Wildschaden trotz Jagdruhe?

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Ich hätte mal eine Frage an die Experten: auf einem Wiesengrundstück lassen wir in eigenem Interesse seit Jahren die Jagd ruhen, da uns der Eigentümer bereits mit der Polizei gedroht hat, wenn eine von uns aufgestellte Leiter an der Grundstücksgrenze (ohne jegliche Einschränkung für ihn) nicht sofort abgebaut wird. Wir haben dann nach Rücksprache mit dem Jagdvorstand die Leiter abgebaut, mit dem Hinweis, daß wir dort selbstverständlcih auch keinen Wildschadenersatz leisten werden. Dafür haben wir Zeugen, die den Streit mitbekommen haben. Jetzt wurde mir dort ein Schaden gemeldet. Dort sind jetzt wohl 3/4 Löcher durch die Sauen entstanden, die zusammen kaum mehr als 2 qm ausmachen. Wie wird das wohl rechtlich zu beurteilen sein? Ich würde narürlich im Zweifel einen Schätzer kommen lassen, der sich wahrscheinlich vor Lachen biegen wird..... Das Grundstück ist übrigens nicht wilddicht eingezäunt, sprich Pfosten mit Bändern.
 
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Schwachsinn! So eine "Fachfrage" vom Pächter einer Jagd???
Wenn der Grundeigentümer keine Bejagung möchte, soll er klagen. Wird die Fläche dann befriedet, ist auch kein Wildschadenersatz zu leisten...
Leiter abgebaut, weil er sonst die Polizei ruft??? Der kann auch den Heiligen Vater in Rom anrufen. Selbst Schuld, wenn man sich in eine solche Situation bringen lässt.

Horrido
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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...

Jetzt wurde mir dort ein Schaden gemeldet. Dort sind jetzt wohl 3/4 Löcher durch die Sauen entstanden, die zusammen kaum mehr als 2 qm ausmachen. Wie wird das wohl rechtlich zu beurteilen sein? ....

rein interessehalber.. in welchem Bundesland denn ?

Ich hätte den Vasen umgedreht, die Löcher damit zugemacht, und festgetreten, fertig.. !!

Komische Frage :what:

Ich meine..... 2m² :what:


Was den zukünftig m ö g l i c h e r w e i s e auftretenden Wildschaden anbelangt, so würde ich schleunigst eine Ablehnung per Einschreiben an die Jagdgenossen schicken. Auch mit Hinweis auf das bereits vorhandene Procedere, insbesondere dem Verbot des Aufstellens einer Ansitzeinrichtung auf ihm fremden Grundstück...

Dann müsst ihr euch dort halt mit dem Höckerchen oder aufs Dreibein hinsetzen.

Die Bejagung dort freiwillig einstellen.... :lol:
Sorry, aber das ist ein Witz, oder ?

Was ist denn mit euch los :what: :what: :what:
 
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Ich würde narürlich im Zweifel einen Schätzer kommen lassen, der sich wahrscheinlich vor Lachen biegen wird..... .

Besser ist, wenn er den Wildschadensschätzer kommen lässt, weil er mit eurem Angebot nicht einverstanden ist. Dann bezahlt er die Musik!

Ein Angebot abzugeben, nur um sich den dann entstehenden Spaß mit dem Wildschadensschätzer zu gönnen, kann aber kontraproduktiv sein. Denn dann geht er auch bei wirklichen Schäden von der Ersatzpflicht aus.

Ich finde auch, wenn die Bejagung verhindert wird, muß die Wildschadensersatzleistung ausfallen.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

....

Ich finde auch, wenn die Bejagung verhindert wird, muß die Wildschadensersatzleistung ausfallen.

das wird sie ja nicht.. Pirschen oder mit einem Dreibein hinsitzen kann man ja immer.. zumindest lese ich nichts gegenteiliges.

Einzig die Sache mit der Grunstückgrenze ist unklar geschildert und gibt zu denken..

Ob der Sitz jetzt auf der seinen, oder der fremden Seite des Grundstückes stand.

Den Sitz hätte ich maximal einen Meter versetzt, das wäre es aber auch schon gewesen (natürlich mit der Gefährdung durch permanente Beschädigung :evil: )

Scheixxe, wenn man solche Jagdgenossen hat :thumbdown:


Besser ist, wenn er den Wildschadensschätzer kommen lässt, weil er mit eurem Angebot nicht einverstanden ist. Dann bezahlt er die Musik!

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Der Mensch lernt nur durch eigenen erlittenen Schmerz am Besten !
 
