Wisente werden in NRW ausgewildert

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Das kann man tatsächlich nur dick und fett unterstreichen. Hab ihnen schon oft zugehört, während sie auf Pirsch, Ansitz et cetera an mir vorbeizogen. Sie sind nicht schüchtern, haben viel zu erzählen und man kann viel von ihnen lernen.

Allen Interessenten ist übrigens ein Tagesausflug ins Gehege "Wisent-Wildnis" bei Berleburg zu empfehlen und anzuraten, sich mit der Landschaft und den recht speziellen Bedingungen vertraut zu machen. Wer einen Kurzurlaub macht, hat bei Tageswanderungen sogar gute Chancen auf freilebende Stücke zu treffen.


So richtig komplex wird die Sache wegen gewisser (wohlgemerkt nicht grundsätzlich unberechtigten) Befindlichkeiten gegenüber dem Adel, wegen des bekannt sturen (for lack of a better word) Charakters der indigenen Hochsauerländer und wegen der Tatsache, dass es die Höhendörfer und mithin viele der sich beklagenden Waldbesitzer überhaupt nur gibt, weil einer der Vorfahren vom Ferscht (Mundart) die Besiedlung dieses unwirtlichen Stückchens Rothaargebirgsgrat durch Menschen überhaupt erst angeleiert hat, indem er nämlich Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung stellte. Man könnte also unken, dass Ferscht Richard in Sachen Neuansiedlung in guter Tradition steht, auf ein gewisses Vorschusskapital verweisen kann und sich hier nun gewissermaßen ein Kreis schließt.

Im Übrigen wirft die BRD inzwischen so viele Millionen für neu hinzugekommene Zweibeiner respektive Milliarden für den Moloch zu Brüssel aus dem Fenster, dass mir die Knausrigkeit der öffentlichen Kassen gegenüber diesen urigen Vierbeinern respektive gegenüber den von Schäden betroffenen Waldbesitzern fast schon wie aus der Zeit gefallen vorkommt. Fast könnte man meinen, dass das Gerede von einem offenen, bunten und reichen Land nur Gerede ist. Dabei könnte schon ein Betrag in Höhe von Annalenas Promotionsstipendium so manches Waldbesitzermütchen kühlen.

P.S.:
Falls jemand in diesem Posting ein Fünkchen Ironie zu erkennen meint, darf er damit gern seinen Wildbratwürsten einheizen.
Naja, jetzt machst Du die Schmallenberger aber kleiner als sie sind.
Schmallenberg ist eine alte Hansestadt an der Heidenstraße und Landesherr war stets der Erzbischof zu Köln.
Erst wenn Du bei Jagdhaus über den Kopp kommst, bist Du in Wittgenstein.
Ich unterstelle Prinz Richard mal postum, dass er exakt da gerne einen Zaun gehabt hätte, damit die Wisente nicht abwandern können, die dicken Hirsche natürlich auch nicht.
Zudem vermute ich, dass die Wisente für ihn das geringere Übel zu sein schienen. Man drohte ja auch schon mit Ansiedlungsprojekten für den Luchs.
 
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Sind nicht sowieso Teile des Richard´schen Forstbetriebs gegattert ? :unsure: seine teuren Zukauf-Hirsche wären dann besser gesichert für seine Kunden.
Mein mal davon gehört zu haben, viell täusche ich mich auch.
Wobei immer noch viele seiner Standeskollegen das so handhaben (ganze Reviere als Großgatter).
 
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Wer die (Rotwild-) Situation vor Ort nicht kennt, möge sich bitte mal zurückhalten und hier nicht irgendwelche wilden Mutmaßungen in die Runde werfen.
Ausserdem geht es in diesem Faden um Wisente.
 
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Wer die Situation vor Ort nicht kennt, möge sich bitte mal zurückhalten und hier nicht irgendwelche wilden Mutmaßungen in die Runde werfen.
Ausserdem geht es in diesem Faden um Wisente.
Und die sind ein Problem.
Wenn ich die auf meinem Fahrsilo stehen hätte, wäre ich auch nicht gerade erfreut.
Abgesehen davon sind sie potentielle Träger von BHV1. Wenn eine Milchviehherde wegen BHV1 dort gekeult würde, wäre die Diskussion nochmal anders.
 
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Ich würde mich auch vollkommen uneigennützig dazu bereit erklären die BHV-1 Blutproben bei den Wisenten zu ziehen.
Gibt dann eben bei den Wildboviden einen gigantischen Zeitfaktor bei der Abrechnung!;)
 
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Ich unterstelle Prinz Richard mal postum, dass er exakt da gerne einen Zaun gehabt hätte, damit die Wisente nicht abwandern können, die dicken Hirsche natürlich auch nicht.

Wenn er einen Zaun um die ca. 2000 ha Fläche hätte haben wollen, auf denen das Rotwild und die Jagd Priorität vor dem Waldbau von ihm eingeräumt bekommen hat, hätte er wohl einen solchen gebaut.

Zudem vermute ich, dass die Wisente für ihn das geringere Übel zu sein schienen. Man drohte ja auch schon mit Ansiedlungsprojekten für den Luchs.

