[Bayern] Wildunfall bei Drückjagd

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Servus zusammen,

kurze Frage in die Runde.

Wir haben in einem Revierteil bei uns im Betrieb mit kleiner Mannschaft ein paar Flächen gedrückt. Für alle Straßen die direkt in dem zu bejagenden Gebiet lagen haben wir eine VRA beantragt und entsprechend der Vorgabe auch beschildert.

Eine Sau ist jedoch aus dem bejagten Waldgebiet raus und ist ca. 500 m über landwirtschaftliche Flächen geflüchtet. Dann wurde die Sau auf einer Ortsverbindungsstraße von einem Auto erfasst. Sau tot, Auto erheblicher Sachschaden. Zum Glück kein Personenschaden.

Der Geschädigte hat nun einen Anwalt eingeschaltet um den Schaden von uns (unserer Versicherung) gezahlt zu bekommen.

Gibt es irgendeine Vorgabe wie weit vom Treiben entfernt man noch dazu verpflichtet ist entsprechende Warnhinweise, Geschwindigkeitstrichter, etc. anzubringen?

Bei der Jagd waren nur Treiber und keine Hunde im Einsatz!

Besten Dank im Voraus.
 
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Ganz so einfach ist das leider nicht. Wild und Hund hat dazu einen Artikel, genau wie Jagdrecht.de.

Ein Gericht kann durchaus zu der Auffassung kommen, dass das reine Aufstellen von Schildern nicht ausreicht.
Vor Gericht und auf Hoher See ist man halt in Gottes Hand.

Das wird sich nur über einen Anwalt eurerseits klären lassen.

Wir haben solche Fälle leider auch immer wieder bei den Treibjagden, die aufgestellten Schilder werden eh ignoriert.
Bisher ist aber zum Glück niemand mit Forderungen an uns herangetreten.
 
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Hallo, dachte ich auch immer. Unser Forst hält in vielen 100ha keinerlei Bewegungsjagden mehr ab. Beim Anmelden wegen der Verkehrssicherung hieß es - ihr seit für eventuell Schäden haftbar. Da wurde eigentlich ganz richtig reagiert. Keine Bewegungsjagd seit dem mehr.
 
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500 m entfernt, da soll mal einer einen kausalen Zusammenhang zwischen Drücken und Unfall herstellen. Würde ich drauf ankommen lassen.
So sieht es aus. Nachweis das die Sau von Euch kam wird nicht zu erbringen sein.
Das würde ich mal laufen lassen. Bzw. der Versicherung so mitteilen.
 
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Ein Gericht wird auch fragen, wie das Treiben organisiert war. Da kann eine Treiberkarte helfen, auf der die Wege der Treiber wehr von der Straße weg eingezeichnet sind. Ansonsten müssen die möglichen und zumutbaren Maßnahmen getroffen werden. Gibt ein paar Urteile dazu. VAR und korrekte Beschilderung sind da schonmal die halbe Miete. Die würde ich auch erstmal kommen lassen.
 
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Nur mal so aus dem Bauch heraus, weil ich es nicht weiss. Also rein aus Interesse, was ist mit der Jagdhaftpflicht?
Es geht um herrenloses Wild, welches vor ein Auto lief während der Jagdausübung. Normalerweise Sache der Kasko. Aber nun wird ech die Schuld gegeben ihr hättet es vor das Auto gescheucht.
 
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Mal einen Fall konstruieren: Eine Hund mit Herrchen geht durch den Wald spazieren (kein Jäger und kein Jagdhund) und machen ein Tier hoch welches versucht die Straße zu queren und fabei vom Auto erfasst wird.
Wer trägt die Schuld?
Wie beweist der Autofahrer das es genau die beiden waren die das Tier hochgemacht haben und es sonst nicht von sich aus das so oder so getan hätte?
 
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Nur mal so aus dem Bauch heraus, weil ich es nicht weiss. Also rein aus Interesse, was ist mit der Jagdhaftpflicht?
Es geht um herrenloses Wild, welches vor ein Auto lief während der Jagdausübung. Normalerweise Sache der Kasko. Aber nun wird ech die Schuld gegeben ihr hättet es vor das Auto gescheucht.
Es geht um einen Kausalzusammenhang bzw. ob der nun vorliegt oder nicht.

Ich könnte ohne Probleme ein paar Häufungen ( Mehrzahl, keine Einzelereignisse) von Wildunfällen nennen bei denen bei uns immer mehr oder weniger klar war, dass das Unfallwild auf der Flucht vor grade anwesenden Wölfen oder Luchsen war. Da zahlt auch keiner, außer der Kasko. :rolleyes:
Sobald "die Ursachen" wieder weiterzogen war wieder Ruhe.

