Wildschaden Erdbeeren

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Der Landwirt klagt gegen den Vorbescheid, weil hier der Wildschadenersatz abgewiesen wurde.(sonst würde er ja nicht klagen).
Da der von der Gemeinde beauftragte Wildschadenschätzer in seinem Wildschadengutachten die geschädigten Erdbeerpflanzen als Sonderkultur und nicht als gemeine Feldpflanzen eingestuft hat, ist die ganze Sache klar wie Klosbrühe. Ich würde noch nicht mal einen Rechtsanwalt bemühen.
Die einzige Ausnahme, wo bei eigentlichen Gartengewächsen, hier Erdbeer, keine besonderen Schutzmaßnahmen durch den Landwirt ergriffen werden müssen und somit wieder in den Wildschadensersatz fallen, ist die Situation, wenn diese Gartengewächse als Feldgewächse großflächig und landestypisch deklariert wurden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

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servus Blattjäger

@ gipflzipfla
Mir ist schon klar, dass er nichts tun muss um dort den Wildschaden zu vermeiden. ....


Wie gesagt ich kenne die Situation vor Ort nicht und es ist ja auch niemand gezwungen es so zu machen wie ich es angehen würde. Ich gehe in diesem Fall ohnehin davon aus, dass es zu spät ist und sich keiner mehr auch nur mit dem A… anguckt.

Eben !

Wer vom Rathaus kommt, ist klüger. Und nachdem die Klage schon im Raum steht, liegt das Kind im Brunnen...

Ich hoffe, wir werden vom Ausgang der Sache erfahren.... Scheint ja nicht so offensichtlich einfach zu werden, sonst hätte der RA des Klägers im Vorfeld abgewunken, wegen uns augenscheinlich mangelnder Erfolgsaussicht.

Aber vor Gericht und auf hoher See.... das wissen wir ja ;)
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus majo1961
....


Die einzige Ausnahme, wo bei eigentlichen Gartengewächsen, hier Erdbeer, keine besonderen Schutzmaßnahmen durch den Landwirt ergriffen werden müssen und somit wieder in den Wildschadensersatz fallen, ist die Situation, wenn diese Gartengewächse als Feldgewächse großflächig und landestypisch deklariert wurden.

Wir hatten hier einmal das Thema Hopfen im Hopfenland.. also durchaus landestypisches landwirtschaftliches Erzeugnis.
Bayern.. demnäch bestünde nach LJG Schadeneratzpflicht in wilddicht eingezäunten Pflanzungen :?

Ich habe es nicht verstanden... :no:
 
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Pachtvertrag ist doch ein Privatvertrag, da kann man reinschreiben was man will und wenn da Sonderkulturen nicht als Ersatzpflichtig beschrieben sind, locker sehen.
 
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@ DAX:

Du suchst nach beruhigender Bestätigung, dass alles gut wird. Tu´ dir selbst den gefallen und hole sie dir bei dem beauftragten RA. Wenn du Schiß hast, dass die Sache nach hinten los geht, ist das verständlich. Dein Anwalt wird sich auf diese Situation vorbereitet haben, den Sachverhalt analysiert haben und dir sagen, ob und wo Fallstricke lauern. Anders als in einem Forum kannst du dem auch in die Augen sehen und ...(Den Halbsatz schenke ich mir.:biggrin:)

Nix ist schlimmer als der Mandant, der bei der Besprechung plötzlich aufwartet mit selbstgewonnenen Erkenntnissen aus dem Internet.

Fast genauso schlimm sind Sachverständige, die bei der Begutachtung des Schadens Aussagen zu der Haftungsfrage machen.:thumbdown:
 

DAX

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@Laddie: Du hast natürlich Recht, dass ich auch meine Nerven ein wenig beruhigen will. Mich interessiert halt auch ob es in Deutschland schon ähnliche Fälle mit Sonderkulturen gab und wie diese ausgingen.

