Fex
Moderator
- Registriert
- 5 Okt 2011
- Beiträge
- 6.008
Hallo zusammen,
unser Biogasanlagenbetreiber holt gerade seinen Weizen vom Feld, weil der Futter für die Anlage benötigt. Im Winter hatte er bereits offiziell Schaden angemeldet. Da er sich nun nicht mehr gemeldet hat, gehe ich davon aus, das das erledigt ist. Andernfalls - welche Schadensregel gilt in diesem Falle?
Er will in den kommenden Tagen Mais ausbringen, vermutlich ebenfalls für die Biogasanlage. Das Feld ist unser Sorgenkind, weil an drei Seiten von Wald eingefasst, der die örtliche Sauenbrutstätte darstellt. Wald ist Nachbar, Feld gehört leider zu uns, nachdem der Nachbar, der dort auch LW betrieben hat, es nicht weiter gepachtet hat...und der ist wenig kooperativ.
unser Biogasanlagenbetreiber holt gerade seinen Weizen vom Feld, weil der Futter für die Anlage benötigt. Im Winter hatte er bereits offiziell Schaden angemeldet. Da er sich nun nicht mehr gemeldet hat, gehe ich davon aus, das das erledigt ist. Andernfalls - welche Schadensregel gilt in diesem Falle?
Er will in den kommenden Tagen Mais ausbringen, vermutlich ebenfalls für die Biogasanlage. Das Feld ist unser Sorgenkind, weil an drei Seiten von Wald eingefasst, der die örtliche Sauenbrutstätte darstellt. Wald ist Nachbar, Feld gehört leider zu uns, nachdem der Nachbar, der dort auch LW betrieben hat, es nicht weiter gepachtet hat...und der ist wenig kooperativ.