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gleich wie bei den WisentenIst doch egal, solange es "Dritte" bezahlen oder den Schaden tragen müssen.
CdB
gleich wie bei den WisentenIst doch egal, solange es "Dritte" bezahlen oder den Schaden tragen müssen.
CdB
Nach aktuellen SZ-Informationen aus einer gut informierten Quelle will das Land Nordrhein-Westfalen den Wisent-Trägerverein juristisch dazu zwingen, in den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Verein, Land und Kreis Siegen-Wittgenstein zurückzukehren. Offenbar will der Arnsberger Regierungspräsident Heinrich Böckeluhr (CDU), der selbst Jurist ist, eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Arnsberg erwirken.
(...)
Überraschen kann diese Entwicklung nicht. Denn: Während der Wisent-Trägerverein in der Vorwoche den Vertrag kündigte und die Wisente für herrenlos erklärte, pochte Siegen-Wittgensteins Landrat – in Absprache mit dem Land – darauf, dass der Verein seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen habe. Und: Andreas Müller erklärte das Auswilderungs-Projekt gleichfalls für beendet, weil mit allen Beteiligten keine einvernehmliche Lösung mehr zu finden sei. Dagegen steht die Auffassung des Vereins, dass das Projekt erfolgreich abgeschlossen worden sei – nämlich mit der Auswilderung der Tiere. Die Verantwortung liege jetzt beim Land.
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Im Sauerland ist die Stimmung auch deshalb aufgeheizt, weil sich die freilebende Wisent-Herde zuletzt wieder verstärkt in den Privatwäldern nahe der Schmallenberger Ortschaften Oberkirchen, Grafschaft und Latrop aufhielt. Das sei mit den bekannten Schälschäden verbunden.
hätte man einen Truppenübungsplatz genommen und den gegattert, so hätten die Wisente die Flächen offen halten können und das Projekt wäre nicht mit wirtschaftlichen Interessen kollidiert.
Wieso?- die Flächen werden momentan alle gegattert.
Warum fallen mir da urplötzlich Parallelen ein?Wisentsicher zu Zäunen ist zu teuer, da ist eine entschädigung für Schäle billiger.
Stimmt,Nein, Logik der Rechtslage.
Und der Wald ist da egal, da geht es primär um Eigentum und Besitz, nicht Wald.
Stimmt,
sehe ich ähnlich!
Ähnliche Konsequenzen oder ähnliche Entscheidungen erwarte ich dann aber auch beim Umgang mit dem Wolf!
Ich darf dich zitieren:
Eigentum und Besitz, muss auch beim Wolf als Maßstab gelten!
Ok,Der Umgang mit dem Wolf ist im Einklang mit der geltenden Rechtslage. Da der von alleine zugewandert ist ist der herrenlos und läuft nicht in einem geplanten Projekt. Eigentum und Besitz am Wolf ist damit nicht begründbar und Schäden an Eigentum und Besitz unterliegen der Billigkeitsleistung als Schadensersatz und keinem Rechtsanspruch aus einer Eigentümerhaftung.
Das sind und bleiben zwei verschiedene paar Stiefel. Wenn die vom Trägerverein die Eigentumsaufgabe juristisch einwandfrei durchziehen können würden die Wisente dann wie der Wolf den entsprechenden Anhängen der FFH-Richtlnie unterliegen und die klagenden Waldbauern hätten noch mehr Probleme, nämlich im Schadensfall keinen Ansprechpartner mehr. Kann der Verein das nicht durchsetzen sind sie weiter Eigentümer und die FFH-Regeln gelten nicht. Auf die Stufe kriegst Du den Wolf aber nicht.
Hoffentlich ist der Trägerverein versichert, sonst haftet der Vorstand mit Privatvermögen. Einfach den Verein auflösen hilft dabei nicht.