Wildunfall - welcher Pächter ist zuständig?

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was anderes hab ich nicht geschrieben! Natürlich ist die Fahrbahn ein Grundstück welches einem Revier zugeordnet ist. Daher war ja die Aussage die Fahrbahn ist die Grenze falsch. ganz einfach :)

Sorry - ich habe beim schnellen drüber lesen statt "entweder" nur "weder" in meinen Kopf gelassen - daher habe ich Deine Aussage komplett falsch verstanden...
 
S

scaver

Guest
Wenn das Reh im Revier A verendet ist, ist A Eigentümer. wenn in Revier B, dann Pächter B. Der Einfachheit halber kann man davon ausgehen, dass das tote Stück vollständig in einem Revier liegt.

Richtig

Das Rüberziehen des Stückes erfolgte aus Gründen der Verkehrssicherheit und damit aus „übergeordnetem Interesse“

Richtig
wenn die Sache auf der Fahrbahn erfasst wird und auf A zu liegen kommt, dennoch aber nach B verbracht wird, aus
Sicherheitsgründen, dann ist das ein B Wildtier. Das ist aber extrem konstruiert und es gibt keinen verhandelten Fall. Es gibt ausser Sicherheitsbedenken auch keinen Grund ein Stück Wild von A nach B zu bringen, denn dann wäre es Wilderei, wenn es keine Unfallsache wäre.

Die Frage ist, ob ein Eigentumswechsel durch das Rüberziehen stattgefunden hat

Ja hat es, weil nur ein begründetes Rüberziehen rechtens ist

/oder und ob ein Bergen von A im Revier von B dann nicht rechtens wäre.

Richtig, es ist nicht rechtens

Ein Eigentumswechsel hat m.E. aber nicht stattgefunden. Das Rüberziehen des toten Stückes begründet keinen Eigentumswechsel

Falsch, es wird begründet


Also, ich meine A muss raus, darf im Revier B bergen. er muss dass Stück in seinem Revier versorgen und B informieren

Falsch:
Wenn in B entsorgt (= aneignen) werden soll, kann das nur B machen. Es kann keinen Grund geben, dass A im B-Revier entsorgt, es sei denn er wird von B, möglichst schriftlich, beauftragt in B zu entsorgen = aneignen. Entspricht einer Jagderlaubnis. Das ist aber sehr unwahrscheinlich und praxisfern.

Sehr schöne Konstrukte, jetzt noch Begründungen verlangen und wir haben wunderschöne Examensfragen, auf die sich ein Jurastudent nie vorbereitet.

sca

p.s. und immer dran denken, wir haben wieder Sauenmond !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Wer kann denn genau sagen wo das letzte Stück Leben aus dem Wild gewichen ist? Vielleicht ist das ja erst in Revier B geschehen wo es abgelegt wurde?

Bei uns im Revier ist diese Frage so auch noch nie aufgetaucht, da wo das Wild liegt, das Revier ist auch zuständig. Wie soll den alles andere auch nur zuverlässig ermittelt werden? Erst Unfallfahrer befragen, Polizisten befragen und dann Zuordnung treffen? Wahnsinn!

Unfallwild wird am nächsten Morgen geborgen, reicht.

Einmal war Nachts ein Auto in eine Rotte Sauen gefahren. 3 Sauen tot, zwei lagen auf Seite des Nachbarn, eine auf unserer Seite. Will man da erst ermitteln wo nun die Einzelne exakt verendet ist?
 
S

scaver

Guest
Und weil Bergen/Aneignen/Erlösen Nachts um 2 und wenn man schon älter, eine ganz blöde Nummer ist, gibt man einem Jagdausübungsberechtigten des Revieres B die kostenfrei Jagderlaubnis für die Pflichten des Bergens/Aneignens/Erlösens/ Kirrens etc und das gleich zusammen für betroffenen Reviere der Pächter A, B und C im schriftlichen Einvernehmen.
Das nenne ich eine Harke.
sca
 
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Richtig



Richtig
wenn die Sache auf der Fahrbahn erfasst wird und auf A zu liegen kommt, dennoch aber nach B verbracht wird, aus
Sicherheitsgründen, dann ist das ein B Wildtier. Das ist aber extrem konstruiert und es gibt keinen verhandelten Fall. Es gibt ausser Sicherheitsbedenken auch keinen Grund ein Stück Wild von A nach B zu bringen, denn dann wäre es Wilderei, wenn es keine Unfallsache wäre.



