Richtig
Richtig
wenn die Sache auf der Fahrbahn erfasst wird und auf A zu liegen kommt, dennoch aber nach B verbracht wird, aus
Sicherheitsgründen, dann ist das ein B Wildtier. Das ist aber extrem konstruiert und es gibt keinen verhandelten Fall. Es gibt ausser Sicherheitsbedenken auch keinen Grund ein Stück Wild von A nach B zu bringen, denn dann wäre es Wilderei, wenn es keine Unfallsache wäre.
Ja hat es, weil nur ein begründetes Rüberziehen rechtens ist
Richtig, es ist nicht rechtens
Falsch, es wird begründet
Falsch:
Wenn in B entsorgt (= aneignen) werden soll, kann das nur B machen. Es kann keinen Grund geben, dass A im B-Revier entsorgt, es sei denn er wird von B, möglichst schriftlich, beauftragt in B zu entsorgen = aneignen. Entspricht einer Jagderlaubnis. Das ist aber sehr unwahrscheinlich und praxisfern.
Sehr schöne Konstrukte, jetzt noch Begründungen verlangen und wir haben wunderschöne Examensfragen, auf die sich ein Jurastudent nie vorbereitet.
sca
p.s. und immer dran denken, wir haben wieder Sauenmond !