Wisente werden in NRW ausgewildert

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Diskussion um Wisent-Ansiedelung - Klagen der Waldbauern ohne Chance (Siegener Zeitung, 2018-02-12)

(...)Es handele sich um ein privates Artenschutzprojekt. Ähnlich wertete auch die Kammer das Gelesene und Gehörte. „Wir vermissen eine Kausalität zwischen dem öffentlich-rechtlichen Vertrag und den Schälschäden. Und nur das hatten wir zu überprüfen“, formulierte Henning Schulte-Steinberg unmissverständlich. Mit dem Vertrag habe der Trägerverein die Genehmigung erhalten, die Tiere auszuwildern – wobei es sich dabei keineswegs um eine Verpflichtung handele. Die entstandenen Schäden seien weder dem Land noch dem Landkreis anzulasten.(...)

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JMB

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... Das Projektgebiet ist definiert, sie halten sich dort aber nicht auf“, ...
WO ist denn da das Problem?
Bei anderen Wildarten gibt's doch da ganz einfache Regelungen:
Außerhalb abgegrenzter Gebiete ist der Abschuss dieser Arten so zu regeln, dass die Ausbreitung der jeweiligen Wildart über die abgegrenzten Gebiete hinaus verhindert wird. Hierzu ist grundsätzlich der Abschuss von je zwei Stück Schalenwild beiderlei Geschlecht der jeweiligen Hochwildart festgesetzt.
:devilish: :evil:


WaiHei
 
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Wisent-Prozess vor dem Bundesgerichtshof - Tiere dürfen sich weiterhin frei bewegen (Siegener Zeitung, 2019-07-19)


BGH: Die Wisente sind derzeit nicht herrenlos!

(...) Der V. Zivilsenat des BGH verdeutlichte aber zugleich, dass er die Tiere in der jetzigen Projektphase nicht als herrenlos betrachte. Dies sei kein Automatismus. Der Wisent-Verein könne also derzeit in das Geschehen eingreifen und sei grundsätzlich in der Lage, Tiere aus dem Projekt herauszunehmen, da diese noch nicht wild seien. Die laufende zweite Phase - in dieser wird die Freisetzung erprobt - müsse abgeschlossen werden und dürfe nicht auf Dauer angelegt sein. Ob die Waldeigentümer die Wisente grundsätzlich dulden müssten, könne der BGH nicht entscheiden. Das OLG Hamm müsse den Vorgang nun neu bewerten, insbesondere, ob die Schäden existenziell für die Waldeigentümer sei. (...)

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JMB

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Dann dürften doch konsequenterweise auch keine Wisente ausgesetzt werden - oder?
Wir nehmen sie erst mal aus dem Jagdrecht raus, dann können uns die Waldbesitzer auch nicht mit Wildschaden kommen ... :mad:

Dabei wäre die Lösung so einfach:
Die Befürworter haften gesamtschuldnerisch für alle verursachten Schäden in voller Höhe (inkl. Verkehrsunfälle).

Da wäre ich gespannt, wie viele davon dann abspringen würden.
Aber von anderer Leute Leder ist ja gut Riemen schneiden.


WaiHei
 
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Wir nehmen sie erst mal aus dem Jagdrecht raus, dann können uns die Waldbesitzer auch nicht mit Wildschaden kommen ...


Moin,

naja, die Freisetzung der Wisente war ja nun gerade nicht ein aktives Bestreben der Jägerschaft. Und das Landesjagdgesetz NRW wurde auch erst kürzlich in diesem Punkt angepasst. Es ist schon richtig, Jagdausübungsberechtigte hier nicht zu Schadenersatz heranziehen zu können, denn gerade die haben da gar keinen Einfluß und mit der Rotwildbewirtschaftung in der Region sicher auch schon genug und andere Sorgen.

Letztlich ist die Wisentfreisetzung ein politisches Projekt: wenn man das schon länger verfolgt, könnte man formulieren "Tourismusförderung unter dem Deckmantel des Naturschutzes" - obwohl das so auch schon arg verkürzt ist. Es spielen sicher noch weitere wichtige Aspekte eine Rolle.

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Kleineres Gehege für Wisente als Kompromiss? (WDR, 2020-02-27)

Die Wisente sollen nach dem neuen Vorschlag für drei bis fünf Jahre auf der 505 Hektar kleinen, eingezäunten Fläche leben. In dieser Zeit soll ein wissenschaftliches Gutachten Fakten für die endgültige Entscheidung liefern.

Michael Emmerich, Sprecher des Wisent-Projektes, betonte schon jetzt, dass der Verein auf lange Sicht nur mit freilebenden Tiere weitermachen werde: "Für ein Gatterprojekt sind wir nicht zu haben."

Cheers,
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Der Wolf darf überall rumlaufen und verursacht Schäden, wofür die WK zum Teil nicht aufkommen.
"Aber der gehört doch hier nach Deutschland! Der war schon immer da (abgesehen von einem relativ kurzem Zeitraum wo er "ausgerottet" war)."
Warum dürfen die Wisente nicht überall rumlaufen, die waren doch auchh mal in Deutschland heimisch?
Wegen den Schäden an den Bäumen?
Was ist dann mit dem Borkenkäfer?
Was machen wir mit dem?
 
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Wisente unterliegen nach dem BJG dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit. Die Länder können einzelne Wildarten zusätzlich ins Jagdrecht aufnehmen (z.B. Wolf Sachsen) aber keine Wildarten herausnehmen.


Nicht (mehr) in NRW. :)

LJG-NRW schrieb:
§ 2 Tierarten

(Abweichung von § 2 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 BJG)
Folgende Tierarten unterliegen im Land Nordrhein-Westfalen, abweichend von § 2 Absatz 2 des Bundesjagdgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849) in der jeweils geltenden Fassung, dem Jagdrecht:

1. Haarwild:
Rotwild (Cervus elaphus),
Damwild (Dama dama),
Sikawild (Cervus nippon),
Rehwild (Capreolus capreolus),
Muffelwild (Ovis ammon musimon)
Schwarzwild (Sus scrofa),
Feldhase (Lepus europaeus),
Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus),
Wildkatze (Felis silvestris),
Fuchs (Vulpes vulpes),
Steinmarder (Martes foina),
Baummarder (Martes martes),
Iltis (Mustela putorius),
Hermelin (Mustela erminea),
Mauswiesel (Mustela nivalis),
Dachs (Meles meles),
Fischotter (Lutra lutra),
Waschbär (Procyon lotor),
Marderhund (Nyctereutes procyonoides),
Mink (Neovison vison);

(...)

(vgl. auch zu vorheriger Fassung, sog. "Ökologische Jagdgesetz")
 
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