Warum sollte er mit Luchsen ein Problem gehabt haben??? Für "sein" Rotwild sind die weit weniger problematisch als der Wisent es je hätte sein können.

Und die sind ein Problem.

Tja, schon dumm, wenn plötzlich offenkundig wird, dass es einen "guten" Artenschutz und einen "schlechten" gibt.

Wenn ich die auf meinem Fahrsilo stehen hätte, wäre ich auch nicht gerade erfreut.

Hast Du aber nicht!

Abgesehen davon sind sie potentielle Träger von BHV1. Wenn eine Milchviehherde wegen BHV1 dort gekeult würde, wäre die Diskussion nochmal anders.

Na und solange das nicht so ist, sind solche "Argumente" eher "unwirksam" und sinnlos!

Zuviel Konjunktiv!
 
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Wenn er einen Zaun um die ca. 2000 ha Fläche hätte haben wollen, auf denen das Rotwild und die Jagd Priorität vor dem Waldbau von ihm eingeräumt bekommen hat, hätte er wohl einen solchen gebaut.



Warum sollte er mit Luchsen ein Problem gehabt haben??? Für "sein" Rotwild sind die weit weniger problematisch als der Wisent es je hätte sein können.



Tja, schon dumm, wenn plötzlich offenkundig wird, dass es einen "guten" Artenschutz und einen "schlechten" gibt.



Hast Du aber nicht!



Na und solange das nicht so ist, sind solche "Argumente" eher "unwirksam" und sinnlos!

Zuviel Konjunktiv!
Und Nein, den Zaun hätte er in NRW nicht einfach so bauen dürfen.

Von BHV1 hast Du offenbar keine Ahnung.

Bei mir haben sie nicht auf dem Fahrsilo gestanden, aber bei einem Bekannten.
 
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Und Nein, den Zaun hätte er in NRW nicht einfach so bauen dürfen.

😅 wer hätte denn einen entsprechenden Bauantrag des "Fescht" denn ablehnen sollen? Der arme Tropf auf der zuständigen unteren Baubehörde?

Von BHV1 hast Du offenbar keine Ahnung.

Brauch´ ich nicht! ist im Prinzip wie mit der ASP, tritt sie auf, werden die potentiellen Überträger eben eliminiert, ganz einfach. In einem solchen Fall sticht Seuchenrecht Naturschutz- und Jagdrecht und die Wisente wären in ein paar Tagen Geschichte.
Solang dem aber nicht so ist, bleiben sie Realität.

Bei mir haben sie nicht auf dem Fahrsilo gestanden, aber bei einem Bekannten.

Ist im Prinzip nix anderes, als wenn Bruder Wolf sich ein Schaf vom Deich oder ein Kalb von der Weide holt...
Schlage vor, Dein Bekannter stellt ein paar Tische und Bänke auf und bietet den Wisent-Streichlern Event-Tourismus mit Essen und Getränke und Life-Anblicken an.
 
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Landesjagdgesetz NRW
§ 21 (Fn 17)
Jagdgatter
(Zu § 20 Abs. 2 BJG)
(1) Die erstmalige Eingatterung von Jagdbezirken und Teilen von Jagdbezirken zum Zwecke der Jagd und der Hege (Jagdgatter) ist verboten.
(2) Unbeschadet des Absatzes 1 kann die Eingatterung von Flächen bis zu 20 ha genehmigt werden, wenn das Gatter als Eingewöhnungsgatter, Paarungsgatter, Fanggatter oder Quarantänegatter der Erhaltung oder Einbürgerung bestimmter Wildarten dient. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
1. durch die Eingatterung weder der Naturhaushalt geschädigt noch das Landschaftsbild verunstaltet wird,
2. allgemeine und besondere Betretungsrechte durch die Eingatterung nicht unangemessen eingeschränkt werden,
3. die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung sowie die fachkundige Betreuung des Wildes gewährleistet sind,
4. andere öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
(3) Die Genehmigung darf nur befristet erteilt werden. Sie kann mit Nebenbestimmungen, insbesondere hinsichtlich der zulässigen Wilddichte, versehen werden.
(4) Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes vorhandene Jagdgatter können nachträglich Nebenbestimmungen zur Herstellung der Voraussetzungen nach Absatz 2 Nrn. 1 bis 4 sowie hinsichtlich der zulässigen Wilddichte erlassen werden.
(5) Die Pflicht zur Einholung von Genehmigungen, Erlaubnissen oder Bewilligungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(6) Zuständig für die Erteilung von Genehmigungen nach Absatz 2 sowie für nachträgliche Entscheidungen nach Absatz 4 ist die untere Jagdbehörde. Sie entscheidet im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde.
(7) Der Abschuss von Schalenwild in Jagdgattern nach Absatz 4 ist durch besonderen Abschussplan zu regeln. Im übrigen gelten für die Jagdausübung die Vorschriften dieses Gesetzes und des Bundesjagdgesetzes mit der Maßgabe, daß die Vorschriften des § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes und des § 22 dieses Gesetzes auch für Schwarzwild gelten.
 

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