Wildträger am Fahrzeug lassen oder immer abmontieren?

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Hallo,

darf ein Wildträger - in dem Fall ein Gehetec Deep 210 - dauerhaft am Fahrzeug bleiben, oder muss/soll er nach Nutzung wieder abgenommen werden?

Anfänglich habe ich den immer schön hinten auf der Ladefläche (unterm HT) transportiert, aber nun wird der Platz darin eng und trotz Schnellverschluss ist es lästig das Ding immer abzumontieren.
Ich habe aber nichts gefunden, ob das Teil entweder dauerhaft auf der AHK im Straßenverkehr verbleiben darf (Nummernschild ist lesbar, weil am Wildträger wiederholt), oder nach Nutzung abmontiert werden muß.
Weiß jemand zufällig etwas genaueres?

VG
 
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Der Heckträger darf auch leer immer „montiert“ sein.
Da es sich nicht um eine Montage im eigentlichen Sinne handelt sondern um einen Schnellverschluss.
Der Heckträger ist also nicht dauerhaft mit dem Fahrzeug verschraubt und zählt daher als Ladung.
Es gelten die dementsprechenden Vorschriften der StVO für Ladung.
 

Wheelgunner_45ACP

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So weit ich weiß, gilt das rechtlich als Gepäck/ Ladung. Genau so wie Koffer an Motorrädern. Und damit kannst du so lange damit rum fahren, wie du willst, so lange Beleuchtung und Kennzeichen einwandfrei funktionieren und erkennbar sind.

Edith sagt: Nur beim Rückwärts fahren musst du halt aufpassen.
 
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Ich meine auch der Wildträger zählt als Ladung. Soweit das Kennzeichen und die Lichtanlage nicht verdeckt sind, wüßte ich nicht was dagegen spricht. Aber wir haben hier Polizeibeamte, die wissen das sicher.
 
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Klar, beim Zurücksetzen mit dem Auto muss man mehr aufpassen. Aber dank Rückfahrkamera geht das noch recht einfach.
Ist zwar reine Faulheit, aber dann lass ich den Wildträger lieber dran :D
 
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besorg dir eine klappbaren. Der stört hinten auch nicht.
 
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Der Heckträger darf auch leer immer „montiert“ sein.
Da es sich nicht um eine Montage im eigentlichen Sinne handelt sondern um einen Schnellverschluss.
Der Heckträger ist also nicht dauerhaft mit dem Fahrzeug verschraubt und zählt daher als Ladung.
Es gelten die dementsprechenden Vorschriften der StVO für Ladung.
Genau so ist es, der Heckträger gilt rechtlich bereits selbst als LADUNG. von daher braucht er auch keine Rückstrahler oder ähnliches solange er weder Licht noch Nummertafel verdeckt.
 
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Genau so ist es, der Heckträger gilt rechtlich bereits selbst als LADUNG. von daher braucht er auch keine Rückstrahler oder ähnliches solange er weder Licht noch Nummertafel verdeckt.
Richtig ! Und da ist zumindest bei meinem Jimny das Problem. Er verdeckt partiell und mit Ladung sogar komplett die Beleuchtung und das Nummernschild. Deswegen muss am Träger Beleuchtung und Nummernschilder zusätzlich montiert werden, was leider beim Rückwärtsfahren oft zu Kollateralschäden führt. Habe bereits den dritten Beleuchtungssatz 🤷‍♀️
 
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Danke für die Antworten.
Ich lass den Korb jetzt dran. Da nur das Nummernschild bisschen verdeckt wird, habe ich es eh am Korb wiederholt, Lichter sind links und rechts so weit vom Korb weg, dass da nichts verdeckt wird. Der Korb steht auch nicht mehr als 1m von den Fahrzeugleuchten am Heck ab.
Daher brauche ich keine Leuchten zu montieren.
 
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Ich vergleich das mal mit einer abnehmbaren Anhängerkupplung.
Die muss, entgegen aller urbanen Märchen, nicht abgenommen werden bei Nichthängerbetrieb.
Allerdings kann bei einem Auffahrunfall die gegnerische, also zahlungspflichtige Versicherung geltend machen, dass der Schaden ohne Kupplung geringer ausgefallen wäre und entsprechende Leistungsabzüge vornehmen (und damit auch durch kommt).
Da so ein Wildkorb eh nur selten gebraucht wird (für Rehwild ist so ein Teil sicher nicht notwendig), würd ich ihn nur bei wirklichem Bedarf ankoppeln.
 
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Allerdings kann bei einem Auffahrunfall die gegnerische, also zahlungspflichtige Versicherung geltend machen, dass der Schaden ohne Kupplung geringer ausgefallen wäre und entsprechende Leistungsabzüge vornehmen (und damit auch durch kommt).
Dazu kennt der ADAC kein einziges Urteil. Es bleibt eine theoretische Möglichkeit.
Bei einem reinen Jagdfahrzeig würde ich ihn drauf lassen.
 
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Ich vergleich das mal mit einer abnehmbaren Anhängerkupplung.
Die muss, entgegen aller urbanen Märchen, nicht abgenommen werden bei Nichthängerbetrieb.
Allerdings kann bei einem Auffahrunfall die gegnerische, also zahlungspflichtige Versicherung geltend machen, dass der Schaden ohne Kupplung geringer ausgefallen wäre und entsprechende Leistungsabzüge vornehmen (und damit auch durch kommt).
Da so ein Wildkorb eh nur selten gebraucht wird (für Rehwild ist so ein Teil sicher nicht notwendig), würd ich ihn nur bei wirklichem Bedarf ankoppeln.
also ich habe (und werde ihn wieder) auch für Rehe verwenden. Warum auch nicht? aussen transportiert habe ich weniger "Dreck" im Fahrzeug. Beim SX4 bin ich monatelang mit dem Korb hinten dran rumgefahren, aufgeregt hat sich niemand (auch wenn es bei einigen Leuten für diskussionsbedarf gesorgt hat :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:)
 
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Gilt das gleiche wie für Heck - Fahrradträger. Kennzeichen muss lesbar sein und Rückleuchten dürfen nicht verdeckt sein. Ansonsten kannste den Heckträger solange dran lassen wie du willst.


Gruß der olle pudlich
 

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