Wildunfall, Polizei untersagt Telefonisch das abfangen.

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Warum? Bei ner Routinekontrolle gibt es da meines Wissens keine Rechtsgrundlage...
Naja, wenn da der Verbandskasten drin liegt, was er empfehlenswerterweise nicht sollte, muss man ja den Kofferraum öffnen. Auf die Ansage "machensemaluff" muss man natürlich nicht reagieren, aber dann kommt binnen zwei Sekunden IMMER der Verbandskasten ins Spiel. Wohl dem, der ihn hinter dem Fahrersitz hat.
 
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Kommt auf das Bundesland und die (Lage der) gerade befahrenen Straße an.
Tatsächlich!?
was sagen die Profis hierzu? Ich meine, dass bei einer Routinekontrolle die Polizei NICHT den Blick in den Kofferraum verlangen kann, sofern kein Anfangsverdacht besteht. (Wie leicht so ein Anfangsverdacht hergestellt werden kann...
...keine Ahnung🤔)
Gilt mMn im gesamten Bundesgebiet

Papiere, Warndreieck, Westen, Verbandskasten zeigen lassen ist klar. Die Sachen muss man ja nicht im Kofferraum aufbewahren..
 
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11 Feb 2018
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Warum? Bei ner Routinekontrolle gibt es da meines Wissens keine Rechtsgrundlage...

k.A. was die Rechtsgrundlage sagt, bin ich zu unbedarft, damals eh.
die (4 Mann, mmn. 2 in der Ausbildung) wolltens mangels anderer PKW in dem moment wohl einfach mal ihre to do Liste abharken.

und da sie mich nicht wie viele andere an dem Tag wg. Durchfahrt nur für Anlieger dranbekommen konnten, ich nicht betrunken war etc. ging halt eben das "Kofferraum+zeigen sie mal Warndreieck/Verbandszeug" los, was ich auch brav tat.

Da lag eben auch neben Sägen/Schippe etc. die Machete mit deutlichsten Arbeitsspuren dran, die man nicht als Menschenopfer-produzent denn als Werkzeug im Sachgemäßen Gebrauch hätte erkennen können, wenn man 1 und 1 zusammenzählt, wozu auch meine Kleidung/Fahrzeug/usw. passte.
Aber was solls, ist geschichte und sollte nur dazu dienen wie gesagt daß man heutzutage schwer auf der Hut sein muß, um vermeintliche Kavalliersdelikte oder Bagatellen zu produzieren, die ein ungeahntes Nachspiel haben KÖNNEN, nicht müssen.
 
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Tatsächlich!?
was sagen die Profis hierzu? Ich meine, dass bei einer Routinekontrolle die Polizei NICHT den Blick in den Kofferraum verlangen kann, sofern kein Anfangsverdacht besteht. (Wie leicht so ein Anfangsverdacht hergestellt werden kann...
...keine Ahnung🤔)
Gilt mMn im gesamten Bundesgebiet

Papiere, Warndreieck, Westen, Verbandskasten zeigen lassen ist klar. Die Sachen muss man ja nicht im Kofferraum aufbewahren..
Tatsächlich. Sonst hätte ich es nicht geschrieben... Dass Polizei Ländersache ist, dürfte ja hinlänglich bekannt sein - die Verkehrskontrolle steht in der StVO, ist damit bundesweit identisch geregelt und da wird der Blick „einfach so“ in den Kofferraum wirklich schwer. Aber es ist eben auch nicht unmöglich wie es viele hier oft darstellen wollen, das durchschnittliche deutsche Auto ist auch keine Wohnung die nur nach richterlicher Anordnung durchsucht werden darf wie manche gerne meinen.
 
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Bin mal in meiner Gegend zu einem Wildunfall gekommen, da hat einer in der Nacht 4 Rehe gleichzeitig angefahren. Sie lagen klagend verletzt im Straßengraben. Ich habe alle vier abgefangen. Dem Fahrer habe ich die Tel.Nr. des Pächters gegeben und ihn gebeten, auch seine Versicherung zu verständigen, weil von mir eine Rechnung für die Reinigung meiner Kleidung kommt. Alles war in Ordnung. Meine Rechnung , damals ca. 15,00 DM war immer noch offen. Bei späterer Rückfrage beim Fahrer erklärte mir dieser: die Versicherung hätte ihm mitgeteilt, dass ich die 15,00 DM nicht ersetzt bekomme, weil ich das ja nicht hätte machen müssen. Habe mich seit dieser Zeit aus allem herausgehalten. Egal ob Mensch oder Tier.
Wuni
wegen 15 DM?
 