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Besser ist, wenn er den Wildschadensschätzer kommen lässt, weil er mit eurem Angebot nicht einverstanden ist. Dann bezahlt er die Musik!
Noch wirs Schaden bei der Gemeinde angemeldet, nicht beim Jagdpächter...also schön die Füße stillhalten...

Ein Angebot abzugeben, nur um sich den dann entstehenden Spaß mit dem Wildschadensschätzer zu gönnen, kann aber kontraproduktiv sein. Denn dann geht er auch bei wirklichen Schäden von der Ersatzpflicht aus.
Die besteht auch, so lange die Fläche nicht Befriedet ist, oder etwas anderslautendes im Pachtvertrag vereinbart wurde. Da kann der Pächter , vor Zeugen, krakehlen und protestieren, egal...Vertrag ist Vertrag.

Ich finde auch, wenn die Bejagung verhindert wird, muß die Wildschadensersatzleistung ausfallen.
Ich finde, dass 5 Pfd. bestes Rindfleisch eine gute Suppe für 10 Personen begründen kann. Rechtlich auch nichts wert.

Horrido
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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....

Noch wirs Schaden bei der Gemeinde angemeldet, nicht beim Jagdpächter...also schön die Füße stillhalten... ...
Horrido

unter Wahrung der Fristen, genau :thumbup:

Aaaaaaber !! das ändert absolut nichts daran, dass die Abwicklung dann den beiden Parteien obliegt.

Und wenn der Geschädigte mit einem Angebot seitens des Jagdpächters nicht einverstanden ist, so soll er den Wildschadenschätzer kommen lassen...


Angesicht der geschädigten Fläche, lt. Eingangstopic ~2m², hätte ich als Pächter das Stück Wiese selbst umgedreht und es wäre absolut kein Schaden mehr vorhanden.

Ehestmöglich zurückgedreht wächst sich der Vasen wieder an und es entsteht gleich Null Ausfall an Futter.


Aber d a s alles riecht nach schon längeren Streitigkeiten innerhalb dieser Jagd...
 
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wenn der schaden bei der gemeinde gemeldet wurde und eine einigung nicht zu stande kommt, beauftragt die gemeinde einen Schätzer. Leider werden die Kosten des Schätzers nicht mehr entsprechend dem obsiegen geteilt :no:
 
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Gugg mal in die AV zum BayJagdGesetz.... Lesen und verstehen, das sollte helfen. :-D

OOppps, da hat aber einer sehr fix gelöscht :lol:
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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...

OOppps, da hat aber einer sehr fix gelöscht
16.gif

wird der Admin gewesen sein :biggrin: :p

..ich kenne es aber trotzdem anders...
23.gif


Der Geschädigte kann jederzeit selbst einen Schätzer beauftragen.


Gugg mal in die AV zum BayJagdGesetz.... Lesen und verstehen, das sollte helfen. :-D

...

zum Thema an sich:

Klick -->>

Ich versteh das schon, was da so steht ;)

Betrifft halt grad beispielhaft Bayern...
 
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Ich habe noch keine Schätzer erlebt die sich vor Lachen biegen, sondern nur welche die gesalzene Rechnungen schreiben. Und zwar an den der sie bestellt.
Auf solche Lichtgestalten wie der Grundeigentümer gehe ich heute garnicht mehr ein. Wäre mir früher aber auch passiert.
 
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Also, bevor mich hier alle "kielholen": die Entscheidung, dort nicht (zumindest nicht von einem Ansitz:p) zu jagen, habe ich auch deshalb getroffen, weil die Fläche nicht sonderlich attraktiv ist. Das ich im Zweifel im Recht bin, ist mir schon klar. Aber Allen , die jetzt schreien: Anwalt! Gericht! möchte ich sagen: Ich komme mit dem Jagdvorstand sehr gut aus und habe auch einige Möglichkeiten, die vielleicht andere nicht haben und auf einem kleinen Dorf ist es immer auch ein Geben und Nehmen, falls ihr wisst,was ich meine. Mir ist auch klar, daß er erstmal melden muss und mir ist ebenso klar, daß Sauen ( lt. Rechtsprechung) zur Landeskultur (RLP) gehören und somit kleinere Schäden zu dulden sind. Die Landwirte kämen auch nicht auf so einen Klopper, mit denen komme ich sehr gut aus.
 
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Wenn Du alles richtig gemacht hast, warum fragst Du jetzt um Rat?
Den Sitz von der Grenze zu seiner Fläche zu entfernen war ein großer Fehler. Die Fläche ist nicht befriedet, gehört zum Jagdbezirk, also wird sie bejagt und fertig. Bei Querulanten den Finger zu reichen geht meistens nach hinten los...

Horrido
 

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