Da der meiste Mais von Landwirten für Biogasgesellschaften angebaut wird und nicht von den Biogasgesellschaften selber, stellt sich die Wildschadensfrage nicht, der Wildschaden muß erstattet werden. Dem Landwirt steht es nämlich frei, ob und wie er seine Erzeugnisse selber verwertet oder ob er sie in welcher Form auch immer, an wen auch immer verkauft.
Das war auch das, was mir der Menschenverstand sagen wollte. Allerdings haben Gerichte das zwischenzeitlich anders gesehen. Eines hat allerdings entgegengesetzt geurteilt.
Eine höchstrichterliche Rechtsprechung konnte ich leider noch nicht finden.
Insofern ist die Geschichte nicht so glasklar, wie man glauben mag.
Schlussendlich bin ich persönlich aber bei Dir.