Wildschaden im befriedetem Bezirk

Registriert
27 Apr 2011
Beiträge
570
Hallo an alle,

muss ich auf einer befriedeten landwirtschaftlich genutzten Fläche (Rinderweide innerorts) für den durch Schwarzwild entstandenen schaden aufkommen?
 
A

anonym

Guest
Wittgenstein78 schrieb:
Hallo an alle,

muss ich auf einer befriedeten landwirtschaftlich genutzten Fläche (Rinderweide innerorts) für den durch Schwarzwild entstandenen schaden aufkommen?

Es gibt keinen Wildschadenersatzanspruch für befriedete Bezirke. Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten sind nicht in der JG mit diesen Flächen, können soweit es diese betrifft aber auch nicht von der JG zu einer Umlage herangezogen werden, um Schäden auf (anderen) jagdbaren Grundstücken auszugleichen. Sie bekommen also nichts, sind nicht in der JG mit diesen Flächen und brauchen auch nicht für diese zu zahlen. Das alles gilt aufgrund ständiger Rechtsprechung, wenn es keine gesetzliche Regelung für den Ausschluß von Erstattungen bei Wildschäden auf befriedeten Bezirken gibt. Bei gesetzlicher Regelung insoweit gibt es erst recht nichts. :)
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
15
Zurzeit aktive Gäste
499
Besucher gesamt
514
Oben