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Mannoman, der Faden droht abzugleiten:
Wir waren doch schon so weit, dass jeder Jäger schon aus Tierschutzgründen eine Nottötung an angefahrerem Wild vornehmen darf, weil er die notwendigen Kenntnisse besitzt. - da braucht er nirgendwo nachfragen oder die Erlaubnis einholen.
Diese Kenntnisse sollen jetzt also an die Gültigkeit des Jagdscheins gebunden sein, D. h. der Jäger kann sie wieder verlieren?

Und zum Messer: Ich habe im Kfz immer ein kräftiges Klappmesser mit 20 cm langer feststellbarer Klinge. Da braucht man keinen Nebenkriegsschauplatz auf zu machen. Das darf ich (fast) überall mitnehmen.
 
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Tatsächlich!?
was sagen die Profis hierzu?
Dass die Kofferraumlegende im Internet nicht auszurotten ist - und nicht mehr ist als ein Mythos.
Entweder wird eine Person und nur diese von der jeweils gewählten Rechtsgrundlage abgedeckt kontrolliert oder es ist im gleichen Zug auch möglich die mitgeführten Sachen - was ein Auto nunmal auch ist - mit anzusehen.
Dann ist es sch..egal ob das nun das Handschuhfach, ein Rucksack oder eben ein Kofferraum ist.

Kommt auf die Zielrichtung, die Örtlichkeit und ggf. vorliegende Fahndungen oder Anfangsverdacht an. "Die Kontrolle" mit dem heiligen Verbandskasten gibts nur bei Internet-Spezialisten und Stammtischbrüdern.
Einzig ein Wohnmobil KANN, muß aber nicht, anders zu behandeln sein, da es auch "Wohnung" ist.
 
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Mannoman, der Faden droht abzugleiten:
Wir waren doch schon so weit, dass jeder Jäger schon aus Tierschutzgründen eine Nottötung an angefahrerem Wild vornehmen darf, weil er die notwendigen Kenntnisse besitzt. - da braucht er nirgendwo nachfragen oder die Erlaubnis einholen.
Diese Kenntnisse sollen jetzt also an die Gültigkeit des Jagdscheins gebunden sein, D. h. der Jäger kann sie wieder verlieren?

Und zum Messer: Ich habe im Kfz immer ein kräftiges Klappmesser mit 20 cm langer feststellbarer Klinge. Da braucht man keinen Nebenkriegsschauplatz auf zu machen. Das darf ich (fast) überall mitnehmen.

Damit du es fast überall mitnehmen darfst, muß es heißen, -mit nicht feststellbarer 20cm Klinge....
 
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Hängen also damit meine Kenntnisse, auf die sich andere Gesetze beziehen (Ein Wirbeltiere töten darf nur...) am Stempel und habe ich sie dadurch verloren.


Moin,

die Sachkunde hängt doch nicht am gelösten Jagdschein, sondern an der bestandenen Jägerprüfung! Natürlich wird mit gelöstem Jagdschein auch nachgewiesen, daß man für diese Tätigkeiten ausreichend haftpflichtversichert ist, neben dem waffenrechtlichen Gedöns, der auch Kalte Waffen umfasst.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 

Wheelgunner_45ACP

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Moin,

die Sachkunde hängt doch nicht am gelösten Jagdschein, sondern an der bestandenen Jägerprüfung! Natürlich wird mit gelöstem Jagdschein auch nachgewiesen, daß man für diese Tätigkeiten ausreichend haftpflichtversichert ist, neben dem waffenrechtlichen Gedöns, der auch Kalte Waffen umfasst.

Cheers,
Schnepfenschreck.
Ja, aber wie willst du schnell mal Nachts die bestandenen Jägerprüfung nachweisen, wenn du keinen Jagdschein hast . . .
 

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