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Annahme: Eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, die kein befriedeter Bezirk ist, liegt so doof gelegen, - z.B. zwischen Bebauung und Bundesstraße und topographisch ungünstig - daß aufgrund mangelnden Kugelfanges eine Jagdausübung nicht verantwortbar ist. Auch nicht mit 10 m - Kanzeln.
Besteht trotzdem eine Wildschadensersatzpflicht?
Danke Euch.
Besteht trotzdem eine Wildschadensersatzpflicht?
Danke Euch.