Deutschland Wildunfallbescheinigung als Vertreter des JAB

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Ich sehe das tiefen entspannt. Bei Wildunfall generell Polizei rufen (da ja ein Unfall), die nehmen den Unfall auf und du bekommst dann eine Tagebuchnummer/Vorgangsnummer. Diese Nummer samt kurzen Dreizeiler geht an die Versicherung. Fertig.
Alles andere klärt die Versicherung mit der Polizei.
Sonst könnte ich ja im Falle eines Falles mit dem "Verunfallten" diverse Mauscheleien anfangen.
Wie zum Beispiel: Schwager X fährt mit 1,5%° in Straßengraben, ich komme mit der Bescheinigung daher, fülle die aus und für die Bilder die an die Versicherung gehen werden fix noch ein paar Sauborsten, Rehdecke, etc. drapiert.
Hat es alles schon gegeben.
Daher - ich kann als JAB/Pächter eine solche Bescheinigung ausstellen, muss es aber nicht, da diese von mir ausgestellte Bescheinigung keinerlei Rechtskraft entfalten kann. Ganz im Gegensatz zu einer Unfallaufnahme/Protokoll durch die Polizei.



Gruß der olle pudlich
 
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Ich schicke alle grundsätzlich zur Polizei, da bin ich immer auf der sicheren Seite und habe im Nachgang keinen Ärger.
Das ist eine vernünftige Einstellung. Wir hatten hier eine regelrechte Bande die mit fingierten Wildunfällen Versicherungsbetrug begangen hat. Wenn das Stück liegt mag es noch alles in Ordnung sein. Aber wenn nur Schweiß und Haare am Auto sind, wäre ich vorsichtig. Bei meine Start ins Berufsleben ist mir in den ersten Tagen eine Geschichte im Gedächtnis geblieben. Im Winter rutschte der Fahrer eines Lieferwagens in den Graben mit Schaden. Er sagte ein Reh sei ins Auto gelaufen. Der Kollege war von den roten Haaren "etwas irritiert" Irgendwo hin eingesandt kam die Mitteilung "Rindvieh". Der Fahrer hatte Kuhhäute vom Schlachthof an eine Sammelstelle transportieren lassen und einige rote Haare und Blut von der Fracht verwendet.
Wichtig: Bei Wild das nicht gefunden wurde: " Herr sowieso und am xxx gemeldet, dass er nach seinen Angaben mit dem Pkw xxx einen Wildunffall hatte" Dann kann die Verscherung damit machen was sie will. Aber ich kann nicht etwas 100%ig bescheinigen was ich nicht beweisen kann und nur mitgeteilt bekomme.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

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Bei uns sind es nicht selten Leute die man sogar kennt. Mit dem Hinweis: "Fahr bitte zur Polizei und lass Dir die Bescheinigung ausstellen. Sollte es Probleme geben, kannst Du mich gerne als Zeugen angeben" war bis jetzt jeder total happy. Teilweise rufe ich sogar vom Unfallort aus bei der Polizei an und kündigte Herrn/Frau XYZ mit dem Kennzeichen soundso an. Darüber sind die unseren Polizisten nicht ganz unglücklich. Zum einen wissen sie gleich Bescheid, zum anderen haben sie auch gleich die Bestätigung, dass sich das mit dem Unfall geklärt hat und die Strecke wieder sauber ist.
 
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Bei uns nimmt die Polizei 25 € dafür, wir nehmen 45 €.
45 e ist schon ein stolzer Preis aber wenn es die Halter zahlen, warum nicht. Eng wird es wenn sich die Unfallbeteiligten nach einer Woche melden weil "doch was am Auto klappert. Was vielleicht mit dem verletzten Tier in der Zeit passiert ist, wird ausgeblendet. Oft meldet man auch zu spät weil der Level noch zu hoch ist. Für diese verspäteten Meldungen die oft mit Tierleid verbunden sind, hab ich absolut kein Verständnis und ich denke die Polizei auch nicht. Irgendwas mit Entfernen vom Unfallort...:unsure: Die sollte man richtig ablöffeln.:mad:
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

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Es gibt hier in der Nähe eine Polizeiwache die schon mehreren einen richtigen Strick gedreht hat, die sich erst mittags oder abends gemeldet haben obwohl der Unfall in der Früh war. Da hat schon der ein oder andere einen wegen Unfallflucht dran bekommen. Aber gut, ist jetzt nicht das Thema hier.
 
