[Niedersachsen] Wildschadenersatzforderung erst nach der Ernte?

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Es müssen zwei Fakten genannt werden können:
Der Erstschaden muss innerhalb einer Woche angemeldet werden. Ohne den Erstschaden festzustellen, ist rechtlich nichts weiter möglich. Ich fotografiere bei mir Schäden, die ich festgestellt habe, mit Datum und Ortsfeststellung. Wenn möglich noch ein Zeuge. Ich bin nicht verpflichtet, den Landwirt zu informieren.
Der Schadensumfang kann durchaus auch nach der Ernte festgestellt werden. Dafür gibt es Fachleute. Industriemais wird bei Anlieferung in der Biogasanlage gewogen. Das ist Standard.
 
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Es müssen zwei Fakten genannt werden können:
Der Erstschaden muss innerhalb einer Woche angemeldet werden. Ohne den Erstschaden festzustellen, ist rechtlich nichts weiter möglich. Ich fotografiere bei mir Schäden, die ich festgestellt habe, mit Datum und Ortsfeststellung. Wenn möglich noch ein Zeuge. Ich bin nicht verpflichtet, den Landwirt zu informieren.
Der Schadensumfang kann durchaus auch nach der Ernte festgestellt werden. Dafür gibt es Fachleute. Industriemais wird bei Anlieferung in der Biogasanlage gewogen. Das ist Standard.
Aus der gewogenen Menge soll sich ein konkreter Schaden ableiten lassen? Andere Einflüsse, wie schlechte Aussaat, Trockenheit oder schlechte Erntemethode soll ICH bezahlen?
 
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Aus der gewogenen Menge soll sich ein konkreter Schaden ableiten lassen? Andere Einflüsse, wie schlechte Aussaat, Trockenheit oder schlechte Erntemethode soll ICH bezahlen?

Du nimmst für dich Ehrlichkeit in Anspruch - aber hältst den Gutachter sofort für zu blöd oder parteiisch so dass er dir Trockenschäden aufdrückt?
Soweit kommt es doch garnicht. Bei der Erstmeldung wird doch das Bild festgehalten ( ist es überhaupt Wildschaden, welche Wildart, Umfang und einzuleitende Maßnahmen für weitere Wildschadensabwehr).
Einfach mal locker durch die Hose atmen und alles in der richtigen Reihenfolge abarbeiten.
 
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Du nimmst für dich Ehrlichkeit in Anspruch - aber hältst den Gutachter sofort für zu blöd oder parteiisch so dass er dir Trockenschäden aufdrückt?
Soweit kommt es doch garnicht. Bei der Erstmeldung wird doch das Bild festgehalten ( ist es überhaupt Wildschaden, welche Wildart, Umfang und einzuleitende Maßnahmen für weitere Wildschadensabwehr).
Einfach mal locker durch die Hose atmen und alles in der richtigen Reihenfolge abarbeiten.
Im Ausgangspost ging es doch darum, dass der Erstschaden nicht festgestellt wurde und nur am Ende die Differenz abgerechnet werden sollte...oder habe ich da was falsch verstanden? Nur wiegen und mit dem Vorjahr vergleichen finde ich ein wenig unwissenschaftlich. Zumal das Vorjahr ja auch über- oder unterdurchschnittlich sein kann. Und: wer bekommt dann das Geld? Der, der den Mais schon vor der Ernte gekauft hatte? Oder macht der Landwirt hier zweimal Kasse?
 
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Der Mais wird oft schon vorher verkauft - aber nicht nach Hektar, sondern nach Tonnage. Die normal geerntete Biomasse an Mais pro Morgen kann dir selbst der Lohnunternehmer sagen.
 
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Wildschadenersatzforderung erst nach der Ernte?

Vorgestern forderte der Landwirt bei meinem Mitpächter 4000€ für den Minderertrag.
Ignorieren oder Rechtsanwalt?
Hallo. An und für sich nicht verkehrt, allerdings!! hätte dazu die Schädigung zum Schadenstag festgestellt (und fristgerecht gemeldet) werden müssen.
Die verlangte Summe lässt auf ca. 3Ha Mais schließen?
 
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Dazu fassen wir einige Stellungnahmen aus Literatur und Rechtsprechung zusammen:

.... und es folgen Literaturmeinungen, kein einziges Beispiel aus der Rechtsprechung....

Man sollte auch mal Urteile lesen.....

Gerne. Wo sind sie?