Ich hätte auch einen Verwandten mit einem Totalschaden im Fundus, Auto geschrottet weil der Biber der Meinung war er müsse direkt hinter einer Kurve einen Baum über die Straße fällen.
Da hat nicht mal der Topf gegriffen aus dem damals noch Biberschäden der Grundbesitzer beglichen wurden.

Und von Maisfeldern, deren Rand bis direkt an die Straße geht redet auch keiner, oder?
Was willst dort machen wenn der Landwirt es sich so wünscht?
Null Chance auswechselndes Wild früh genug zu erkennen. Sind eigentlich Unfälle mit Ansage. Trotzdem bleibts am Autofahrer hängen.

Nur weil es einen denkbaren Zusammenhang gäbe heißt das noch nicht, dass der auch dazu führt haften zu müssen.
Ich sehe da schon einen Unterschied zwischen beispielsweise einem Jagdhund und einem Stück Wild das vor das Auto rennt.
 
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Servus zusammen,

kurze Frage in die Runde.

Wir haben in einem Revierteil bei uns im Betrieb mit kleiner Mannschaft ein paar Flächen gedrückt. Für alle Straßen die direkt in dem zu bejagenden Gebiet lagen haben wir eine VRA beantragt und entsprechend der Vorgabe auch beschildert.

Eine Sau ist jedoch aus dem bejagten Waldgebiet raus und ist ca. 500 m über landwirtschaftliche Flächen geflüchtet. Dann wurde die Sau auf einer Ortsverbindungsstraße von einem Auto erfasst. Sau tot, Auto erheblicher Sachschaden. Zum Glück kein Personenschaden.

Der Geschädigte hat nun einen Anwalt eingeschaltet um den Schaden von uns (unserer Versicherung) gezahlt zu bekommen.

Gibt es irgendeine Vorgabe wie weit vom Treiben entfernt man noch dazu verpflichtet ist entsprechende Warnhinweise, Geschwindigkeitstrichter, etc. anzubringen?

Bei der Jagd waren nur Treiber und keine Hunde im Einsatz!

Besten Dank im Voraus.
Moin,

zunächst einmal hier eine schöne Zusammenfassung zu verkehrsrechtlichen Anordnungen bei Gesellschaftsjagden:


Es wird auch ein Fall genannt wo eine Gesellschaftsjagd mit 4 Teilnehmern 100m von einer Straße entfernt abgehalten wurde und ein Reh von dort in ein Auto rannte.
Eine Haftung des Jagdleiters wurde durch alle Instanzen verneint.

Es ist aber Einzelafallabhängig, Bei dir sinds ja sogar 500m ohne Hunde, was ja noch weniger für eine Haftung spricht.

Zum Rest:
Schilder und Geschwindigkeitstrichter dürft ihr schon mal gar nicht ohne weiteres aufstellen, dass wäre unter Umständen sogar strafbar.
Wenn dann muss eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Im konkreten Fall kann man durchaus auch mal in den Angriffsmodus gehen, eine nicht zu übersehende Wildsau flüchtet 500m (!) über einen Acker (zu dieser Jahreszeit gut einsehbar) und der Verkehrsteilnehmer will dies nicht gesehen haben? Hat also alle Regeln nach Par. 1 II StVO außer acht gelassen, vielleicht sogar Par. 3 missachtet (Fahren auf Sicht!).
Weiterhin ist Wild wie geschrieben grundsätzlich herrenlos und die Teilkasko muss zahlen.
Oder hat er vielleicht keine? Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Normalerweise meldet man sowas seiner Versicherung und bekommt anstandslos den Schaden ersetzt. Warum rennt dieser Frosch zu einem Anwalt!?

Dieser Fall ist symptomatisch für viele ignorante Autofahrer in Deutschland "hier ist außerorts, hier darf und muss ich 100 fahren!!!! ich bin nie selber Schuld wenn was passiert, sind immer die anderen...."
:sick:


Entweder ihr habt ne Rechtsschutz und beauftragt ebenfalls einen Fach(!)Anwalt oder macht halt selbst ein Schreiben mit o. g. Hinweisen (auch aus dem PDF) etc. Aber als rechtlicher Laie kann man sich halt hier auch schnell selbst ein Ei legen.

Grundsätzlich sehe ich deinen geschilderten Fall aber gelassen: Große Entfernung zur Straße, Treiben von der Straße weg, keine Hunde, Acker von der Straße einsehbar, Wild herrenlos, vielleicht gibts ja noch ein paar gute Argumente....
 
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