Ja hat es, weil nur ein begründetes Rüberziehen rechtens ist



Richtig, es ist nicht rechtens



Falsch, es wird begründet




Falsch:
Wenn in B entsorgt (= aneignen) werden soll, kann das nur B machen. Es kann keinen Grund geben, dass A im B-Revier entsorgt, es sei denn er wird von B, möglichst schriftlich, beauftragt in B zu entsorgen = aneignen. Entspricht einer Jagderlaubnis. Das ist aber sehr unwahrscheinlich und praxisfern.

Sehr schöne Konstrukte, jetzt noch Begründungen verlangen und wir haben wunderschöne Examensfragen, auf die sich ein Jurastudent nie vorbereitet.

sca

p.s. und immer dran denken, wir haben wieder Sauenmond !

Ich kann es aktuell juristisch nicht belegen, aber ich glaube nicht, dass wenn ich einmal Eigentümer an einer Sache war (Das tote Reh lag im Revier A), auch ein sachgerechtes rüberziehen des Rehs ins Revier B dann den Pächter des Reviers B zum Eigentümer macht.

Nicht ganz korrekt formuliert, aber dann könnte die Polizei dass Reh auch in den Kofferraum legen und ins Revier C legen und Fexund sein Pächterkollege könnten ausschlafen
 
S

scaver

Guest
Das ist falsch, denn das Reh bleibt so lange herrenlos, wie es sich niemand aneignet.
Richtig, aneignen darf aber nur der Pächter, dort wo er die Jagdpacht begründet hat.

Selbst ein "in den Busch ziehen" ist keine Aneignung, egal ob in A oder B, oder von A nach B.
Falsch: Das Entfernen von der Strasse zur Herstellung der Sicherheit, bis zu einem Ort, der für einen Laien Sicherheit erkennen lässt, begründet keine Aneignung. Das weitere Ziehen in den Busch, begründet Aneignen und wäre Wilderei.

Ab jetzt nehme ich Eintritt für das bereits entstandene Seminar

:)
 
S

scaver

Guest
Nicht ganz korrekt formuliert, aber dann könnte die Polizei dass Reh auch in den Kofferraum legen und ins Revier C legen und Fex und sein Pächterkollege könnten ausschlafen

Falsch: das wäre Amtsmissbrauch, es sei denn, es gelingt einen Fall zu konstruieren, der es der Polizei nicht gestattet, Sicherheit weder in B noch in A herzustellen und dies nur gelänge, wenn die Unfallsache nach C verbracht wird. Dann wäre C der, der aneignen darf. Kein Polizist läd sich eine Unfallreh ins Auto, never.

Richtig wäre dann alleine: Fex und sein Pächterkollege können ausschlafen
sca
 
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Heute Nacht um 1.30 Uhr wurde der Pächter von der Polizei über einen Wildunfall informiert. Nach anfänglichen Irritationen über den genauen Unfallort wurde festgestellt, dass das Reh, das aus Revier A auf die Straße - die die Reviergrenze bildet - lief und dort tödlich verunfallte von der Polizei in den Straßengraben auf der Seite von Revier B gezogen wurde.

Wer ist zuständig bzw. berechtigt oder in diesem Falle sogar verpflichtet (ist hier Teil des Pachtvertrages) das Reh zu bergen?

Und nein, keine Scherzfrage.
A
Ich habe Ähnlich gelagerte Probleme , da bei mir die Landesstrasse von meiner Ortschaft zur Nächsten recht Unfallträchtig ist . Bis zur Gemarkungs/Reviergrenze ist neben der Strasse beidseitig mein Revier , danach auf jeder Seite ein anderer Pächter zuständig . Die Polizei ruft immer gern bei mir an , da sie wissen das ich dann auch gleich die Hufe schwinge . Auch wenn das ganze sich in der Nachbargemarkung befindet .
Wenn sich der Unfallort in der Nachbargemarkung befindet , dann mach ich gleich den Schiedsrichter und sag den Polizisten wen sie Verständigen dürfen .
 
