Wildschaden im Mais - Landwirt erscheint nicht zu Termin

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Servus,
habe ein kleines Problem: Hatten Sauen im Acker #1(Mais Betroffene Fläche ca. 200m² kein Totalausfall).
Diesen Schaden haben wir am 05. Sept. festgestellt.

Am 12. Sep. stellten wir Sauen in einem 2ten Acker fest (Auch Mais betroffene Fläche ca. 150m² kein Totalausfall).. Direkt Drückjagd- 2 Sauen erlegen können. Danach bis heute Ruhe im Revier mit Sauen. Letzte Woche Anruf durch Gemeinde: Landwirdt hat am 20 Sep. Wildschaden angemeldet.
Bei Ameldung des Schaden wurden kein Flächen sondern der Schaden mit 600€ angegeben.
In der Schadensanmeldung gibte er den Tag der Feststellung den 12. Sep an.

Durch die Behörde heute der Ortstermin festgesetzt. Wer kam nicht? Der Landwirt. Gemeindevertreter hat nach 1 Std Wartezeit den Termin für beendet erklärt und und will einen neuen Termin ansetzen. Bei diesem neuen Termin soll direkt der Wildschadensschätzer anwesend sein.

Nun meine Fragen:
1: War der Schaden rechtzeitig angemeldet? 12.09. - 20.09.?
2: Hätte der Schaden auch ohne den Landwirt festgestellt werden können?
3: Wer trägt die Kosten für 2ten Termin (Wildschadensschätzer)

Danke schon mal im Voraus

Horrido und Weidmannsheil
 
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Remington schrieb:
..... Letzte Woche Anruf durch Gemeinde: Landwirdt hat am 20 Sep. Wildschaden angemeldet.

Als erstes würde ich mir von der Gemeinde darlegenlassen, wie der Bauer am Sonntag den Schaden angemeldet hat.

Hat der Landwirt am 12. September 2009 (Samstag) Kenntnis von dem Wildschaden erhalten, so endet die First zur Anmeldung des Schadens am 21. September 2009 (Montag)
 
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Nun meine Fragen:
1: War der Schaden rechtzeitig angemeldet? 12.09. - 20.09.?

Das ist eine schwierige Frage. Der Landwirt hat den Schaden spätestens 7 Tage nachdem er vom Schaden Kenntnis erhalten bzw. bei Beachtung gehöriger Sorgfalt hätte erhalten können, nicht binnen einer Woche bei der für das Grundstück zuständigen gemeinde anmeldet. Die Grauzone ist hier "bei Beachtung gehöriger Sorgfalt ". Da gibt es unterschiedliche rechtauffassungen. Im Allgemeinen geht´s aber wohl darum, daß es ausreichend ist, wenn der LW alle 4 Wochen kontrolliert. Bei extremer Gefahrenlage kann das aber auch wesentlich kürzer sein. Bei dem von dir genannten Zeitraum ist die Anmeldung aber wohl noch i.O.

2: Hätte der Schaden auch ohne den Landwirt festgestellt werden können?
Ich denke nein, dieser erste Termin stellt lediglich einen Termin zum Versuch einer gütlichen Einigung dar. Und wenn eine Partei nicht erscheint, kann die ja nicht stattfinden!
3: Wer trägt die Kosten für 2ten Termin (Wildschadensschätzer)
Prinzipiell gilt: Wer bestellt, der bezahlt. In der Regel wird man sich die kosten aber teilen. (wobei ich mir da aber jetzt über die genaue Rechtslage nicht sicher bin)

Knackpunkt bei der ganzen Aktion sind aber doch die Kosten.
Selbst wenn die von Dir angegebenen Qutratmeter Totalausfall wären, sind €600,- utopisch. Hab die diesjährigen preise jetzt nicht parat, aber mit 10-15ct/qm sollte die Sache erledigt sein. Die Höhe der Erstattung pro qm ist in der Regel aber nicht der Streitpunkt, sondern die Ermittlung der geschädigten Fläche! Aber dafür gibt´s ja dann den Schätzer!

Gruß
Hermann
 
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lohrjaeger schrieb:
Nun meine Fragen:
1: War der Schaden rechtzeitig angemeldet? 12.09. - 20.09.?

Das ist eine schwierige Frage. ...

Nein es ist eigentlich eine popelig einfache Frage, wenn man weiß, wo man suchen muss. ;)

Nach dem Sachvortrag wissen wir, der Landwirt hat am Samstag den 12. Sep 2009 Kenntnis vom Schaden erlangt und selbigen am Sonntag den 20. Sep 2009 bei der zuständigen gemeinde angezeigt.

