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§ 5 des hessischen Jagdgesetzes ist relativ eindeutig. Eine Fläche als befriedet über den Pachtvertrag zu erklären ist nicht möglich.
Die Tatbestände, wo die UJB auf Antrag des Eigentümers oder NUtzungsberechtigten tätig werden kann, sind klar. Eingezäunt, gegen das betreten von Menschen gesichert bzw. abgeschlossen. Oder ein stehendes Gewässer....
Die Tatbestände, wo die UJB auf Antrag des Eigentümers oder NUtzungsberechtigten tätig werden kann, sind klar. Eingezäunt, gegen das betreten von Menschen gesichert bzw. abgeschlossen. Oder ein stehendes Gewässer....
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