Wochenendhäuschen im Außenbereich realisieren

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Hallo,

ich habe den Traum von einem entlegenen, bescheidenen Wochenendhäuschen in Hessen oder RLP.
Das nach §35 BauGB nur privilegierte Vorhaben zulässig sind und diese streng geprüft werden, ist mir bereits bekannt.
Weil letztendlich aber die Entscheidung auf Kreis- oder Gemeindeebene getroffen wird, kann ich mir gut vorstellen, dass auch großzügigere Auslegungen möglich sind.

Da ich mich auch mit der Vorstellung einer kleinen Fischzucht, eines Wildgatters oder ein paar Bienenstöcken anfreunden kann, für die ja theoretisch Wirtschafts- und Unterkunftsgebäude genehmigt werden können, wollte ich mal fragen, ob ihr vielleicht in den letzten Jahren mitbekommen habt, dass bei euch im Revier oder der weiteren Nachbarschaft ein entsprechendes Vorhaben genehmigt wurde.

Viele Grüße

Waldler
 
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Weil letztendlich aber die Entscheidung auf Kreis- oder Gemeindeebene getroffen wird, kann ich mir gut vorstellen, dass auch großzügigere Auslegungen möglich sind.

Meiner Erfahrung nach versuchen auch die kleinen "Kreisbehörden" die Vorhaben im Außenbereich der Gemeinden zu umschiffen, denn man möchte keine Präzedenzfälle schaffen.

Beispiele außerhalb von Jagdhütten habe ich genug im Kopf.

Am besten alle TöB miteinbeziehen und sich mit offenem Visier beim Baugenehmigungsverfahren eines Wochenendhäuschens überraschen lassen.

Viel Glück
 
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Erst mal müsstest Du eine Fischzucht oder ein Wildgatter genehmigt bekommen.
Würde eher nach etwas guggen, das zum Verkauf steht und schon als Fischzucht oder what ever genehmigt ist.
Alternativ ein Garten o.ä Grundstück kaufen/mieten und dort eine bewegliche Unterkunft (großer Bauwagen etc) hinbasteln.
 
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Erst mal müsstest Du eine Fischzucht oder ein Wildgatter genehmigt bekommen.
Würde eher nach etwas guggen, das zum Verkauf steht und schon als Fischzucht oder what ever genehmigt ist.
Alternativ ein Garten o.ä Grundstück kaufen/mieten und dort eine bewegliche Unterkunft (großer Bauwagen etc) hinbasteln.

Meine Idee war einen bestehenden Fischteich zu kaufen (findet man gelegentlich) und diesen dann zu bebauen.
Auf die Idee mit dem Bauwagen bin ich auch schon gekommen, habe aber gehört,dass dieser genauso wie eine feste Gartenhütte gewertet wird sobald es zu einer dauerhaften Abstellung kommt.
Wie streng das gehandhabt wird kann ich aber nicht sagen.

Beispiele außerhalb von Jagdhütten habe ich genug im Kopf.
Viel Glück

In welchem BL wurden die denn genehmigt?
 
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Das war vor der Zeit.
Im Außenbereich werden nur noch privilegierte Gebäude genehmigt. Sogar das ist ein unendlicher Hürdenlauf, vor allem in den genannten Bundesländern He und RLP.
Fischteich, Fischzucht funktioniert auch nicht so einfach da muß schon ein gewerblicher, wirtschaftlicher Nutzen da sein.
 
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@Waldler
Dauerhafte Abstellung ist genau was?

Solang das Teil Räder und eine Deichsel hat und Du das Ding nicht eingräbst bis ans Dach oder ähnliche bauliche Geschichten, die einen jederzeitigen Abtransport ganz offensichtlich verhindern, müsste es genehmigungsfrei funktionieren.
Ich hab zuhause auf ca. 5.000m² drei Bauwagen stehen. Auf zwei aneinanderliegenden Grundstücken.
Einer (6m) ist zur Hälfte schon ausgebaut als Sommerküche im Garten, die anderen beiden sind Hühnerställe und stehen auf einer landwirtschaftlich genutzten Wiesenfläche. Feste Ställe wären mords Gedös, trotz angemeldeter Nebenerwerbslandwirtschaft.
Die Dinger wurden schon mindestens 20 mal per Luftbild dokumentiert und nie beanstandet, wobei die bei uns im Odenwaldkreis da seeehr schnell und extrem spaßbefreit sind.
 
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Hallo,

ich habe den Traum von einem entlegenen, bescheidenen Wochenendhäuschen in Hessen oder RLP.
Das nach §35 BauGB nur privilegierte Vorhaben zulässig sind und diese streng geprüft werden, ist mir bereits bekannt.
Weil letztendlich aber die Entscheidung auf Kreis- oder Gemeindeebene getroffen wird, kann ich mir gut vorstellen, dass auch großzügigere Auslegungen möglich sind.

