- Registriert
- 12 Jul 2019
- Beiträge
- 47
Aus gegebenem Anlass mal kurz eine Frage.
Wer darf als Vertreter des JAB eine Wilunfallbescheinigung ausstellen? Braucht es hierfür eine besondere rechtliche Stellung (Z.b. Jagdaufseher, anerkannter Wildtierschützer, Begehungsschein) oder reicht es wenn der JAB einen vertrauten Jäger zur Unfallstelle schickt?
Wer darf als Vertreter des JAB eine Wilunfallbescheinigung ausstellen? Braucht es hierfür eine besondere rechtliche Stellung (Z.b. Jagdaufseher, anerkannter Wildtierschützer, Begehungsschein) oder reicht es wenn der JAB einen vertrauten Jäger zur Unfallstelle schickt?