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Den Ausführungen der Kreisverwaltung in Montabaur zufolge muss die Konstitution des Tieres, das am Abend des 21. Juni im Bereich der Verbandsgemeinde Selters aufgefunden wurde, dramatisch gewesen und die nach Abstimmung mit Polizei, Jagdausübungsberechtigten und tierärztlichem Notdienst vorgenommene Tötung somit einer Erlösung gleichgekommen sein. "Beim Auffinden des Wisents wurde festgestellt, dass das Tier stark abgemagert war. Es atmete schwer und konnte nicht mehr aufstehen. Mutmaßlich hatte es sich mehrere Beine gebrochen und lag wohl schon längere Zeit an Ort und Stelle. Auch Madenbefall war bereits festzustellen", teilten die Behörde auf Anfrage mit. "Weiteres Warten wäre aus Sicht der Kreisverwaltung mit erheblichem Leid verbunden und somit nicht vertretbar gewesen. Die Notwendigkeit zum sofortigen Einschreiten bei einem derart aussichtslosen Zustand des Tieres ergibt sich insbesondere aus dem Tierschutzgesetz." (...)
Mit dem Trägerverein selbst hielten die Behörden vor der Tötung wiederum keine Rücksprache, da dieser im September 2021 die Kreisverwaltung darüber informiert hatte, dass er das Eigentum an dem Tier aufgegeben habe. "Somit handelt es sich nach Auffassung der Kreisverwaltung bei dem Wisent um ein herrenloses Wildtier. (...)