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Nein, nicht das es mir nicht schmeckt, mir geht es rein nur darum das ich es eine Sauerei fand das ich das stück hab leiden lassen müssen, genauso, das ich mich natürlich auch vor den Unfallverursachern Rechtfertigen musste, das ich dem Stück nun doch nicht von seinem Leid erlösen darf.Du hast alles richtig gemacht.
Dir schmeckt nur nicht dass andere nicht so entschieden haben wie es Dir gefallen hätte.
Deshalb war eben meine Frage zu dem Thema aufgekommen, ob ich auch trotz Untersagung der Polizei hätte handeln dürfen und ob der Polizei es überhaupt gestattet ist einem Fach-/Sachkundigen die Leiderlösung eines Tieres zu untersagen. Natürlich nimmt die Polizei mit der Untersagung des Abfangen, mir den Handlungsspielraum und eine baldige Erlösung des Stückes ist durch erreichen des Zuständigen Jagdausübungsberechtigten ebenso gegeben, jedoch nicht unverzüglich.
Mein Gedanken gang war dann aber nur dahin gehend so, das falls ich das stück eben doch einfach abgefangen hätte, und die Unfallverursacher das als "Tierquälerei" aufgenommen hätten, es nicht so abgegolten worden wäre, nach dem Motto : Hätte er auf den zuständigen Jagdpächter gewartet, hätte der wiederum das Stück mit einem Fangschuss mit weniger Leid erlösen können.
Ich mach mir sehr viele Gedanken, wie ich in Zukunft handeln kann / soll, jedoch möchte ich bei jeder meiner Handlung natürlich auch auf der Waidgerechten und Rechtlich sicheren Seite sein.
Dennoch, nochmals vielen Dank für die ganzen Antworten, auch wenn hier die Meinungen teilweise auseinander gehen.