[Schleswig-Holstein] Wildschaden an Mais für Biogasanlage

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Da der meiste Mais von Landwirten für Biogasgesellschaften angebaut wird und nicht von den Biogasgesellschaften selber, stellt sich die Wildschadensfrage nicht, der Wildschaden muß erstattet werden. Dem Landwirt steht es nämlich frei, ob und wie er seine Erzeugnisse selber verwertet oder ob er sie in welcher Form auch immer, an wen auch immer verkauft.

Das war auch das, was mir der Menschenverstand sagen wollte. Allerdings haben Gerichte das zwischenzeitlich anders gesehen. Eines hat allerdings entgegengesetzt geurteilt.
Eine höchstrichterliche Rechtsprechung konnte ich leider noch nicht finden.
Insofern ist die Geschichte nicht so glasklar, wie man glauben mag.

Schlussendlich bin ich persönlich aber bei Dir.
 
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Das war auch das, was mir der Menschenverstand sagen wollte. Allerdings haben Gerichte das zwischenzeitlich anders gesehen. Eines hat allerdings entgegengesetzt geurteilt.
Eine höchstrichterliche Rechtsprechung konnte ich leider noch nicht finden.
Insofern ist die Geschichte nicht so glasklar, wie man glauben mag.

Schlussendlich bin ich persönlich aber bei Dir.
Wenn anderslautende Absprachen / Verträge zwischen der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter bestehen, dann muß der Jagdpächter den Wildschaden nicht ersetzen. Die Jagdgenossenschaft muß den Wildschaden dann aber ersetzen!
 
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hier stellt der Landwirt lediglich seine Fläche zur Verfügung, der Mais wird von einem LU gelegt, im Auftrag der Biogasanlage, die Ernteketten werden auch von der Biogasanlage bestellt, hier kommen sie meistens aus ca. 200 km Entfernung, entweder EL/Holländische Grenze, oder Harburg. Und richtig klar ist nichts, auch wenn @Teufelsmoorer das gern hätte, es gibt Urteile sowohl zu Gunsten des Geschädigten, wie auch zu Gunsten der Pächter.
 
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hier stellt der Landwirt lediglich seine Fläche zur Verfügung, der Mais wird von einem LU gelegt, im Auftrag der Biogasanlage, die Ernteketten werden auch von der Biogasanlage bestellt, hier kommen sie meistens aus ca. 200 km Entfernung, entweder EL/Holländische Grenze, oder Harburg. Und richtig klar ist nichts, auch wenn @Teufelsmoorer das gern hätte, es gibt Urteile sowohl zu Gunsten des Geschädigten, wie auch zu Gunsten der Pächter.
Die Frage ist, hat der Landwirt diese Flächen verpachtet oder bewirtschaftet er sie auf eigenes Risiko. Wenn er sie auf eigenes Risiko bewirtschaftet, dann spielt es keine Rolle, von wem er Bestellung, Pflege und Ernte erledigen läßt.
 
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Wie gesagt, Urteile in beide Richtungen. Eine klare Aussage, ist etwas Anderes. :unsure:
Weil die Regelungen in den Jagdpachtverträge oftmals verschieden sind. Die Jagdgenossenschaft ist bei landwirtschaftlichen Kulturen, außer Sonderkulturen, erstattungspflichtig. Da spielt es keine Rolle ob Gewerbe, Landwirtschaft oder Hobby dahintersteht.
 

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