Wildschutzzaun

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Mal ne Frage ;-)

Ich stehe etwas auf dem Schlauch - vielleicht kann mir einer einen Tip geben.
Wildschutzzäune aus zB Dachlatten oder die Metallzäune mit Wildschutzdraht ....wie lange dürfen die Waldbesitzer die stehen lassen ? Ich kannte es so, das die hölzernen verwittern und somit das die Zeit ist. Bei Metallzäunen ist das dann wohl anders geregelt. Wer kann mir dazu etwas sagen ? Gesetze ?
 
M

Mitglied 21386

Guest
Bis kein Schaden mehr zu befürchten ist. Das kann bei Rotwild und Douglasie auch mal 25 Jahre sein.
 
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Ist das irgendwo gesetzlich geregelt ? Da wird es doch bestimmt schöne Regelungen geben zu dem Thema ....
 
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Bis kein Schaden mehr zu befürchten ist. Das kann bei Rotwild und Douglasie auch mal 25 Jahre sein.
Richtig. Oder auch, wenn der Schutzzweck ohnehin nicht mehr gegeben ist, etwa durch zahlreiche Löcher.
Ist Teilweise in den Landeswaldgesetzten und oder im Naturschutzrecht geregelt.
 
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Ich habe schon mehrfach die Eigentümer einer Fläche von mehreren Eigentümern angeschrieben und aufgefordert, den Zaun, der seit mind. 5 Jahren zum Teil liegt, zu entsorgen! Keine Reaktion!
Es sind schon Hasen etc - im Zaun verfangen - eingegangen.
Es handelt sich nur um den Randstreifen einer Aufforstungsfläche, der für Hasel, Schlehe, Hagebutte etc als Randschutz angelegt wurde. Die Aufforstung ist ca 25 Jahre her...
Ich bin auch ratlos!
 
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von diesen alten Zäunen und/Oder Litzen/Stacheldraht, hört und liest man oft.
Wer schon einmal eingewachsenen Draht entfernt hat, weiß was das für Arbeit ist, deshalb werden sich die Eigentümer beharrlich sträuben den zu entfernen. In meinem ehemaligen Revier hatten wir jährlich Wild in den Drähten, oder das Haupt völlig mit Litze umwickelt. Oft genug war eine Befreiung nicht, oder nur sehr schwer möglich, wor allem beim Dammwild war das häufig der Fall, das sich meterlange Litze in der Schaufel verdreht hatte.
Die Eigentümer und/oder Weidenutzer haben in aller Regelmäßigkeit nichts von dem entfernt, was die mal ursprünglich aufgestellt haben. Alles aus Bequehmlichkeit und zum Schaden des Wildes.
Wiederholte Aufforderungen zum entfernen wurden regelmäßig ignoriert.:unsure:
D.T.
 
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Kann ich es entsorgen lassen u in Rechnung stellen?

entfernen und entsorgen lassen würde ich nicht, eher mit dem Genossenschaftsvorsitzenden darüber sprechen und auf Pachtminderung bestehen, wenn sich der Zustand nicht ändert.
Ob das aber Erfolg verspricht kann ich nicht sagen, ansonsten gibt es sicherlich gesetzliche Regelungen, die den Besitzer dazu zwingen den Zaun etc. zu entfernen.
D.T.
 
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Aufgrund welchen Gesetzes?
Wende Dich an einen Juristen (Jagdrecht speziell) , das sollte Klarheit bringen.
Alles andere wäre mir zu unsicher.
 
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Ein Blick ins Naturschutzrecht des jeweiligen Bundeslandes könnte helfen. Meist wird es wohl so sein, daß ein Zaun, der seinen Schutzzweck nicht mehr erfüllt, zu beseitigen oder instandzusetzen ist.

Vielleicht hilft im konkreten Fall ein Hinweis von der Unteren Naturschutzbehörde, wenn sich der Zauneigentümer trotz freundlicher Aufforderung nicht bewegen möchte.
 
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DT, Ist nicht in einem genossenschaftlichen JB. Sind eingegliederte Flächen in einem EJB.
 
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Bereits liegender oder abgebauter Zaun wäre doch evtl. was für`s Ordnungsamt
wegen Müll Entsorgung im Wald ???

Würde ich mal ein persönliches Gespräch suchen.....

Unsere Dame der unteren Naturschutzbehörde ist auch sehr erfreut wenn man sowas meldet.
Wir arbeiten aber auch immer gut zusammen(y)

Nur mal so als Gedanke...

Gruß Weichei
 
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Wenn der Zaun keinen Zweck und also keine Funktion mehr hat bzw einfach Kaputt ist, dann greift das Kreislaufwirtschaftsgesetz und verpflichtet den Eigentümer zur Beseitigung. Einfach die Info ans Ordnungsamt geben.
Ohne den Zweck entfällt auch die Priviligierung was die Befreiung von naturschutzrechtlichen und Baurechtlichen Vorschriften angeht.
 
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Kaputter Zaun usw. war nicht meine Frage. Es geht eher um Aufforstungen die der Inhaber eingattert. Gerade jetzt bei dem massiven Käferbefall werden viele und große Flächen wieder Aufgeforstet. Viele Pflanzen und Gattern wie wild . .. nur was ist dann in den Bereich mit der Jagd ? Die Fläche fällt aus. Ändert Wechsel usw. Und die Frage ist - wie lange muss man das dulden bzw hinnehmen. Sollen diese Flächen dann bis zu 25 Jahre ausfallen ?
 

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