Wo Wasserstoffperoxid kaufen?

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Dann verstößt der Händler gegen die entsprechenden Verordnungen.
Die Wichtigste :

VERORDNUNG (EU) Nr. 98/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 15. Januar 2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

Hier ist der Grenzwert von max. 12% eindeutig festgelegt.
Und eine Verordnung hat Gesetzescharakter.
Die Verordnung gilt seit 2013. Also nix mit Corona.

..........

Genau so ist es.
Die, die es an Privatleute so verkaufen handeln gesetzeswidrig.
In deren Haut möchte ich auch nicht stecken, wenn dann etwas passieren würde.

P.S. Der BioBobenBauer von Kölle ist doch gerade zu 10 Jahren verknackt worden.
 
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Als Apotheker darf ich vielleicht für Aufklärung sorgen. Wir dürfen 30 prozentige Wasserstoffperoxid-Lag immer noch an gewerbliche Abnehmer verkaufen. Das muß dokumentiert werden und der Gewerbeschein - Inhaber muß sich durch Vorlage desselben ausweisen. Beim ersten Verkauf müssen wir dazu noch ein Sicherheitsdatenblatt aushändigen.
Revier Inhaber sind Gewerbetreibende und können das durch Vorlage der notwendigen Papiere nachweisen, wenn die Mitarbeiter in der Apotheke davon wissen. Da sich die Lage quasi jährlich ändert, ist das aber nicht immer der Fall. Und nicht jeder Apotheker ist Jäger und kennt die Situation und den Bedarf.


Zehn prozentige Wasserstoffperoxid - Lsg ist frei verkäuflich. Reicht im Regelfall auch.

Die Bedrohung durch Sprengstoff ist vollkommen übertrieben und rein theoretisch, da der entstehende Sprengstoff viel zu teuer, schwer beschaffbar und vor allem anderen.... sau schlagempfindlich ist.
Damit sprengt man nur sich selbst, aber keinen anderen in die Luft.
Die ganzen Anfo Sprengstoffe sind nicht umsonst Mittel der Wahl bei allen Terroristen, weil viel leichter zu besorgen und zu handlen.
 
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Das ist im technischen Bedarf genauso geregelt, aber das Produkt ist um ein vielfaches preiswerter dort.
@ Casazzo: Ich will Dir nicht das Geschäft vermiesen, aber es liegen Welten dazwischen...:ROFLMAO:
Das liegt daran, daß wir Arzneibuch Qualität haben und ihr technische. Technische reicht aber natürlich zum bleichen... Wir brauchen die aber dafür nur in Ausnahmen.
 
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Revier Inhaber sind Gewerbetreibende und können das durch Vorlage der notwendigen Papiere nachweisen

Das ist leider falsch. Die "erforderlichen Papiere" wären ein Gewerbeschein. Welcher Revierinhaber hat einen? Die ChemVerbV spricht übrigens nicht vom "Gewerbe", sondern vom "berufsmäßigen Verwender".
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Die 30-35%ige Variante ist doch überhaupt nicht erforderlich. Die 11,9%ige reicht doch vollkommen aus.
Und die ist frei verkäuflich.
 
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Das ist leider falsch. Die "erforderlichen Papiere" wären ein Gewerbeschein. Welcher Revierinhaber hat einen? Die ChemVerbV spricht übrigens nicht vom "Gewerbe", sondern vom "berufsmäßigen Verwender".
Du kannst mir auch gerne noch einen Passierschein A38 bringen. Man kann sich aber auch tot bürokratisieren. 🙄🙄🙄 Es geht um eine hinreichende Prüfung des Bedarfes...
 

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