Wo muss der Waffenschrank stehen?

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Guten Abend zusammen,

ich habe eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen :26:
Ich habe vor meinen Jagdschein zu machen. Jedoch fange ich auch bald ein Studium an. Dafür müsste ich umziehen. Es ist aber geplant mindestens jedes Wochenende nach Hause zu kommen. Jetzt ist die Frage wo der Waffenschrank zu stehen hat. In der Studenten Wohnung oder zu Hause?

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Vielen Dank!


LG und WMH, Fjäll Räven.
 
A

anonym

Guest
Wo es den Umständen des Einzelfalles nach besser ist, es ist Deine Entscheidung und im Gesetz nicht näher geregelt.
 
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Wo muss der Waffenschrank stehen?
Wo in der Wohnung /Haus noch Platz ist. Bei Wohnungen beispielsweise ist das auch ehefrauenabhängig. :12:
Gesetzlich gib es da nurnoch Ausnahmen bei unbewohnten Gebäuden. Noch zumindest.


Martin
 
A

anonym

Guest
P.O.Ackley schrieb:
Wo muss der Waffenschrank stehen?
Wo in der Wohnung /Haus noch Platz ist. Bei Wohnungen beispielsweise ist das auch ehefrauenabhängig. :12:
Gesetzlich gib es da nurnoch Ausnahmen bei unbewohnten Gebäuden. Noch zumindest.


Martin

Jesses, hört doch auf mit solch unqualifizierten Äusserungen hier in der Rechtsecke. Wenn man davon ausgeht, dass Studentenwohnungen üblicherweise nicht in unbewohnten Gebäuden (Wochenendhäuser, Scheunen, einzelstehenden Garagen etc.) liegen, darf er dort den Schrank hinstellen, er darf ihn auch bei seinen Eltern hinstellen, an seinem Erstwohnsitz, allen weiteren Nebenwohnsitzen, auch nichtgemeldeten, beim Bratkartoffelverhältnis, bei Dir und sogar bei mir. Ich würde ihn da aufstellen, wo nach Möglichkeit das meiste Vertrauen besteht, dass nix wegkommt, wenn man mal nicht da ist, der Hausrechtsinhaber nach menschenmöglichem Ermessen keine kriminelle Energie hat, sich mit Gewalt (Aufbruch) der Waffen zu bemächtigen. Da wären in seiner Situation die Eltern oder der jagdliche Gastgeber MEINE erste Wahl. Was er macht, bleibt ihm überlassen, wenn es mal soweit sein sollte. Alles noch ungelegte Eier. Man wartet nicht mal ab, bis man den Vorbereitungskurs zum Jagdschein absolviert und sachkundig wird, um sich die Frage selbst zu beantworten oder vom juristischen Dozenten beantworten zu lassen, man erkundigt sich schon vorher in einem Forum nach dem Standplatz des Waffenschrankes, als hätte man keine anderen Sorgen *kopfschüttel*
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
DWM1915 schrieb:
..... Man wartet nicht mal ab, bis man den Vorbereitungskurs zum Jagdschein absolviert und sachkundig wird, um sich die Frage selbst zu beantworten oder vom juristischen Dozenten beantworten zu lassen, man erkundigt sich schon vorher in einem Forum nach dem Standplatz des Waffenschrankes, als hätte man keine anderen Sorgen *kopfschüttel*
Wenn man vorab schon mal weiß, wo man möglicherweise einen Platz für kommende Waffen haben könnte, dann beruhigt das doch ungemein und man kann frohen Mutes und leichten Herzens in das Abenteuer Jagdkurs einsteigen :26:

Mann.. @DWM1915, so ein bisschen Verständnis wirst wohl aufbringen können, oder nicht ? :24:
 
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Kannst Aufstellen wo du willst. Hab auch 2 Schränke stehen.
Einen am Erstwohnsitz und einen am Zweitwohnsitz. Ist auch noch in unterschiedlichen Bundesländern.
Musst nur bei der Behörde am Erstwohnsitz melden das du am Zweitwohnsitz auch ORDNUNGSGEMÄß Waffen aufbewahrst.

