Wildschaden auf Grünland

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29 Nov 2004
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Hallo zusammen,
die Stadt hat heute bescheid gegeben das einer meiner Jagdgenossen einen Gutachter bestellt hat.
Es geht um Schwarzwildschaden auf einer Kuhweide.
Bis jetzt haben wir das immer zugemacht wenn wir was gesehen haben. Meiner Meinung nach auch ordentlich.

Für den Fall, das der Jagdgenosse uns jetzt quer kommt:

Habe ich ein Recht darauf, das ich die Wiesenschäden selber beseitige, oder kann er dafür einen Garten- Landschaftgärtner bestellen, den ich dann bezahlen muss?

Wie üblich sind die meisten Schäden unter den alten Kuhfladen. Wo steht geschrieben das der Bauer die im Herbst zu beseitigen hat? Wurde mir mal so erzählt.

Was ist mit Schäden, die älter als eine Woche sind? Der größte Teil dürfte dazu zählen. Brauche ich dafür gar nicht aufkommen?

Danke für eure Hilfe,

Achim
 
Registriert
22 Dez 2000
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Hallo,
in welchem Bundesland spielt sich denn das Ganze ab? Der Bauer hat nichts zu bestellen. Der muss den Schaden fristgerecht (ist mir jetzt zuviel Arbeit das mit den Fristen alles zu schreiben) anmelden und dann wird eine gütliche Eingiung versucht. Erst wenn diese nicht zustande kommt, bestellt die Stadt, Gemeinde den Schätzer. Nicht irgendeinen, die müssen welche für die Gemeinde, Stadt verfügbar haben.
So, der Bauer muss deine Heimarbeit auf seiner Wiese nicht hinnehmen. Hat aber die Pflicht zur Schadensminderung. Also Gärtner bestellen wird nicht gehen. In der Praxis orientiert sich der Schätzer and den Sätzen der Landwirtschaftskammer und du machst den Geldbeutel auf. Die Verfahrenskosten, ich schätze so alles zusammen ca. 150,- E, würde ich nicht hinnehmen, da dir keine Gelegenheit gegeben wurde die Sache gütig aus der Welt zu schaffen. Wenn das Bäuerlein einfach den Schätzer bestellt hat, muss er ihn auch bezahlen.
Ich war mal in RLP Pächter. Ein Waldbesitzer hat da o.a. Vorverfahren ignoriert, einen Gutachter bestellt und gleich vor Gericht. Ich musste den eigentlichen Schaden bezahlen, das ganze drum und dran aber der Waldbesitzer, da er eigenmächtig ohne echten Einigungsversuch das ganze losgetreten hat. Das Gericht hätte auch nochmal einen vereidigten Schätzer bestellt, aber ich habe in dieser Beziehung verzichtet und den einmal geschätzen Schaden anerkannt. Waren ca. 300,-€ und ich habe einen guten Eindruck hinterlassen und der Waldbauer wurde schief angeschaut.
 

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