- Registriert
- 9 Aug 2016
- Beiträge
- 2.163
Gerade habe ich bei uns im Gemeindeblatt zur Anmeldung von Wildschäden gelesen:
Erfolgt die Anmeldung der Schäden nicht form- und fristgerecht, wird der Anspruch auf Ersatz von Wildschaden per Bescheid kostenpflichtig zurückgewiesen.
Ist das normal? Machen das andere Gemeinden auch so? Ich lese zum ersten Mal davon, dass hier einem Antragsteller Kosten entstehen können und bin gerade etwas verwundert.
Erfolgt die Anmeldung der Schäden nicht form- und fristgerecht, wird der Anspruch auf Ersatz von Wildschaden per Bescheid kostenpflichtig zurückgewiesen.
Ist das normal? Machen das andere Gemeinden auch so? Ich lese zum ersten Mal davon, dass hier einem Antragsteller Kosten entstehen können und bin gerade etwas verwundert.