Gruß Mike
 
A

anonym

Guest
Na gut, einverstanden, Zipfelspila pardon Gipfelzipfla :34: :28: :41:

Jedem deutschen Buben seinen Revolver. Der wählende Souverän muß bewaffnet sein, sonst ist er kein Souverän. Es muß auch zulässig sein, ein Bedürfnis nur vorzuschieben, wenn man andernfalls keine waffenrechtliche Erlaubnis bekommen kann, das ist legal und legitim, wird von hunderttausenden so gemacht und schadet dem Staat lange nicht so sehr wie die Gewalterlangung über eine Schußwaffe ohne jede Erlaubnis dafür. Waffen sind wichtige Werkzeuge, nicht nur zur Jagdausübung, und Spaß macht ihre Benutzung auch noch, z.B. bei Sport und Spiel. :wink:
 
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Ich wollte eigentlich auch nur aufzeigen, das esda keine Vorschriften gibt. Nur eben bei unbewohnten Gebäuden. Ich bin somit nicht davon ausgegangen, das ein Studentenwohnheim als "unbewohnt" gilt.
Mannoman, manche sind aber was von dünnhäutig hier zur Zeit. Wird wohl besser sein, ich klinke mich hier langsam aus.
Wenn der Zusammenhalt, zwischen den einzelnen Interessengruppen weiterhin so gut läuft, bin ich eh bald, gezwungener Maßen, kein Waffenbesitzer mehr.


Martin
 
A

anonym

Guest
P.O.Ackley schrieb:
Wird wohl besser sein, ich klinke mich hier langsam aus.

Mach keinen Schei.ß, Du bleibst. :21:

Und wenn hier nur einige wenige bereits das bißchen gemacht hätten, was ich schon getan hab, dann wären wir schon ein gutes Stück weiter.
 
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Preisfrage:
Wenn in seiner WG jetzt straffällige Mitbewohner leben, sagen wir mal von Autodiebstahl bis Drogenhändler, müßte er dann nicht mindestens ne Sicherheitstsufe höher kaufen und dickere Dübel benutzen??? :31:
 
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Hunter311272 schrieb:
Musst nur bei der Behörde am Erstwohnsitz melden das du am Zweitwohnsitz auch ORDNUNGSGEMÄß Waffen aufbewahrst.

Muss man?

Dass es vielleicht weniger Irritationen gibt bei evtl. Kontrollen, wenn das vorher gemeldet ist, ist klar.

Aber muss ich unbedingt vorher sagen, dass ich z.B. in meinem WE - Haus in einem anderen Bundesland einen 1er -Schrank zu stehen habe, in dem ich bis zu 3 Langwaffen aufbewahre? - Oder dass welche in einem Schützenverein aufbewahrt sind?

Vor allem wenn zu Hause ausreichend legaler Platz für das gesamte Gerödel wäre?
 
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Thersites schrieb:
Hunter311272 schrieb:
Musst nur bei der Behörde am Erstwohnsitz melden das du am Zweitwohnsitz auch ORDNUNGSGEMÄß Waffen aufbewahrst.

Muss man?

Dass es vielleicht weniger Irritationen gibt bei evtl. Kontrollen, wenn das vorher gemeldet ist, ist klar.

Aber muss ich unbedingt vorher sagen, dass ich z.B. in meinem WE - Haus in einem anderen Bundesland einen 1er -Schrank zu stehen habe, in dem ich bis zu 3 Langwaffen aufbewahre? - Oder dass welche in einem Schützenverein aufbewahrt sind?

Vor allem wenn zu Hause ausreichend legaler Platz für das gesamte Gerödel wäre?




Nein!!!! Muss man nicht! Was geht es die Behörde an wo die Waffen verwahrt werden! UNd wenn es bei Tante Trulli in Thüringen noch 2 Waffen stehen..... dann muss eben Dein Sachbearbeiter eine weite Reise machen um die Waffen zu sehen......nur ist dann ja gar keiner da zum Waffenschrank öffnen.......lach


@Fjäll Räven

Falls Du vorhast während deines Studiums auch Sex zu haben würde ich den Waffenschrank nicht in die Studentenwohnung stellen...... kommt glaube ich nicht so gut bei Dates

sprich ich kenne wenige attraktive Studentinen, die auf Waffenschränke in der Studentenbude steht;-)!

Also muss ein B-Würfel im Schrank reichen!
 

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