Nun, die Großkaliberstände, die ich mittlerweile wöchentlich besuche, gehören Schutzenvereinen und da sind genau 0% Jäger an zu treffen. Den einen gewerblichen Stand in der Gegend, der überwiegend von Jägern besucht wird, besuche ich maximal einmal im Monat, wenn einer meiner Vereine dort einen Termin hat. Dazu muss ich sagen, mit dem dortigen Klientel möchte ich nix mehr zu tun haben...
Ich gehe auf einen Stand, um jagdliche Fähigkeiten zu trainieren. Dabei will ich nicht einerseits Zwangsmitglied in irgendwelchen Vereinen werden müssen und andererseits müssen die Öffnungszeiten in meinen Terminkalender passen. Die Klientel dort interessiert mich einen Sch.., denn ich fahre hin, will dort mindestens zwei Disziplinen üben und fahr wieder, entweder allein oder mit ein paar Leutls, die ich mag.
Es ist erklärbar, weshalb es bei vielen Schützenvereinen wenig bis gar keine Jäger gibt. Sitzend aufgelegt oder max. stehend angestrichen muss ich nicht wöchentlich üben und mehr ist dort nicht zu machen. Der nächste Punkt ist, dass die Tage, an denen Nichtmitglieder erwünscht sind bzw. eingelassen werden, doch sehr überschaubar sind. Deshalb bleibt einem aktiven, berufstätigen Jäger selten eine Alternative zu gewerblichen Ständen.
Ich halte es rechtlich für nicht realisierbar, Leute zu zwingen, ihre Waffen zu veräußern. Diese Angst ist m. E. unbegründet. Der Gesetzgeber kann das galanter und verfassungskonform lösen.
Nämlich durch Entzug der Munitionsbesitz- u. Erwerbserlaubnis bei fehlendem Bedürfnis im Falle von Bestandsschutz bei sich bis zu einem etwaigen Stichtag im Besitz befindlicher Waffen. Und ab einem solchen Stichtag wären keine Anschaffungen mehr genehmigt bzw. eintragungsfähig, sofern das Bedürfnis nicht nachgewiesen werden kann.
Bei den Sportschützen könnte man bspw. eine Waffe bzw. ein Kaliber je Disziplin als sportliches Bedürfnis anerkennen. Altbestände könnten verfassungskonform bleiben und der Nachwuchs käme ncht mehr zu unnützen Arsenalen, welche im Kern mit Sport nix mehr zu tun haben, sondern nur noch mit Ansammlung von Waffen in privater Hand und das möchte man ja eigentlich nicht haben.
Jedenfalls wird es ein Gesetz zu Enteignung ohne Sachgrund m. E. nicht geben, weil am End das letzte Wort das Bundesverfassungsgericht sprechen dürfte.