Ich glaube kaum, dass eine Behörde über den Stand der Dinge Auskunft geben muss, über die sie selbst noch keine Klarheit hat, bzw. die in der Diskussion sind.
Sie wird es einfach nicht können.
Zum Verfahrensgang:
Eine Behörde macht dem entsprechenden politischen Gremium einen wie immer gearteten Vorschlag, erklärt eine Absicht.
Die Politik entscheidet entweder okay, machen, oder brauchen wir nicht.
Im ersten Fall erarbeitet die Behörde eine konkrete Planung, geht mit allen ihrer Verwaltung zugehörenden Abteilungen in eine erste Abwägung und erarbeitet so das "mildeste Mittel". Dann legt sie die Planung den Vertretern anderer Behörden (Träger öffentlicher Belange; TÖB`s) vor, bekommt deren Stellungnahmen und legt nach einer erneuten Abwägung das ggf. geänderte Ergebnis der Politik ein zweites Mal vor. Falls die immer noch einverstanden sind, wird das Ergebnis der Öffentlichkeit vorgestellt, die dann ebenfalls Stellung nehmen kann.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden ggf. berücksichtigt, das Ergebnis der Politik vorgestellt, die darüber abstimmt.
Behörden geben bis zur Öffentlichkeitsbeteiligung keine Auskünfte über laufende Verfahren ausserhalb der Politik, ausgenommen sind die Vertreter anderer Behörden oder der NGO`s.
Das große Problem, das wir in Deutschland und vermutlich in ganz Europa haben:
Verwaltungshandeln, in D der sog. Verwaltungsakt, hat eine rechtsverbindliche Aussenwirkung. Dabei muß jeder VA (gesetzlich bestimmt) bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
a. - er muß zulässig sein, darf also keinem anderen Gesetz widersprechen
b. - er muß geeignet sein
c. - er muß erforderlich sein
d. - er muß angemessen, also verhältnismässig sein (Mildestes Mittel)
Und genau den letzten Punkt verlieren unsere Verwaltunge, egal ob Kommune, Kreis, Land oder Bund immer wieder aus den Augen.
Diese Punkte kann man jederzeit gerichtlich überprüfen lassen. Dumerweise passiert das aber nur rel. selten, was dann dazu führt, dass Verwaltungen ihren Spielraum gerne mal "auf eigene Kappe" erweitern.
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