Wildunfall, Polizei untersagt Telefonisch das abfangen.

Registriert
17 Aug 2016
Beiträge
7
Hallo alle zusammen,

Kurz zu mir ( Jungjäger seid 2018 )

Mich lässt ein Vorfall vom vergangenen Wochenende nicht in Ruhe, und wollte hierzu mal eure Meinungen hören.

Ich bin am Wochenende auf dem Heimweg gegen Mitternacht an einen Wildunfall mit einer Rehgeiß gekommen in einem fremden Revier .
Das Stück lag auf der Straße und noch am Leben.

Ich hielt natürlich sofort an und sprach mit den Unfallverursachern. Diese haben schon ein paar mal versucht die
Polizei zu verständigen jedoch brach immer wieder die Verbindung ab.
Also tätigte ich den Anruf für die Unfallverursacher.

In diesem Zug wollte ich mir das obligatorische "Ok" bei den Beamten einholen zum abfangen des Wildes gemäß TschG. ( Ich habe in meiner Ausbildung gelernt das ich bei Wildunfällen in fremden Jagdrevieren mir ein Ok bei der Polizei oder falls bekannt dem zuständigen Jagdpächter einholen solle, damit ich auf der Rechtlich sicheren Seite sei. Ich dürfte und wäre zwar verpflichtet dazu gemäß TschG. jedoch nicht ohne Einverständnis da dies im fall der Fälle ja als "Wilderei" usw. ausgelegt werden könnte. )
Ich erklärte den Beamten die Situation und das ich Jäger bin und das Stück abfangen kann.

Die Polizei jedoch sagte mir ich soll das unterlassen, bevor sie nicht den Zuständigen Jagdpächter erreicht hätten, sie würden sich gleich nochmal melden.

Also wartete ich ab, kurzer Zeit später riefen sie dann bei dem Unfallverursacher zurück und teilten ihm mit das der Wildunfall gemeldet sei und der zuständige
Jagdpächter unterwegs wäre.

Ich selbst, habe darauf hin den Unfallverursacher die "meiner Meinung nach Rechtliche" Situation geschildert und mitgeteilt das ich nicht Handeln darf, da die Polizei es mir untersagte.Schweren Herzens habe ich dann die Unfallstelle unverichteter Dinge verlassen.

Jetzt meine Frage an euch, wie sieht es da Rechtlich denn wirklich aus, wenn die Polizei einem das abfangen untersagt ?

Schonmal vielen Dank vorab für eure Antworten !!!
 
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
13.912
In diesem Zug wollte ich mir das obligatorische "Ok" bei den Beamten einholen zum abfangen des Wildes gemäß TschG.
Jetzt weißt Du dass es nicht "obligatorisch" ist. :rolleyes:
Die Entscheidung liegt bzw. lag nicht bei Dir und es wurde anders entschieden als Du es im Sinn hattest. So what?

Jetzt nachtreten im Netz und sich eine Absolution von Hinz und Kunz holen, dass doch der Rest der Welt doof ist. Toll! (n)
 
Registriert
17 Aug 2016
Beiträge
7
Danke schon einmal für euere Antworten,
nein ich möchte mir hier keine Absolution einholen, jedoch habe ich noch nicht allzu viel Erfahrung was das Rechtliche im Thema Wildunfälle angeht und deshalb wollte ich wissen wie man in so einer Situation richtig handelt. Lässt man es sein oder beruft man sich auf das TschG.
Bisher war das „Ok“ einholen kein Problem, bis zum Wochenende.

Deshalb habe ich mich an das Forum gewandt um von erfahrenen Jäger mir eine Meinung einzuholen.

Grüße Björn
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.293
Abfangen, dazu braucht’s in der geschilderten Situation wohl nicht den JAB. Fangschuss, das wäre was anderes, dazu warten bis der JAB (ohne Waffe) oder die Polizei vor Ort ist und das Ok gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Ganz ehrlich, wenn ich zu einem Wildunfall komme und das Reh lebt noch mache ich kurzen Prozess, egal wie. Sei es mit Messer, Stahlstempen oder Radmutterschlüssel. Stichwort ist sachlicher Notstand in Verbindung mit dem Tierschutz.