@Blattjäger: Auch wir sind, in der Regel, für den Weg ohne Gericht und Anwalt und glaube mir mit den meisten Jagdgenossen haben wir auch ein gutes Verhältnis, ohne Probleme. Im speziellen Fall (Landwirt) ist es halt nicht so! Dem Landwirt war sogar klar, das spezielle die angepflanzte Sorte, beim Rehwild sehr beliebt ist - Vorsatz?
Wir haben im Sommer die Verhandlung und ich werde Euch über den Ausgang informieren.

Gruß Sven
 
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Guten Tag, ich bin nicht der eifrigste Schreiber im Forum, jedoch ein fleissiger Leser. Jetzt hätte ich gerne einmal gewusst, wär ähnlich Probleme schon hatte und wie diese gelöst wurden.
Ich bin Mitpächter eines kl. Niederwildrevieres am Niederrhein (sehr Stadtnah).
Im vergangenen September meldet ein Landwirt, überwiegend Anbau von Erdbeeren und Beeren, auf einer Fläche Verbiss der Erdbeeerpflanzen an, durch Rehwild.
Es fanden mehrere Termin statt, unteranderem auch durch einen Wildschadensschätzer, der eine 4 -stellige Summe als Schaden feststellte, jedoch darauf hinwies dass es sich bei der Erdbeere um eine Sonderkultur handelt und somit der Schaden nicht schadenersatzpflichtig ist.
Des Weiteren weist der Jagdpachtvertrag auch Erdbeeren als Sonderkultur aus!
Der Landwirt hat uns nun auf Schadenersatz verklagt!

Wie seht Ihr die Chancen!

Gruß Dax

Moin,
mal eine Frage an die Geschulten hier!
Sind die Pächter die richtigen Beklagten ?Ist nicht, wenn überhaupt, die Jagdgenossenschaft haftbar ?
Also Antrag auf Klageablehnung mit der Vertragskopie.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
...

Sind die Pächter die richtigen Beklagten ?Ist nicht, wenn überhaupt, die Jagdgenossenschaft haftbar ?
...

eine Überlegung: ist der Landwirt dort nicht selbst Jagdgenosse, mit entweder eigenem oder gepachtetem Grundstück ?

Wenn es nun ein Maisfeld wäre.. ? ;)
 
Registriert
4 Aug 2009
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@Bienenjäger

Vorab: Wenn man im Vorfeld miteinander redet, geht's besser. Das ist wohl unstrittig.
Aber: Wenn sich aufgrund der Örtlichkeit eine Bejagung verbietet, was hätte man Deiner geschätzten Ansicht seitens der Jagdpächter tun können?
Und ganz ehrlich, der Fachmann (Landwirt) will eine hochschadensträchtige Sonderkultur ohne ausreichenden Schutz hochbringen, das geht schief und der Jagdpächter soll dann den Schaden bezahlen? Klingt nicht wirklich schlüssig. ==>>

Genau so ein adäquates Trüppchen wie den Landwirt hatten wir. Im Außenbereich geerbt und nun leben wir den Traum von der eigenen Farm. Wohnwagen und Tonnen hingezerrt und sich richtig Mühe mit Beeten und Sträuchern gemacht. Nach zweimal gut Zureden und ernsthaften Ratschlägen, sogar dem Angebot ein paar Lärchenknüppel für die Zaunspfähle zu schneiden, haben wir nur noch Bilder gemacht und ein paar Gedächtnisprotokolle geschrieben. Das waren auch Studierte und fürchterlich schlau. Jedes Wochenende Highlive mit Musik und Lampions. Als es dann an die Ernte ging, da waren andere schneller, aber nicht nur das Wild. Stadt und Jagdgenossen waren schon geimpft und heute ackert dort wieder die Agrargenossenschaft.
Wenn sich sowas anbahnt, dann kann man doch schon mal "lenkend tätig werden".
 

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