[Bayern] Wildunfall bei Drückjagd

Registriert
17 Dez 2020
Beiträge
3.476
Er hat es im zweiten Absatz bereits geschrieben. Ganz ohne Grund. Ist saublöd in einem öffentlichen Forum Details rauszuhauen.
Warum saublöd?
Es ist ja nunmal Fakt, dass die Sau daher kam, das wird ja auch der Unfallfahrer bezeugen können. Fraglich ist halt nur, ob man aufgrund der Gesamtumstände als Jagdleiter dafür haftbar gemacht werden kann.
Wenn ich mir die Gesamtumstände und andere Urteile ansehe, die sogar bei geringerer Entfernung einer Jagd eine Haftung ablehnen, dann kann ich durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass den Jagdleiter keine Schuld trifft. Siehe oben.
 
Registriert
29 Jan 2004
Beiträge
174
Danke erstmal für die Antworten.

Bzgl. Beschilderung hatten wir ja für die Straßen die direkt ans Jagdgebiet angrenzen eine VRA und haben die Beschilderung entsprechend dieser VRA auch aufgestellt (benötigter Kurs fürs aufstellen der Schilder liegt auch vor).
Durch die VRA war somit auch die Polizei über die Bewegungsjagd informiert.
Diese hatte sich dann auch zu erst bei mir gemeldet aber auch gleich gesagt, dass im Jagdbereich ja alles ordnungsgemäß beschildert war.

Ich denke mal wir werden dies über die Rechtschutz mal prüfen lassen.

Besten Dank
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.008
Wir hatten vor 4 Jahren einen Fall, wo während einer revierübergreifenden Drückjagd eine Sau in die Stadt (20.000 EW) rannte, in einen Garten, durch die geschlossene Terrassentür und im Haus Sach- und Personenschaden angerichtet hat. Eine Verursachung oder Haftung durch das angrenzende Revier (wir sind das nächste Revier) wurde verneint, obwohl sogar Anzeige gestellt wurde....nachdem der Geschädigte es erst beim direkt anliegenden Revier versucht hatte und erfolglos war, hat er es bei mir versucht.

Das Ding hat in der Presse für großen Wirbel gesorgt, weil die Polizei die Sau, die das Haus wieder verlassen hatte, über eine Stunde lang mit Hubschrauber und mehreren PKW im angrenzenden Wald (noch während der Drückjagd!) gesucht hat.

Kein Witz: neben meinem am Schotterweg platzierten Drückjagdbock hielt ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht und ich wurde gefragt, ob ich eine Sau gesehen hätte.
 
Registriert
3 Jun 2015
Beiträge
560
Ich meine mich schwach zu erinnern, dass jeder nur so schnell fahren darf, dass er in der übersehbaren Strecke anhalten kann. Hier will der Fahrer bezeugen könnnen, dass die Sau aus dem Treiben kam? Dann konnte er nicht mehr rechtzeitig bremsen/ausweichen? Eigentlich schon gar kein Unfall mehr, da nicht plötzlich und unerwartet....

Und Wild ist herrenlos bis es tot ist. Somit kann es eigentlich garkeinen Zustandhafter geben. Ich dachte immer Richter sind an Gesetz und Recht gebunden?
 
Registriert
17 Dez 2020
Beiträge
3.476
Danke erstmal für die Antworten.

Bzgl. Beschilderung hatten wir ja für die Straßen die direkt ans Jagdgebiet angrenzen eine VRA und haben die Beschilderung entsprechend dieser VRA auch aufgestellt (benötigter Kurs fürs aufstellen der Schilder liegt auch vor).
Durch die VRA war somit auch die Polizei über die Bewegungsjagd informiert.
Diese hatte sich dann auch zu erst bei mir gemeldet aber auch gleich gesagt, dass im Jagdbereich ja alles ordnungsgemäß beschildert war.

Ich denke mal wir werden dies über die Rechtschutz mal prüfen lassen.

Besten Dank
Das klingt doch gut und alles nach Vorschrift. Die Forderung ist absolut unbegründet. Würde ihn abtreten lassen...
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.346
Wer schon mal einen Wildunfall hatte, weiß, daß das Wild gern im Bereich 0-5m vor dem Auto die Strasse quert, sonst käme es nicht zu dem Unfall. Ich vergleiche das mal mit einem Radler, der zwischen zwei Autos in gleicher Entfernung vor einem Auto zu queren versucht. Da wären auch 30 zu viel, man hat einfach keine Chance. Wie es hier genau war, kann man nur ahnen.

Jeder, der da mit §1 (welche Rücksicht nimmt das Tier :) oder "Sichtfahrgebot" (bin ich ein großer Freund von, geht aber halt nicht immer!) ankommt, hat das Thema verfehlt oder fährt tatsächlich immer max. 6 km/h mit seinem Auto. Das soll natürlich niemanden schützen, der trotz Beschilderung "Jagd" mit 120 über die Landstrasse bläst. Wie angepasst ist "angepasst"?

Zum Thema: versuchen kann es der Autofahrer ja mal...vielleicht hat er keine TK, dann zahlt da keiner was. Ich habe die TK bei den alten Autos auch nur, weil sie mittlerweile kaum mehr kostet und Diebstahl/Wildunfälle abdeckt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
17 Dez 2020
Beiträge
3.476
Ich sehe es ein bisschen anders.
Wenn ich die Leute auf der Landstraße fahren sehe, schüttel ich regelmäßig mit dem Kopf.
- Grundsätzlich wird schneller gefahren als erlaubt
- Offizielle Wildwechselschilder kann man sich komplett sparen, da wird weder erhöhte Achtsamtkeit gegeben, noch langsamer gefahren
- Wild am Straßenrand sehen die meisten kaum

Erst vor kurzem bin ich morgens zur Arbeit gefahren, vor mir ein BMW M3 ich dahinter.
Er ist zwar nicht schnell gefahren aber absolut null Obacht: Die Rotte ist genau vorm Ortsschild langsam von links nach rechts über die 4-Spurige (!) Straße. Konnte man wie in Zeitlupe beobachten, ich frag mich die ganze Zeit warum der nicht bremst. Erst als das erste Stück vorm Auto war gingen die Lichter an. Zum Glück gar nichts passiert.

Selbige Beobachtungen teilen auch andere wenn Wild an der Straße steht.

Und wie gesagt, selbst wenn grundsätzlich 100 km/h außerorts erlaubt sind, muss man trotzdem nach Par. 3 StVO so schnell fahren, dass man innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann und bei schmalen Straßen oder Kurven sogar innerhalb der Hälfte der überschaubaren Strecke und jetzt geht jeder mal in sich, wer das wirklich macht.
Im konkreten Fall setzt die Forderung an den Jagdleiter ja nur die Krone auf.
 
Zuletzt bearbeitet:

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
65
Zurzeit aktive Gäste
543
Besucher gesamt
608
Oben