Der Schadensumfang kann durchaus auch nach der Ernte festgestellt werden. Dafür gibt es Fachleute. Industriemais wird bei Anlieferung in der Biogasanlage gewogen. Das ist Standard.

Der Schaden besteht aber nicht in Wiegeverlusten gegenüber Vorjahreserträgen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Wir haben in unserem kleinen Heiderevier (gepachtete Eigenjagd) eine etwa 7 oder 8 ha große Ackerfläche die genau zwischen zwei Reviergrenzen liegt. Auf dieser Fläche wird seit vielen Jahren ( vom Besitzer der einen angrenzenden Jagd) regelmäßig Mais angebaut. Die letzten Jahre traten immer wieder Wildschäden durch Schwarz- und jetzt auch Rotwild auf. Die Bejagung ist schwierig, da das Wild im einen Nachbarrevier vom Wald in den Mais und imanderen Nachbarrevier durch den Wald aus dem Mais herauswechselt. Seit 2 oder 3 Jahren wird der Mais scheinbar schon vor der Ernte an eine Biogasanlage verkauft.
Damals kontaktierten wir den Landwirt als wir erste Schäden feststellten, und baten um die Anlage von Schußschneisen. Das lehnte er ab, da der Mais schon verkauft wäre. Häckseltermin konnte er uns damals auch nicht geben, da das die Biogasanlage selbst mit ihren Lohnunternehmern regeln würde.
Vor zwei Jahren wurde der Mais dann als letzter Schlag in der Region Anfang Dezember abgeerntet.
Anschließend (also nach der Ernte) forderte der Landwirt über 1000€ für Mindererträge. Im Sinne einer guten Nachbarschaft ( der Landwirt hat fast alle Ackerflächen im Revier gepachtet) haben wir damals freiwillig 500€ bezahlt.
Dieses Jahr traten erste Schäden durch Rotwild im August auf, und sie wurden immer schlimmer. Letzte Woche wurde der Mais als letzter Schlag im Umkreis von einigen Kilometern gehäckselt.
Vorgestern forderte der Landwirt bei meinem Mitpächter 4000€ für den Minderertrag.
Ignorieren oder Rechtsanwalt?
Es gibt doch Gesetze wie Wildschaden zu handhaben ist Mindererträge sind nicht Ersatzpflichtig.
Er muß bei der Gemeinde anmelden dann gibt es einen Termin vor Ort der Schaden wird begutachtet und man einigt sich oder ein Wildschadenschätzer wird eingeschaltet.
Der Schaden muß je nach Landesrecht binnen 2 Wochen bei der Gemeinde angemeldet werden.
Also entspannen die Forderung ist Wunschdenken des LW er sucht "dumme" daran seit ihr nicht ganz unschuldig wer einfach so grundlos 500,- Zahlt braucht Sicht nicht zu wundern wenn der LW jetzt jedes Jahr kommt.

Ihr braucht also keinen Anwalt und könnt es ignorieren.
Industrie/Energiemais ist gegebenen falls eh nicht ersatzpflichtig wenn er nicht entsprechend vom LW geschützt wird vor Wildschäden da gibt es einige Urteile im Netz kommt aber immer auf den Einzelfall an.
 
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Der Schaden besteht aber nicht in Wiegeverlusten gegenüber Vorjahreserträgen.

