Wildschweinplage - Sonntags und mit Nachtsichtgerät

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Stand heute morgen in unserer Tageszeitung.
Leider gibt es keinen Link dazu, deshalb eine kurze Zusammenfassung:

Aufgebrachte Bürger beschweren sich seit längerem über die große Wildschweinpopulation, der Bürgermeister spricht von "Wildschweinplage" und aufgrund dessen sind jetzt in Absprache mit dem Jagdamt Drückjagden sonntags erlaubt ("...mit der Empfehlung, diese mit dem Pfarrer abzustimmen.").
Des weiteren dürfen jetzt "verbotene Nachtsichtgeräte eingesetzt werden".

Der Hintergrund ist, dass bei "den Drückjagden" nur "zwei Schweine gesehen [wurden],, die aber seitlich ausgebüxt sind"


Wie ist eure Meinung zu diesen Lockerungen des Jagdgesetzes?
 
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7 Okt 2007
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Hallo,

spontan würde ich sagen, dass generell verbotene Gegenstände (Nachtzielgeräte) nicht einfach auf Gemeindebene "freigegeben" werden können. Die Juristen wissen das sicher genauer.

MFG
Evolution

P.S. Nachtsichtgeräte sind schon jetzt nicht verboten. Auch da hilft das GO vom Schultheis also nichts...
 
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Joschafat schrieb:
Stand heute morgen in unserer Tageszeitung.
Leider gibt es keinen Link dazu, deshalb eine kurze Zusammenfassung:

Aufgebrachte Bürger beschweren sich seit längerem über die große Wildschweinpopulation, der Bürgermeister spricht von "Wildschweinplage" und aufgrund dessen sind jetzt in Absprache mit dem Jagdamt Drückjagden sonntags erlaubt ("...mit der Empfehlung, diese mit dem Pfarrer abzustimmen.").
Des weiteren dürfen jetzt "verbotene Nachtsichtgeräte eingesetzt werden".

Der Hintergrund ist, dass bei "den Drückjagden" nur "zwei Schweine gesehen [wurden],, die aber seitlich ausgebüxt sind"


Wie ist eure Meinung zu diesen Lockerungen des Jagdgesetzes?

Lies noch einmal genau.
Ich erinnere mich daran, daß es genau so eine Freigabe nicht geben werden wird und beim Land auch nicht unterstützt werden wird. U.A.weil einer der jahrelangen Hauptsauzüchter (seit kurzem KJM) im Staatsdienst im Hagenschieß meint, es gehe auch anders.
Wäre es auch bestimmt, wenn man hierzulande nicht vor einem Jahr viele Drücjkjagden mit der Begründung, es gäbe keine Sauen mehr, abgesagt hätte.
Daß dieses Thema jetzt mind. 2x pro Woche in der hiesigen Presse reihum durch fast alle Enzkreisgemeinden und die Stadt Pforzheim steht, ist absolut hausgemacht.
 
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wenn verbotene nachtzieloptiken dort erlaubt sind, gibts dafür eine ausnahmegenehmigung, da man sie sonst ja nicht besitzen darf.

also wende ich mich an die gemeinde und stelle eine antrag, da ich genau dort nun jagen will. faktisch muß mir dann eine ausnahmegenehmigung für den besitz und den jagdlichen gebraucht gegeben werden.

somit dürfte jeder mit dieser genehmigung, gleich wo in deutschland er wohnhaft ist, so ein nachtzielgerät besitzen.
 
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Das ist so in B.-W. nicht so einfach. Da kommen große Kreisstädte, Verwaltungsgemeinschaften mit ebendiesen und die Kreisbehörden dazwischen, bevor man von außen beurteilen kann, wer eigentlcih waffenrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ist.
Imho gibt es im Enzkreis/Stadt Pforzheim nur 3: Ordnungsamt der Stadt Pforzheim für die kreisfreie Stadt Pforzheim und im Enzkreis die Kreisbehörde in Pforzheim und das Ordnungsamt der großen Kreisstadt Mühlacker für Mühlacker und der in Verwaltungsgemeinschaft angeschlossenen Gemeinde Ötisheim mit ihren Ortsteilen.

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren falls es noch eine Zwischgröße gibt, in der Gemeinden ohne Verwaltungsgemeinschaftsanschluß an eine große Kreisstadt dieses noch selbst verwalten dürfen.

Dann bliebe immernoch die jagdrechtliche Genehmigung übrig, Und dafür ist aber nur die Behörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich gejagt werden soll. Da bleiben nur die UJBs der Stadt Pforzheim und des Enzkreises übrig.
 
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31 Mai 2001
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Tiroler Bracke schrieb:
....
Dann bliebe immernoch die jagdrechtliche Genehmigung übrig, Und dafür ist aber nur die Behörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich gejagt werden soll. Da bleiben nur die UJBs der Stadt Pforzheim und des Enzkreises übrig.

Wenn ich Euer Jagdgesetz richtig gelesen habe, wäre für eine Erlaubnis zum Benutzen von Nachtzielgeräten bei der Jagd oder der Jagd mit Scheinwerfern das "Ministerium Ländlicher Raum" zuständig, nicht die UJB. Die zusätzlich erforderliche Erlaubnis des BKA bei Nachtzielgeräten oder Lampen die an Waffen befestigt werden ersetzt das aber nicht.

Nachtsichtgeräte bedürfen keiner Erlaubnis.

WH
Amadeus
 

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