[Bayern] Wildschaden - Zurückweisung kostenpflichtig?

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Gerade habe ich bei uns im Gemeindeblatt zur Anmeldung von Wildschäden gelesen:

Erfolgt die Anmeldung der Schäden nicht form- und fristgerecht, wird der Anspruch auf Ersatz von Wildschaden per Bescheid kostenpflichtig zurückgewiesen.

Ist das normal? Machen das andere Gemeinden auch so? Ich lese zum ersten Mal davon, dass hier einem Antragsteller Kosten entstehen können und bin gerade etwas verwundert.
 
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Ist das nicht gerade alles im Umbruch ? Ich habe etwas davon im Kopf, dass auch die Regelung, dass zwar jede Partei ihre Anwälte selber, der Gutachter jedoch immer vom Ersatzpflichtigen (unabhängig der Höhe des Schadens und der Schuld) zu bezahlen ist, gerade überarbeitet wird.
 
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Gerade habe ich bei uns im Gemeindeblatt zur Anmeldung von Wildschäden gelesen:

Erfolgt die Anmeldung der Schäde
n nicht form- und fristgerecht, wird der Anspruch auf Ersatz von Wildschaden per Bescheid kostenpflichtig zurückgewiesen.

Ist das normal? Machen das andere Gemeinden auch so? Ich lese zum ersten Mal davon, dass hier einem Antragsteller Kosten entstehen können und bin gerade etwas verwundert.

Das macht doch auch Sinn, damit nicht irgend ein Streithansel die Gemeinde mit Sinnfreien Vorgängen belastet.
 
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13 Sep 2016
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Ja, wer nicht fristgerecht Ansprüche stellt, die nicht durchzusetzen sind... muss die Bearbeitungskosten tragen. Beim nächsten Mal wird er dann sicherlich fristgerecht bei der Gemeinde auflaufen und seine Ansprüche vortragen.
 
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Das macht doch auch Sinn, damit nicht irgend ein Streithansel die Gemeinde mit Sinnfreien Vorgängen belastet.
Nein, muss nicht schlecht sein, da hast Du schon recht. Es ist halt nur das erste mal, dass ich was von "kostenpflichtig" lese und wollte nur wissen, ob ich da nicht aktuell bin oder die Gemeinde hier neue Einnahmequellen finden möchte. ;)
 
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bei einer Anhörung wird man dem Antragsteller aber sicher eine Rücknahme seines Antrags nahelegen.
 
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Moin @foxl_01 ,

und das ist gut so - wer die Musik bestellt, der zahlt auch!

munter bleiben!!

hobo


Leider gehen Gemeinden dazu über die Kosten alleine dem Ersatzpflichtigen aufs Auge zu drücken. Gibt auch Urteile, dass dem so sei. Der Passus, "anteilig des Obsiegens" ist leider gestrichen worden. :rolleyes:
 
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nicht unbedingt.
Es gibt genügend (Kommunal)Behörden, welche frühzeitig den Kontakt zu den Antragstellern suchen diesen bei sinn- und/oder Chancen losen Anträgen eine Rücknahme (kostenfrei) nahelegen.

Aber kann natürlich sein dass es hier im Freistaat wieder mal anders läuft als im Rest der Republik.
 
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nicht unbedingt.
Es gibt genügend (Kommunal)Behörden, welche frühzeitig den Kontakt zu den Antragstellern suchen diesen bei sinn- und/oder Chancen losen Anträgen eine Rücknahme (kostenfrei) nahelegen.

Das wird gerne gemacht, damit man keinen Bescheid erarbeiten muss und zudem kein Prozessrisiko besteht.
Im Zusammenhang mit einem gemeldeten Wildschaden halte ich das eh für ziemlich unwahrscheinlich. Der Geschädigte ist schließlich überzeugt im Recht zu sein.
 
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Leider gehen Gemeinden dazu über die Kosten alleine dem Ersatzpflichtigen aufs Auge zu drücken. Gibt auch Urteile, dass dem so sei. Der Passus, "anteilig des Obsiegens" ist leider gestrichen worden. :rolleyes:


Moin @foxl_01 ,

diesbezüglich scheint bei uns im Schaumburger Land noch Alles in geordneten Bahnen zu laufen - hoffentlich noch für lange Zeit :).

munter bleiben!!

hobo
 

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