Da ich mich auch mit der Vorstellung einer kleinen Fischzucht, eines Wildgatters oder ein paar Bienenstöcken anfreunden kann, für die ja theoretisch Wirtschafts- und Unterkunftsgebäude genehmigt werden können, wollte ich mal fragen, ob ihr vielleicht in den letzten Jahren mitbekommen habt, dass bei euch im Revier oder der weiteren Nachbarschaft ein entsprechendes Vorhaben genehmigt wurde.

Viele Grüße

Waldler

In meinem Revier stiess ich auf das Problem. Ich wollte eine Jagdhütte realisieren. Etwas Grund konnte ich pachten (BaWü). Eine Jagdhütte hätte ich nach JWMG auch bauen können, die erste Anfrage beim Bauamt lief grundsätzlich auch nicht negativ. Aber. Architektenplan, Statik, Prüfstatik, Brandschutz... müsste alles erfüllt werden. ob Hütte jwd oder anderes Gebäude - die selben Vorschriften.

war mir alles zu aufwändig. Ohne weitere Erlaubnisse sind Bauten im Aussenbereich bis 19 Kubikmeter umbauter Raum zulässig. Mindestabstand zwischen Gebäuden: 3 Meter. Deshalb habe ich jetzt die wohl kleinste Jagdhütte der Welt plus einen Schuppen. Reicht erstmal und ist mit dem Bauamt so abgestimmt. Aber ich wohne auch nur 10 Minuten von dort weg.

Es soll Leute geben, die fingen aber so an und bauten ihre Hütte im folgenden schrittweise aus. Und keinen hat‘s interessiert. ...

Und wer keine Genehmigung bekommt, kann immer noch was mit Achsen hinstellen. Wie das: https://www.tannhaeuschen.com/
 
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Im Raum Kaiserslautern gibt es einige alte Teichgrundstücke mit alten Fischteichen, die Bestandsschutz haben. Da die Leute alt werden, wird immer wieder etwas angeboten. Offenbar geht das aber nicht billig weg.

Die Häuschen dazu sehen inzwischen teilweise ziemlich verrottet aus; ob man die renovieren muss oder auch abreissen und neubauen darf ... keine Ahnung.

Ich kenne jede Menge illegale Jagdhäuschen und richtige Villen mit eigener Stromversorgung, gepanzerten Zugängen und allem Schnickschnack. Das war aber wohl schon damals illegal - ob man dieses Risiko im Zeitalter der Satelitenüberwachung eingehen sollte?
 
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Wenn dafür keine Genehmigung vorliegt,

kann Dir die Abrißverfügung jederzeit ins Haus flattern, und da hilft Dir auch kein Anwalt.

Was genehmigtes Altes kaufen und Bestands erhaltend sanieren und gut isses.

Gruß,

Mbogo
 
P

Parabuteo

Guest
Hütte bauen, Gussräder und ne Deichsel ran; tada : gesetzlich ein Wohnwagen!so hab ichs gemacht. Da ist dann die Baubehörde ins Leere gerannt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Abgestellte Wohnwagen im Außenbereich können sehr wohl als bauliche Anlage eingestuft und verboten werden, wenn auf der Fläche kein Baurecht besteht. Die Behörde könnte als Joker den Begriff "Gebäudeähnliche Wirkung" ziehen.

Je nach Gemeindesatzungen und Rechtslage in den Bundesländern kann sogar das Abstellen einen Wohnwagens im eigenen Garten rechtswidrig sein. Beispielsweise dann, wenn bestimmte Stellflächen oder brandschutzrechtliche Bedingungen wie Brandschutzmauern, Feuerwehrzugang usw. baurechtlich vorgegeben wären. Pauschale Antworten sind deshalb aufgrund stark unterschiedlicher Rechtslagen selbst innerhalb eines BL überhaupt nicht möglich!

In der Frage ist in jedem Fall ein direkter Kontakt mit den für die betroffene Fläche zuständigen Behörden erforderlich. Beachten muss man auch, daß es für viel mehr Flächen als man denkt im Außenbereich Einschränkungen durch andere (nicht baurechtliche) Regelungen gibt, beispielsweise Gewässer-, Umwelt- oder Naturschutz. Da darf dann vielleicht wegen Verschandelung des Landschaftsbildes nicht mal ein Anhänger mit Werbeschild stehen. Grundeigentum hin oder her.


Natürlich kann man auch immer darauf pokern, daß sich niemand zuständig fühlt oder sich beschwert.
 
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