Das Bundesjagdgesetz bestimmt im § 34 eine Frist von einer Woche - nicht sieben Tage und nicht ein viertel Monat - innerhalb derer der Schaden bei der zuständigen Behörde anzumelden ist.

Der Rest ist BGB §§ 186 ff - etwas genauer §§ 187 (1), 188 (2) und 193. Weil Auslöser für die Frist ein Ereignis ist, das in einen Tag fällt, die Frist sich nach Wochen bemisst und der Tag des fristauslösenden Ereignisses ein Sonnabend war und das Fristende (Samstag) daher auf den nächsten Werktag (Montag) verschoben wird.

Wäre der 12. Sep 2009 ein Freitag gewesen, wäre der Schadensersatzanspruch am 19. Sep verfristet.
 
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A.M.A.D.E.U.S schrieb:
lohrjaeger schrieb:
Nun meine Fragen:
1: War der Schaden rechtzeitig angemeldet? 12.09. - 20.09.?

Das ist eine schwierige Frage. ...

Nein es ist eigentlich eine popelig einfache Frage, wenn man weiß, wo man suchen muss. ;)

Das Bundesjagdgesetz bestimmt im § 34 eine Frist von einer Woche - nicht sieben Tage und nicht ein viertel Monat - innerhalb derer der Schaden bei der zuständigen Behörde anzumelden ist.

Der Rest ist BGB §§ 186 ff - etwas genauer §§ 187 (1), 188 (2) und 193. Weil Auslöser für die Frist ein Ereignis ist, das in einen Tag fällt, die Frist sich nach Wochen bemisst und der Tag des fristauslösenden Ereignisses ein Sonnabend war und das Fristende (Samstag) daher auf den nächsten Werktag (Montag) verschoben wird.

Das ist so schon klar. Mir gings auch eher darum, wann diese 7 Tage Ausschlußfrist startet! Die Eingangsfrage schien mir auch dahingehend zu zielen, ob der 12.09. nicht schon zu spät sei, wenn der Schaden bereits vor dem 05.09. eingetreten war. Und da sagt der von Dir zitierte Paragraph halt nur: Der Anspruch..... erlischt, wenn ....der Schadensfall nicht binnen einer Woche...nachdem der Geschädigte Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt hätte erhalten können.
Und da ist eben die Grauzone: Wie oft muß der LW kontrollieren...

Gruß
Hermann
 
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Du beantwortest eine Frage die nicht gestellt war. Die Frage lautete: War der Schaden rechtzeitig angemeldet? 12.09. - 20.09.?

Es geht also konkret darum ob ein Schaden von dem man am 12.9. Kenntnis erlangt hat am 20.09 noch rechtzeitig angemeldet war.
 
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A.M.A.D.E.U.S schrieb:
Du beantwortest eine Frage die nicht gestellt war. Die Frage lautete: War der Schaden rechtzeitig angemeldet? 12.09. - 20.09.?

Es geht also konkret darum ob ein Schaden von dem man am 12.9. Kenntnis erlangt hat am 20.09 noch rechtzeitig angemeldet war.

Hast absolut Recht.
Anscheinend interprediert man Probleme, die man selber hat sehr schnell in die Fragestellung anderer hinein. :roll:
Bei mir hat sich´s halt so eingebürgert, daß ich mich mit dem LW direkt einige und da geht´s dann halt eher drumm, ob der LW nicht schon viel früher hätte Laut geben müssen.

Gruß
Hermann
 
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Remington schrieb:
Servus,
3: Wer trägt die Kosten für 2ten Termin (Wildschadensschätzer)
Horrido und Weidmannsheil
Unsere Verbandsgemeindeverwaltung berechnet die Kosten für den 2. Termin immer dem, der den 1. hat platzen lassen, weil der den 2. damit verursacht hat.

Weiterhin kenne ich es so, dass die Kosten für den Schätzer so aufgeteilt werden, dass der, der mit seinem Gebot/seiner Forderung weiter vom Ergebnis der Schätzung weg ist, prozentual entsprechend mehr bezahlt.

Bsp.:
LW will für Wiesenschaden 1.000 €; Pächter bietet im Gütetermin 200 €, Schätzer kommt auf 300 €:; bei 800 € Differenz ist eine Partei 100, eine 700 € davon weg;
Kosten des Termins, also Schätzer und Verwaltungskosten der Gemeinde: 7/8 an LW, 1/8 an Pächter

WH
T.
 
