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Es müssen zwei Fakten genannt werden können:
Der Erstschaden muss innerhalb einer Woche angemeldet werden. Ohne den Erstschaden festzustellen, ist rechtlich nichts weiter möglich. Ich fotografiere bei mir Schäden, die ich festgestellt habe, mit Datum und Ortsfeststellung. Wenn möglich noch ein Zeuge. Ich bin nicht verpflichtet, den Landwirt zu informieren.
Der Schadensumfang kann durchaus auch nach der Ernte festgestellt werden. Dafür gibt es Fachleute. Industriemais wird bei Anlieferung in der Biogasanlage gewogen. Das ist Standard.
Der Erstschaden muss innerhalb einer Woche angemeldet werden. Ohne den Erstschaden festzustellen, ist rechtlich nichts weiter möglich. Ich fotografiere bei mir Schäden, die ich festgestellt habe, mit Datum und Ortsfeststellung. Wenn möglich noch ein Zeuge. Ich bin nicht verpflichtet, den Landwirt zu informieren.
Der Schadensumfang kann durchaus auch nach der Ernte festgestellt werden. Dafür gibt es Fachleute. Industriemais wird bei Anlieferung in der Biogasanlage gewogen. Das ist Standard.