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Gibt es Kriterien, anhand derer der Gesetzgeber den Übergang vom privaten Waffenhandel, -Tausch, -Reparatur (erlaubnisfrei) zum gewerblichen Waffenhandel (genehmigungspflichtig) bestimmt?
Anders gefragt, ab welchem Umfang oder Umständen solcher Aktivitäten greift die Behörde mit dem Vorwurf des gewerblichen Handels ohne Lizenz zu?
Handelsvolumen, Werbung, Internetpräsenz,...?
Es gibt/gab wohl den einen oder anderen, der hat bspw angekaufte Waffen innerhalb der 2 Wochenfrist weiter verkauft. Also ohne, daß die Teile jemals auf seiner wbk waren.
Da reagiert das Finanzamt sehr schnell.