Und ich bin mir sicher, der Trachtenverein wird zweiter.
 
Registriert
26 Jun 2006
Beiträge
1.916
Der Prüfer im Fach Jagdrecht, mit dem ich zusammen in der Prüfungskomission sitze, argumentiert, dass der Tierschutz, d. h. das unverzügliche Erlösen vom Leiden, ein höheres rechtliches Gut ist als das Jagdrecht des Einzelnen.
Aneignen darf man sich die erlöste Kreatur nicht, das wäre durch die konkurrierende Gesetzgebung Tierschutz vs. Jagdrecht nicht gedeckt.

Recht hat der Mann.

Ich verfahre auch so (kommt ca 5x/a vor, weil ich von Mitbürgern oft bei Unfällen hinzugerufen werde und die die Reviergrenzen nicht kennen).

Bisher ist weder von Grün-Weiss, noch den Nachbarpächtern noch der uJB irgendwas gekommen. Ich werde es, auch in fremden Regionen, darauf ankommen lassen, mein LJV und meine Rechtsschutzversicherung werden mich bei einem Prozess unterstützen.

Es lebe die normative Kraft des Faktischen, oder: einfach Tatsachen schaffen.
Hier also: Stück unverzüglich erlösen, dann die lieben Ordnungshüter/Gemeindeverwaltung/Jagdpächter (falls bekannt) anrufen.

WMH
T.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
20 Apr 2018
Beiträge
2.379
Hallo alle zusammen,

Kurz zu mir ( Jungjäger seid 2018 )

Mich lässt ein Vorfall vom vergangenen Wochenende nicht in Ruhe, und wollte hierzu mal eure Meinungen hören.

Ich bin am Wochenende auf dem Heimweg gegen Mitternacht an einen Wildunfall mit einer Rehgeiß gekommen in einem fremden Revier .
Das Stück lag auf der Straße und noch am Leben.

Ich hielt natürlich sofort an und sprach mit den Unfallverursachern. Diese haben schon ein paar mal versucht die
Polizei zu verständigen jedoch brach immer wieder die Verbindung ab.
Also tätigte ich den Anruf für die Unfallverursacher.

In diesem Zug wollte ich mir das obligatorische "Ok" bei den Beamten einholen zum abfangen des Wildes gemäß TschG. ( Ich habe in meiner Ausbildung gelernt das ich bei Wildunfällen in fremden Jagdrevieren mir ein Ok bei der Polizei oder falls bekannt dem zuständigen Jagdpächter einholen solle, damit ich auf der Rechtlich sicheren Seite sei. Ich dürfte und wäre zwar verpflichtet dazu gemäß TschG. jedoch nicht ohne Einverständnis da dies im fall der Fälle ja als "Wilderei" usw. ausgelegt werden könnte. )
Ich erklärte den Beamten die Situation und das ich Jäger bin und das Stück abfangen kann.

Die Polizei jedoch sagte mir ich soll das unterlassen, bevor sie nicht den Zuständigen Jagdpächter erreicht hätten, sie würden sich gleich nochmal melden.

Also wartete ich ab, kurzer Zeit später riefen sie dann bei dem Unfallverursacher zurück und teilten ihm mit das der Wildunfall gemeldet sei und der zuständige
Jagdpächter unterwegs wäre.

Ich selbst, habe darauf hin den Unfallverursacher die "meiner Meinung nach Rechtliche" Situation geschildert und mitgeteilt das ich nicht Handeln darf, da die Polizei es mir untersagte.Schweren Herzens habe ich dann die Unfallstelle unverichteter Dinge verlassen.

Jetzt meine Frage an euch, wie sieht es da Rechtlich denn wirklich aus, wenn die Polizei einem das abfangen untersagt ?

