Hallo,
bei uns kam die Frage auf, ob die Bauten durch Kaninchen auch zu Wildschäden zählen. Meines Erachtens sind das Schäden am Grundstück und damit ersatzpflichtig (z.B. Verringerung der Heuernte). Aus meiner Sicht nicht ersatzpflichtig sind verletzte Sportpferde oder Kühe die sich in den Bauten verletzen (z.B. Beinbruch), auch ein defekter Trecker oder Mähwerk zählt nicht zum Grundstück und ist nicht ersatzpflichtig.
Sehe ich das richtig?
Gruß, Volker
bei uns kam die Frage auf, ob die Bauten durch Kaninchen auch zu Wildschäden zählen. Meines Erachtens sind das Schäden am Grundstück und damit ersatzpflichtig (z.B. Verringerung der Heuernte). Aus meiner Sicht nicht ersatzpflichtig sind verletzte Sportpferde oder Kühe die sich in den Bauten verletzen (z.B. Beinbruch), auch ein defekter Trecker oder Mähwerk zählt nicht zum Grundstück und ist nicht ersatzpflichtig.
Sehe ich das richtig?
Gruß, Volker