Wildschaden durch Kaninchenbauten

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Hallo,

bei uns kam die Frage auf, ob die Bauten durch Kaninchen auch zu Wildschäden zählen. Meines Erachtens sind das Schäden am Grundstück und damit ersatzpflichtig (z.B. Verringerung der Heuernte). Aus meiner Sicht nicht ersatzpflichtig sind verletzte Sportpferde oder Kühe die sich in den Bauten verletzen (z.B. Beinbruch), auch ein defekter Trecker oder Mähwerk zählt nicht zum Grundstück und ist nicht ersatzpflichtig.
Sehe ich das richtig?

Gruß, Volker
 
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Ich bin kein Jurist, sehe das aber so :

Wenn Du in der Natur unterwegs bist, dann musst Du mit natürlichen Dingen wie Kaninchenbauten rechnen und Dein Verhalten entsprechend anpassen. Siehe die Frau, die durch einen Wald ging und von einem herunter fallenden Ast getroffen wurde - da haben die Richter auch gesagt, das gehört zu den typischen Gefahren in einem Wald.

Wenn die Kaninchen Dein Feld unterminieren, und Du musst das beseitigen, so ist das Wildschaden. Reitest Du aber über den Acker und Dein Araberzuchthengst bricht sich die Haxen, so ist das eben eine typische Gefahr in der freien Natur.
 
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Moin,

Wildschäden entstehen an Grundstücken. Der Schadenersatz ist als Differenz zum "normalen" Ertragswert für Bodenerzeugnisse des betroffenen Grundstücks zu leisten.

Nur mittelbare Schäden wie Maschinenbruch sind nicht zu ersetzen.

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Ist es dann jetzt so, dass der Schadenersatz nur dann zu zahlen ist, wenn am Grundstück selbst schaden besteht. zb. Kaninchen fressen alle Salatköpfe ab.

wenn aber Schaden am Nutztier entsteht zb durch Bau in der Wiese (Beinbruch) ist dies nicht Schadenersatzpflichtig? :30:
 
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Ist es dann jetzt so, dass der Schadenersatz nur dann zu zahlen ist, wenn am Grundstück selbst schaden besteht. zb. Kaninchen fressen alle Salatköpfe ab.
wenn aber Schaden am Nutztier entsteht zb durch Bau in der Wiese (Beinbruch) ist dies nicht Schadenersatzpflichtig? :30:


Na, was schrieb ich denn eben? Mittelbare Schäden sind nicht zu ersetzen. Zu den nur mittelbaren Schäden zählen bspw. Maschinenbruch oder auch ein durch Einbruch in einen Kaninchenbau verletztes Nutztier.

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Moin,
ist zwar schon etwas her, meine mich aber noch zu erinnern,Karnickel (Kaninchen) sind nicht Wildschadensersatzpflichtig.Zumindest in NDS ist das so.
 
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ist zwar schon etwas her, meine mich aber noch zu erinnern,Karnickel (Kaninchen) sind nicht Wildschadensersatzpflichtig.Zumindest in NDS ist das so.


Moin,

in der Fragestellung ging es ja auch nicht um direkte Wildschäden, sondern deren mögliche Begleitungen.

Die ersatzpflichtigen Wildarten werden abschließend in §29 Abs. 1 BJG aufgezählt: Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane.

Im NJagdG habe ich nicht gefunden, daß von den ersatzpflichtigen Wildarten in NDS Wildkaninchen ausgenommen sind. Woher kommt diese Regelung denn?

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Moin,

in der Fragestellung ging es ja auch nicht um direkte Wildschäden, sondern deren mögliche Begleitungen.

Die ersatzpflichtigen Wildarten werden abschließend in §29 Abs. 1 BJG aufgezählt: Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane.

Im NJagdG habe ich nicht gefunden, daß von den ersatzpflichtigen Wildarten in NDS Wildkaninchen ausgenommen sind. Woher kommt diese Regelung denn?

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.

:13:Moin,tja da hasste wohl Recht.Es war die Taube ,die Taube.Sorry
 

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