Servus zusammen,
kurze Frage in die Runde.
Wir haben in einem Revierteil bei uns im Betrieb mit kleiner Mannschaft ein paar Flächen gedrückt. Für alle Straßen die direkt in dem zu bejagenden Gebiet lagen haben wir eine VRA beantragt und entsprechend der Vorgabe auch beschildert.
Eine Sau ist jedoch aus dem bejagten Waldgebiet raus und ist ca. 500 m über landwirtschaftliche Flächen geflüchtet. Dann wurde die Sau auf einer Ortsverbindungsstraße von einem Auto erfasst. Sau tot, Auto erheblicher Sachschaden. Zum Glück kein Personenschaden.
Der Geschädigte hat nun einen Anwalt eingeschaltet um den Schaden von uns (unserer Versicherung) gezahlt zu bekommen.
Gibt es irgendeine Vorgabe wie weit vom Treiben entfernt man noch dazu verpflichtet ist entsprechende Warnhinweise, Geschwindigkeitstrichter, etc. anzubringen?
Bei der Jagd waren nur Treiber und keine Hunde im Einsatz!
Besten Dank im Voraus.
kurze Frage in die Runde.
Wir haben in einem Revierteil bei uns im Betrieb mit kleiner Mannschaft ein paar Flächen gedrückt. Für alle Straßen die direkt in dem zu bejagenden Gebiet lagen haben wir eine VRA beantragt und entsprechend der Vorgabe auch beschildert.
Eine Sau ist jedoch aus dem bejagten Waldgebiet raus und ist ca. 500 m über landwirtschaftliche Flächen geflüchtet. Dann wurde die Sau auf einer Ortsverbindungsstraße von einem Auto erfasst. Sau tot, Auto erheblicher Sachschaden. Zum Glück kein Personenschaden.
Der Geschädigte hat nun einen Anwalt eingeschaltet um den Schaden von uns (unserer Versicherung) gezahlt zu bekommen.
Gibt es irgendeine Vorgabe wie weit vom Treiben entfernt man noch dazu verpflichtet ist entsprechende Warnhinweise, Geschwindigkeitstrichter, etc. anzubringen?
Bei der Jagd waren nur Treiber und keine Hunde im Einsatz!
Besten Dank im Voraus.
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