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Falsch: das wäre Amtsmissbrauch, es sei denn, es gelingt einen Fall zu konstruieren, der es der Polizei nicht gestattet, Sicherheit weder in B noch in A herzustellen und dies nur gelänge, wenn die Unfallsache nach C verbracht wird. Dann wäre C der, der aneignen darf. Kein Polizist läd sich eine Unfallreh ins Auto, never.

Richtig wäre dann alleine: Fex und sein Pächterkollege können ausschlafen
sca

Das Beispiel war etwas konstruiert, aber mich interessiert es wirklich, ob das rüberziehen des toten Stückes in ein anderes Revier in diesem Fall einen Eigentumswechsel begründet, Mir scheint der Eigentumstatbestand entscheidet gewissermaßen wer aufstehen muss
 
S

scaver

Guest
Das Beispiel war etwas konstruiert, aber mich interessiert es wirklich, ob das rüberziehen des toten Stückes in ein anderes Revier in diesem Fall einen Eigentumswechsel begründet, Mir scheint der Eigentumstatbestand entscheidet gewissermaßen wer aufstehen muss

das Verbringen von A nach B muss sachlich aus der Verkehrssicherheit heraus begründet werden können.

Das Verbringen von A nach B aus Gründen der Bequemlichkeit, damit A pennen kann ist Wilderei, mindestens. Oder zu dem Zweck (schon vorgekommen), einen kapitalen Hirsch nicht angerechnet zu bekommen - ist ebenfalls Wilderei und mehr.
sca
 
S

scaver

Guest
Ich hoffe, dass das hier nur theoretisch verhandelt wird.
Würde man es einem Richter vorlegen, ich verspreche euch, der wäre angepisst. Er hat besseres zu tun und reichlich Rückstau.
RA neigen dazu, eine unendliche Geschichte daraus zu machen.
Das bekommt dem Ansehen der Jagd nicht gut.
Besonders in Revieren mit komplexen Grenzverläufen, sollten die Pächter ordentliche Regeln festlegen.
Ein Jungjäger mit Beruf/Berufung Polizist, TAW oder Feuerwehr, ist ein geeigneter Kandidat, alle Probleme in allen Revieren zur besten Zufriedenheit aller Beteiligten zu erledigen.
sca
 
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das Verbringen von A nach B muss sachlich aus der Verkehrssicherheit heraus begründet werden können.

Das Verbringen von A nach B aus Gründen der Bequemlichkeit, damit A pennen kann ist Wilderei, mindestens. Oder zu dem Zweck (schon vorgekommen), einen kapitalen Hirsch nicht angerechnet zu bekommen - ist ebenfalls Wilderei und mehr.
sca
das Verbringen von A nach B muss sachlich aus der Verkehrssicherheit heraus begründet werden können.

Das Verbringen von A nach B aus Gründen der Bequemlichkeit, damit A pennen kann ist Wilderei, mindestens. Oder zu dem Zweck (schon vorgekommen), einen kapitalen Hirsch nicht angerechnet zu bekommen - ist ebenfalls Wilderei und mehr.
sca[/QUO
das Verbringen von A nach B muss sachlich aus der Verkehrssicherheit heraus begründet werden können.

Das Verbringen von A nach B aus Gründen der Bequemlichkeit, damit A pennen kann ist Wilderei, mindestens. Oder zu dem Zweck (schon vorgekommen), einen kapitalen Hirsch nicht angerechnet zu bekommen - ist ebenfalls Wilderei und mehr.
sca

Also, da du ja Seminarleiter bist…

Wenn deine Argumentation korrekt ist, bedeutet dies, dass das sachgerechte Verbringen durch die Polizei gewissermaßen festgelegt, wer der Eigentümer des Wildes ist.

Wohlgemerkt dies ist ein Einzelfall, besonders durch den Tatbestand des Verbringens durch die Polizei und ein bereits totes Reh, dennoch habe ich Zweifel dass B dann raus muss.

Nun ist aber gut, allen Waidmannsheil am Wochenende
 

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