Ich hole diesen Faden mal hoch, um aufzuzeigen, wie man etwas verschlimmbessern kann:
"Wird krankes oder verletztes Wild aufgefunden und ist zu besorgen, dass dieses nicht gesund gepflegt werden kann, so ist die auffindende Person berechtigt, dieses Tier vor Ort fachgerecht zu töten oder töten zu lassen. Töten darf ein Tier nur, wer im Besitz eines auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdscheines ist oder über eine beruflich erworbene Fachkenntnis zum tierschutzgerechten Töten von Tieren verfügt.“
Das ist zwar gut gemeint und gibt denen, die vorher keinen Arxxx in der Hose hatten etwas mehr Sicherheit (aber auch keine 15 €, um die Hose zu reinigen) , - aber was nun:
Ich habe heuer keinen Jagdschein gelöst, z. B. da ich fast das ganze Jahr im Ausland war.
Zurück im Lande der Bedenkenträger liegt vor mir am Straßenrand ein Stück Rehwild mit gebrochenem Rücken.
Durch diese blöd formulierte Bestimmung darf ich jetzt nicht mehr das tun, was ich jahrelang vorher machte (wenn ich nicht gerade eine FW bei mir hatte): Mein Messer aus der Ablage greifen und ohne groß rumzutelefonieren abfangen?
Nur weil mir ein Stempel fehlt?????
Hängen also damit meine Kenntnisse, auf die sich andere Gesetze beziehen (Ein Wirbeltiere töten darf nur...) am Stempel und habe ich sie dadurch verloren.
Natürlich nicht.
Aber einige (gottseidank sehr wenige) hier, würden wohl lieber auf den Stempel warten.