Wir retten die Welt durch Verblödung

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die Erteilung von Grundsicherungsleistungen sind die örtlichen Sozialhilfeträger zuständig.

Bis zu einer gewissen Rentenhöhe werden die notwendigen Antragsformulare dem Rentenbescheid als Anlage beigelegt. Ob der Rentenbezieher einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat kann der Rentenversicherungsträger aber gar nicht wissen (Vermögen) - die Gewährung der Grundsicherung läuft aber über die Landkreise - kreisfreien Städte als örtliche Sozialhilfeträger.

Wo ich den Antrag aber abgebe (bei meiner kleinen Gemeindeverwaltung, bei der Rentenversicherungsanstalt, direkt beim Sozialhilfeträger) ist wurst. Er wird an die zuständige Stelle weitergeleitet (örtlicher Sozialhilfeträger) und dieser nimmt ihn entgegen, prüft, entscheidet. Von dort kommt auch der rechtsmittelfähige Bescheid.
 
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Und was bitte ist ne Mütterrente.
Wo kann ich diese beantragen. Das ist der sinnentleerteste Begriff seit Jahren.
Für Mütter gibt es keine speziellen Renten (Altersrente für Frauen wurde schon vor Jahren (zu Recht) abgeschafft).

Einzig die Kindererziehungszeiten wurden für bestimmte Kindergeburtsjahrgänge von einem auf zwei und jetzt auf 2,5 Jahre angehoben.

Das heißt aber, dass eine Mutter mit einem Kind - die sonst in ihrem Leben noch nie in "die Rentenkasse" eingezahlt hat dem Grunde nach keinen Anspruch auf eine Regelaltersrente oder sonst was hat da die Mindestversicherungszeit dort 5 Jahre mit Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen einbezahlt hat.

Daher - ES GIBT KEINE 'MÜTTERRENTE. !!!!!
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
die Erteilung von Grundsicherungsleistungen sind die örtlichen Sozialhilfeträger zuständig.

Bis zu einer gewissen Rentenhöhe werden die notwendigen Antragsformulare dem Rentenbescheid als Anlage beigelegt. Ob der Rentenbezieher einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat kann der Rentenversicherungsträger aber gar nicht wissen (Vermögen) - die Gewährung der Grundsicherung läuft aber über die Landkreise - kreisfreien Städte als örtliche Sozialhilfeträger.

Wo ich den Antrag aber abgebe (bei meiner kleinen Gemeindeverwaltung, bei der Rentenversicherungsanstalt, direkt beim Sozialhilfeträger) ist wurst. Er wird an die zuständige Stelle weitergeleitet (örtlicher Sozialhilfeträger) und dieser nimmt ihn entgegen, prüft, entscheidet. Von dort kommt auch der rechtsmittelfähige Bescheid.

Das war nicht die Frage.
Die Aussage war das man zum Amt muss und dort den Bittsteller spielen muss.
Und das ist definitiv falsch.
Die Anträge können bei der deutschen Rentenversicherung runtergeladen und da auch abgegeben werden.
Grundsicherung ist auch nicht das gleiche wie Sozialhilfe (wo der Rückgriff auf Verwandte möglich ist).
Korrekt ist das der Antrag vom "Amt" geprüft wird, was als staatliche Leistung auch gar nicht anders geht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Und was bitte ist ne Mütterrente.
Wo kann ich diese beantragen. Das ist der sinnentleerteste Begriff seit Jahren.
Für Mütter gibt es keine speziellen Renten (Altersrente für Frauen wurde schon vor Jahren (zu Recht) abgeschafft).

Einzig die Kindererziehungszeiten wurden für bestimmte Kindergeburtsjahrgänge von einem auf zwei und jetzt auf 2,5 Jahre angehoben.

Das heißt aber, dass eine Mutter mit einem Kind - die sonst in ihrem Leben noch nie in "die Rentenkasse" eingezahlt hat dem Grunde nach keinen Anspruch auf eine Regelaltersrente oder sonst was hat da die Mindestversicherungszeit dort 5 Jahre mit Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen einbezahlt hat.

Daher - ES GIBT KEINE 'MÜTTERRENTE. !!!!!

Das ist Wortklauberei.
Der Begriff ist umgangssprachlich und wir auch so benutzt.
Fakt ist das eine Verbesserung für Mütter eingeführt wurde.:

https://www.deutsche-rentenversiche...besserungsgesetz/140212_faq_muetterrente.html
 
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ich weiß nicht wer Wortklauberei betreibt.

Fakt ist - es gibt keine Mütterrente
Fakt ist - Grundsicherung wird beim örtlichen Sozialhilfeträger bearbeitet.
Du kannst den Antrag theoretisch auch beim Finanzamt abgeben, dieser leitet es dann an den zuständigen Träger weiter.
 
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Und wer technisch so versiert ist online Anträge herunterzuladen, der "schämt" sich wahrscheinlich auch nicht diese direkt beim zuständigen Träger abzugeben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Und wer technisch so versiert ist online Anträge herunterzuladen, der "schämt" sich wahrscheinlich auch nicht diese direkt beim zuständigen Träger abzugeben.

Ein Zusammenhang zwischen technischen Fähigkeiten und Schamgefühl erschließt sich mir nicht.
Früher mussten Rentner persönlich zum Sozialamt und Ihre Situation darstellen.
Das haben viele nicht gemacht- aus Scham.
Genau deshalb wurde die Erleichterung eingeführt den Antrag auch ohne persönliches Erscheinen
bei einer anderen Institution abgeben zu können und die Grundsicherung von der "Sozialhilfe" z.T. entkoppelt.
 
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Gerade alleinerziehende/geschiedene Mütter die, Aufgrund der Kindererziehung nur ,,halbtags" arbeiten konnten, werden nicht viel Rente erhalten. Ich !!! bin der Meinung, daß den Müttern GENERELL PRO KIND!!! EINE PAUSCHALE VON MINDESTENS 250 EURO ZUSTEHT ZUSETZLICH NETTO !!! OHNE ABZÜGE....DENN SIE HABEN SICH DAS VERDIENT!!! Die vielen Gründe führe ich hier nicht alle auf, jeder der Kinder hat weis wovon ich spreche....,,Proletengefasel ???"
Und wo, wie, was für Anträge gestellt werden können, ist eigentlich egal!!!
MfG.
 
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Mach doch einfach einen separaten Tröt auf. Dort könnt ihr euch verbal die Birne matschigklopfen und alle sind zufrieden
 

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