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Remington schrieb:
Servus,
habe ein kleines Problem: Hatten Sauen im Acker #1(Mais Betroffene Fläche ca. 200m² kein Totalausfall).
Diesen Schaden haben wir am 05. Sept. festgestellt.

Am 12. Sep. stellten wir Sauen in einem 2ten Acker fest (Auch Mais betroffene Fläche ca. 150m² kein Totalausfall).. Direkt Drückjagd- 2 Sauen erlegen können. Danach bis heute Ruhe im Revier mit Sauen. Letzte Woche Anruf durch Gemeinde: Landwirdt hat am 20 Sep. Wildschaden angemeldet.
Bei Ameldung des Schaden wurden kein Flächen sondern der Schaden mit 600€ angegeben.
In der Schadensanmeldung gibte er den Tag der Feststellung den 12. Sep an.

Durch die Behörde heute der Ortstermin festgesetzt. Wer kam nicht? Der Landwirt. Gemeindevertreter hat nach 1 Std Wartezeit den Termin für beendet erklärt und und will einen neuen Termin ansetzen. Bei diesem neuen Termin soll direkt der Wildschadensschätzer anwesend sein.

Nun meine Fragen:
1: War der Schaden rechtzeitig angemeldet? 12.09. - 20.09.?
2: Hätte der Schaden auch ohne den Landwirt festgestellt werden können?
3: Wer trägt die Kosten für 2ten Termin (Wildschadensschätzer)

Danke schon mal im Voraus

Horrido und Weidmannsheil

ich habe als "Austragungsort" Hessen im Hinterkopf?!
zu 1: Nein, wurde schon ausreichend begründet!
zu 2: s.a. § 36 (1) Satz 2 LJagdG Hessen: Zu dem Termin sind die Beteiligten mit dem Hinweis zu laden, dass im Falle des Nichterscheinens mit der Ermittlung des Schadens dennoch begonnen wird.
zu 3: s.a. § 36 Hier ist das weitere Verfahren beschrieben. Zur Kostenverteilung findet sich in Abs. 5 folgender Teilsatz, nach dem im Vorbescheid..über die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen zu bestimmenist.
Zum Schaden selbst - es gibt von den LaWi-Kammern entsprechende Richtsätze, die bei der Schadenshöhe zugrunde gelegt werden können. Bei 350 m2 Schadensfläche würde ich dem Bauern aus Anstand 50 € anbieten, mit dem Hinweis, dass er sonst - aufgrund der verspäteten Anmeldung - auch die nicht bekommt!
Gruß
Ips typ.
 
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Wen der erste anberaumte Termin wegen nichterscheinen einer Partei neu anberauhmt wird; hat derjenige der für die Neuansetzung Verantwortlich ist auch die Kiosten zu tragen.

Als Pächter ( wen ich denn die Wildschadensregulierung Vertraglich Übernommen habe ) kann ich einer Ladung Fristgerecht aus Termingründen Wiedersprechen und um Verschiebung bitten ( darum wird auch mit Frist geladen ); bei einem 2.Termin stelle ich dann ein Aufwandsrechnung : meine Zeit ist nicht Umsonst !

Unter 50 € / Std zuzüglich MwST läuft bei mir Garnichts; zuzüglich KM-Geld für Anfahrt; zuzüglich Zeiten für Vor- und Nacharbeiten.

Genauso hat übrigends auch der Vertreter der Gemeinde zu agieren; der zusätzliche; vermeitbare Aufwand der durch andere Verschuldet wurde; kann nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen : also ist hier ein Gebührenbescheid fällig...


Andreas

P.S. als Pächter bin ich immer gut damit gefahren wen ich einen Schaden der Sache nach anerkannt habe; ich auch gewillt bin diesen Schaden dann Regelgerecht zu Erstatten; nur wie gesagt: den Schaden ! Nicht Irgentwelche Begehrlichkeiten..

Mann sollte sich aber schon selber mit der Matherie befassen : nicht das erste mal das ein Schätzer daneben lag.

Ein Maßband; Laserentfernungsmesser; Waage; Taschenrechner und entsprechende Wildschadensersatztabellen; korregiert durch akuelle Marktpreise sind Hilfreich...



P.S.S.

Letzter vorgang Schätzen von Grünlandschäden...

Landwirt; Schätzer; Vertreter der JG; ich als Pächter...