Ich weiß nicht, wie es bei euch ist. Bei uns ist es so, wenn 30% Mais aufgefressen wurden, ist die
eingewogene Masse 30% geringer als auf ungeschädigten Referenzflächen. Wenn bei euch die Biomasse durch Fraß zunimmt, dann nenne mal die Rahmemnbedingungen. Ich hätt dann was für unsere Landwirte hier.
Im hier vorliegenden konkreten Fall wird im rechtlichen Verfahren festgestellt werden, das es so keine Ersatzpflicht gibt. Allein aber nur, weil die Anmeldung versäumt wurde.
Die Feststellung des Schadensumfanges nach der Ernte ist jedoch möglich. Dazu gibt es Urteile. Der Gutachter wird ( bzw. würde!) dem Landwirt schon sagen dass evtl. Trockenchäden, Mäusefraß oder nicht zu regulierende andere Schadensverursacher sowie der sowieso kostenfrei zu tolerierende normale Wildfraß abzuziehen ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Es müssen zwei Fakten genannt werden können:
Der Erstschaden muss innerhalb einer Woche angemeldet werden. Ohne den Erstschaden festzustellen, ist rechtlich nichts weiter möglich. Ich fotografiere bei mir Schäden, die ich festgestellt habe, mit Datum und Ortsfeststellung. Wenn möglich noch ein Zeuge. Ich bin nicht verpflichtet, den Landwirt zu informieren.
Der Schadensumfang kann durchaus auch nach der Ernte festgestellt werden. Dafür gibt es Fachleute. Industriemais wird bei Anlieferung in der Biogasanlage gewogen. Das ist Standard.
Ja aber nicht durch vergleiche mit den Vorjahren das wird nix.
Ich kann nach der Ernte die Fläche begutachten und dann dokumentieren was nicht geerntet werden konnte dafür ist eine vor Begutachtung notwendig die Dokumentiert das der Schaden durch Ersatzpflichtiges Wild verursacht wurde.
Der LW ist beweispflichtig.
Beispiel:
Sauen im Mais im September Schaden wird gemeldet und es wird dokumentiert das es tatsächlich Sauen waren.
Jetz wird im 2. Termin unmittelbar nach der Ernte der tatsächliche Schaden festgestellt und muss ersetzt werden.
Heut zu tage im Zeitalter von Drohnen und Software lassen sich Schäden auf den m² genau dokumentieren.
Gemeinde Ruft an LW A hat Schaden angemeldet sollen wir uns morgen malt an der Schaltfläche treffen geht um 2500,-. Ich etwas verwundert ja 16:00 passt.
Mitarbeiter von OA kam sah den Schaden machte ein paar Bilder und stellte es dem LW frei die Schadenmeldung zurückzuziehen da er einen Bagatellschaden erkennt der wohl deutlich unter dem was ein Termin mit dem Schätzer vor Ort kosten würde von daher müsste der LW die Kosten von ca-100,- bis 150,- tragen. Seit dem keine Probleme mehr der LW macht wenn ein paar Löcher in der Weide sind selbige selber zu.
 
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Anderer Ansatz: ist Energiemais nicht eine Sonderkultur? Da SOLL ja angeblich die Wildschadensersatzpflicht entfallen, der Landwirt muss zäunen etc. Aber nix machen, keine Schneisen usw., aber danach pauschal mal die Hand aufhalten, kann man natürlich probieren.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Ich weiß nicht, wie es bei euch ist. Bei uns ist es so, wenn 30% Mais aufgefressen wurden, ist die
eingewogene Masse 30% geringer als auf ungeschädigten Referenzflächen. Wenn bei euch die Biomasse durch Fraß zunimmt, dann nenne mal die Rahmemnbedingungen. Ich hätt dann was für unsere Landwirte hier.
Im hier vorliegenden konkreten Fall wird im rechtlichen Verfahren festgestellt werden, das es so keine Ersatzpflicht gibt. Allein aber nur, weil die Anmeldung versäumt wurde.
Die Feststellung des Schadensumfanges nach der Ernte ist jedoch möglich. Dazu gibt es Urteile. Der Gutachter wird ( bzw. würde!) dem Landwirt schon sagen dass evtl. Trockenchäden, Mäusefraß oder nicht zu regulierende andere Schadensverursacher sowie der sowieso kostenfrei zu tolerierende normale Wildfraß abzuziehen ist.
Ja wird bei uns auch so gehandhabt Grundvoraussetzung ist aber der Schaden muß während der Entstehung aufgenommen worden sein und dokumentiert das er Ersatzpflichtig ist dann wird nach der Ernte erneut begutachtet und abgerechnet was liegen geblieben ist.
Mehr oder minder Erträge können nur Herangezogen werden um gegen zu kontrollieren in wie fern der Schätzer gut gearbeitet hat.
Der Ertrag ist KEINE Grundlage zur Abrechnung von Wildschäden da sind mir auch keine Urteile bekannt wo der Ernteverlust Berechnungsgrundlage ist,
Wir hatten über 6500m² in einer Fläche da ist der Mais nicht aufgelaufen.
Ich fliege meine Flächen alle 2 Wochen ab da gibt es dann auch keine Diskussionen obwohl ein LW meinte mal beiläufig ob das denn Rechtens währe wenn ich mit der Drohne seine Flächen filme:unsure:
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Anderer Ansatz: ist Energiemais nicht eine Sonderkultur? Da SOLL ja angeblich die Wildschadensersatzpflicht entfallen, der Landwirt muss zäunen etc. Aber nix machen, keine Schneisen usw., aber danach pauschal mal die Hand aufhalten, kann man natürlich probieren.
Ja das Urteil war zwar eine Einzelfallentscheidung die lässt sich aber sich auch auf andere übertragen
 

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