Schonmal vielen Dank vorab für eure Antworten !!!
Das Problem am Ende wäre, wenn du es doch getan hättest und es zur Anklage gekommen wäre, wie der Richter entschieden hätte. Pro Tierschutz oder Pro Wilderei. So hat das Tier länger gelitten aber du bist juristisch fein raus. War also Deine Entscheidung.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.500
Kriegt man keine Freigabe von der Polizei und das Recht dazu hat sie ("da kann ja jeder kommen" passt hier ausnahmsweise mal), dann hat man es zu lassen. Insbesondere, weil der JAB informiert und unterwegs war.
Eine einsame Entscheidung, in wenigen Sekunden getroffen, kann dann später in Ruhe, im Hellen, im Warmen und ohne schreiendes Kind seziert werden. Wir wissen ja, unsere Zuverlässigkeit hängt an wenigen, eher seidenen, Fäden.
 
Registriert
24 Mai 2019
Beiträge
15.158
Bisher 4 mal, das wäre das 5.te mal gewesen, jedoch hatte ich gucke die Möglichkeit mir das Ok bei den Jagdpächtern einzuholen.


Du warst schon 4-5 x in der Situation, bei einem Wildunfall mit noch lebendem Stück zufällig zugegen zu sein und im Zielkonflikt des Abfangens, als ein Jungjäger aus 2018 ?? :oops:

Na, hör mal....;)

Dir als Jungjäger ist Abfangen in keinster Weise zu empfehlen und absolut nicht an einer öffentl Straße unter Zeugen - Finger weg !

Ansonsten rechtl. Bewertung s. post 9 von tictac.

Ein Erfahrener handelt kurzentschlossen und versiert im Sinne des Tierschutzes und greift dann erst ggfs. zum Handy !
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
2 Apr 2018
Beiträge
362
Das Problem am Ende wäre, wenn du es doch getan hättest und es zur Anklage gekommen wäre, wie der Richter entschieden hätte. Pro Tierschutz oder Pro Wilderei

Wenn nur das unfallbedingte Abfangen, wie es in Deutschland etliche male am Tag vorkommen mag, als Tatbestand der Wilderei zur Verurteilung führte, würden sich die Reihen der Jägerschaft deutlich lichten mit der Zeit.


Ich halte es weiterhin so, dass ich Fakten schaffe, und nicht erst telefoniere. Ist in den letzten Jahren Jahren 5-6 vorgekommen, habe meine Daten hinterlassen, falls nicht die Polizei dann in kurzer Zeit dazugekommen ist, und gut wars. 1x rief die Polizei tags darauf zurück, und hat sich ein pdf vom Jagdschein kommen lassen.

Also lasst euch nicht verunsichern, jeder "Verunfallte" ist in dem Moment froh, wenn ein Sachkundiger anhält, und ein schwerverletztes Stück erlöst. (Und die Polizei hat sich evtl. Schreibkram wegen Schusswaffeneinsatz erspart)

Das Argument, dass da ja jeder kommen könnte, ist nicht stichhaltig m.E., ich kann durch den Jagdschein meine Ausbildung/Kompetenz, ggf nachträglich, nachweisen, bin in dem Falle also nicht "jeder".
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
13 Mrz 2018
Beiträge
1.171
Kriegt man keine Freigabe von der Polizei und das Recht dazu hat sie ("da kann ja jeder kommen" passt hier ausnahmsweise mal), dann hat man es zu lassen. Insbesondere, weil der JAB informiert und unterwegs war.
Eine einsame Entscheidung, in wenigen Sekunden getroffen, kann dann später in Ruhe, im Hellen, im Warmen und ohne schreiendes Kind seziert werden. Wir wissen ja, unsere Zuverlässigkeit hängt an wenigen, eher seidenen, Fäden.

Genau das ist der Punkt.
Es kann auch jeder kommen!
Die unverzügliche Erlösung eines leidenden Wildtieres kann ein Bauer, Arzt oder fremder Jäger machen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
20
Zurzeit aktive Gäste
451
Besucher gesamt
471
Oben