Meine Utensielien : Laserentfernungsmesser; Zollstock; Schreibbrett; 4 Farbige Golfbälle.... jeder durte auf die Geschädigte Fläche einen Ball werfen... an dieser Stelle wurden 4 m² Fläche ausgemessen und der % Anteil der geschädigten Fläche ermittelt; wieviel % 100 %; wieviel 75%; wieviel 50%; garnicht geschädigt... anhand der Fläche der Mittelwert jeder Parzelle errechnet; der Mittelwert aller Golflandeplätze festgestellt.

Fläche vermessen; Bonitur der Ertragswertes des Grünlandes ermittelt; damit unter Berücksichtigung der Ertragsschaden festgestellt; blick in Futterwerttabellen und Nutzung ( abzüge für Silage z B 10%; Heu 30%; Weidenutzung weniger) der Futterwertschaden festgehalten..

nun geht an die Kosten der Wiederherstellung : Striegeln und Walzen plus Nachsaat ( macht bei uns der Lohnunternehmer für 25 €/ ha plus Saatgut).. zu Erwartenenr Nachhaltiger Ertragsschaden...

bei Neuansaat Ertragsschaden durch Minderertrag im 1. Jahr; abzüglich Ertragszuwachs der nächsten 4 Jahre durch Qualitative Wertverbesserung der Neuansaat.....Ergibt Summe unterm Strich für die wir mit 4 Mann 2 Std unterwegs waren und sich dann meistens Kostenmäsieg einer Lächerlichkeit wiederspiegeln...

( Neuansaat mache ich mit meiner eigenen Technik; das biete ich an... wie ich Schäden Kompensiere ist meine Sache)[/code]
 
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Remington schrieb:
Servus,
habe ein kleines Problem: Hatten Sauen im Acker #1(Mais Betroffene Fläche ca. 200m² kein Totalausfall).
Diesen Schaden haben wir am 05. Sept. festgestellt.

Am 12. Sep. stellten wir Sauen in einem 2ten Acker fest (Auch Mais betroffene Fläche ca. 150m² kein Totalausfall).. Direkt Drückjagd- 2 Sauen erlegen können. Danach bis heute Ruhe im Revier mit Sauen. Letzte Woche Anruf durch Gemeinde: Landwirdt hat am 20 Sep. Wildschaden angemeldet.
Bei Ameldung des Schaden wurden kein Flächen sondern der Schaden mit 600€ angegeben.
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1: War der Schaden rechtzeitig angemeldet? 12.09. - 20.09.?
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Danke schon mal im Voraus

Horrido und Weidmannsheil

Das ganze ist in diesem Fall recht einfach.
Du nimmst dir etwas Zeit, zählst die Stängel der geschädigten Pflanzen, Teilst das ergebnis durch 12 (bei Mais 10-14 Plfanzen pro m²) und dan mal 0,10€ - 0,14€.- Dann hast du den Tatsächlichen Schaden.
Selbst wenn es sich bei der geschädigten Fläche um einen Totalschaden handeln würde würde der Schaden bei 35-49€ liegen.
Diese Rechnung erklärst du dem LW und fragst in ob er sicher ist das er den neuen Termin nicht vieleicht doch besser Absagt und sich mit ner Rehkeule zufrieden gibt.
Wenn der da nicht drauf anspringt, geh ganz gelassen zum zweiten Termin und "hau ihn in Stücke"
Bei keiner anderen Kulturpflanze ist der tatsächliche Schaden so einfach und genau zu ermitteln wie beim Mais.
WH Paul
PS. Wenn wir Schaden feststellen, nehmen wir den sofort auf und melden dem LW den Schaden direkt und rechnen im den vor. Die wenigsten wollen bei Beträgen unter 50€ überhaubt etwas haben, da sie wissen das wir uns bemühen und auf ihre Felder aufpassen.
PPS. Bei größeren Maisschäden keufen wir von anderen Landwirten den stehenden Mais für 0,07-0,08€ pro m²
 
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Hat einer Ahnung wie Raps, in dem Fall Gründüngung im Moment bewertet wird. €/ha?
 
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cast schrieb:
Hat einer Ahnung wie Raps, in dem Fall Gründüngung im Moment bewertet wird. €/ha?
Wildschaden an Zwischenfruchtraps?
Der LW der mir damit kommt wird gefressen.
Gibt es nichts, da keine Frucht die geerntet wird, demnach kann auch kein Schaden entstehen.
Zwischenfrüchte werden angebaut um: Überschüssigen N zu binden, Erosionsschutz zu erreichen und die Bodenstrucktur zu verbessern.
All dies wird auch erreicht wenn er vom Wild beäst wird.
WH Paul
 

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