plantagenbesitzer entweder gepennt oder bewußt weggesehen hat.

wenn der von mir geld haben wollte, müßte er mich vor den kadi schleifen.
 
A

anonym

Guest
Ich habe nicht herauslesen können, ob
Erdbeeren in NRW Sonderkulturpflanzen sind.
Und ob der Schaden erstattungspflichtig
ist, wenn geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen
wurden.

Im LJG NRW wird Bezug auf §34 BJG genommen:

§ 34

Geltendmachung des Schadens

"Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmeldet. Bei Schaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn er zweimal im Jahre, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, bei der zuständigen Behörde angemeldet wird. Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen."
 
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Also wenn die Frucht gemeint war, ist der Wildschaden zu spät angemeldet.
Wenns um die Pflanzen geht, würd ich mir keine Gedanken machen, denn die werden vor dem Winter grundsätzlich abgemäht und das Laub entfernt.
Ist zumindest bei uns so. Also kein Ernteausfall nächstes Jahr.

Gruß steinkauz
 
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Vielleicht macht Jochen noch ein paar Angaben.

Wann wurde der Schaden gemeldet?
Bei wem wurde der Schaden angemeldet?
An was genau ist der Schaden entstanden - z.B. 2 Tonnen Erdbeerfrüchte wegeputzt oder 20.000 Erdbeerpflanzen abgeweidet?

Ansonsten ist es empfehlenswert, einen RA zu beauftragen, der mit Wildschadenersatzansprüchen wirklich Erfahrung hat und Erfolge in der Abwehr erzielte. Der gute bekannte RA von nebenan kennt sich leider oft weniger aus als der Jäger selbst.

WH
Amadeus
 

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