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Ich sehe das tiefen entspannt. Bei Wildunfall generell Polizei rufen (da ja ein Unfall), die nehmen den Unfall auf und du bekommst dann eine Tagebuchnummer/Vorgangsnummer. Diese Nummer samt kurzen Dreizeiler geht an die Versicherung. Fertig.
Alles andere klärt die Versicherung mit der Polizei.
Sonst könnte ich ja im Falle eines Falles mit dem "Verunfallten" diverse Mauscheleien anfangen.
Wie zum Beispiel: Schwager X fährt mit 1,5%° in Straßengraben, ich komme mit der Bescheinigung daher, fülle die aus und für die Bilder die an die Versicherung gehen werden fix noch ein paar Sauborsten, Rehdecke, etc. drapiert.
Hat es alles schon gegeben.
Daher - ich kann als JAB/Pächter eine solche Bescheinigung ausstellen, muss es aber nicht, da diese von mir ausgestellte Bescheinigung keinerlei Rechtskraft entfalten kann. Ganz im Gegensatz zu einer Unfallaufnahme/Protokoll durch die Polizei.



Gruß der olle pudlich
Hoffentlch bringst Du damit nich irgendwelche Leutchen auf dumme Gedanken.
D.T.
 
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Unfallflucht passt bei Wild nicht. Wenn das Tier noch lebt und dann bspw. vom Jäger oder der Polizei erlöst werden muss hätten wir schon mal einen Verstoß gegen das TierSchG. Dann Bsp. Bayern: Unfall mit Schalenwild (! Leider...) nicht gemeldet = Ordnungswidrigkeit. Aber ohne Zeugen oder relevante Fahrzeugteile wird‘s halt schwierig...
 
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Bei uns sind es nicht selten Leute die man sogar kennt. Mit dem Hinweis: "Fahr bitte zur Polizei und lass Dir die Bescheinigung ausstellen. Sollte es Probleme geben, kannst Du mich gerne als Zeugen angeben" war bis jetzt jeder total happy. Teilweise rufe ich sogar vom Unfallort aus bei der Polizei an und kündigte Herrn/Frau XYZ mit dem Kennzeichen soundso an. Darüber sind die unseren Polizisten nicht ganz unglücklich. Zum einen wissen sie gleich Bescheid, zum anderen haben sie auch gleich die Bestätigung, dass sich das mit dem Unfall geklärt hat und die Strecke wieder sauber ist.
Ich frage mich, ob es tatsächlich eher vorkommt, dass "nur" der Jagdpächter und nicht als erstes die Polizei verständigt wird? Oder ist damit gemeint, dass die örtliche Polizei erstmal den Pächter o.V.i.A. verständigt, weil "zuständig"? Heute weiss doch kaum noch jemand von den "Zivilisten" wem eigentlich die Jagd gehört/wer Pächter ist.
 
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Ich frage mich, ob es tatsächlich eher vorkommt, dass "nur" der Jagdpächter und nicht als erstes die Polizei verständigt wird? Oder ist damit gemeint, dass die örtliche Polizei erstmal den Pächter o.V.i.A. verständigt, weil "zuständig"? Heute weiss doch kaum noch jemand von den "Zivilisten" wem eigentlich die Jagd gehört/wer Pächter ist.
Dafür gibt‘s doch aber eine App! 😏
(Wuidi, wäre aber auch gut, wenn sich mehr Jäger dort registrieren würden)
 
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Hoffentlch bringst Du damit nich irgendwelche Leutchen auf dumme Gedanken.
D.T.

Das könnte wer will doch jeder machen der sich bei Ebay ein vergammeltes Präparat oder Decke/Schwarte/Balg kauft, hängt nicht grade noch anderer Lack an der Stoßstange paar Haare dran und fertig ist der Unfallfake, ob das klappt ist andere Thema, bei Kleinigkeit womöglich, nur Betrüger sind häufig auch dreist und ein Totalschaden nach Zusammenstoß mit einem Hasen recht unwahrscheinlich...
 
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Gelöschtes Mitglied 3257

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Ich frage mich, ob es tatsächlich eher vorkommt, dass "nur" der Jagdpächter und nicht als erstes die Polizei verständigt wird? Oder ist damit gemeint, dass die örtliche Polizei erstmal den Pächter o.V.i.A. verständigt, weil "zuständig"? Heute weiss doch kaum noch jemand von den "Zivilisten" wem eigentlich die Jagd gehört/wer Pächter ist.

Hier auf dem Dorf kennt halt jeder jeden und wenn es Leute aus der Umgebung sind wird man teilweise auch direkt angerufen. Es kommt aber öfters vor, dass sich die Polizei bei mir meldet. Dennoch gebe ich hier, auch ungefragt, die entsprechende Rückmeldung. Mein Eindruck ist, dass es für die Zusammenarbeit absolut zuträglich ist. Vor allem bei unübersichtlichen/"schnellen" Stellen wird einem zum Teil auch angeboten, dass eine Streife bei der Absicherung hilft damit man hin Ruhe bergen kann.
 
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Also hier ruft idR die Polizei beim jeweiligen Pächter an. Kümmert der sich, kommen die auch erst gar nicht.

Wir nehmen jedem 20€ ab und stellen die Bescheinigung aus (macht bei uns nur einer der zwei Pächter). Da gab es soviel ich weiß auch noch nie Probleme.
 

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