Hallo,
ich habe den Traum von einem entlegenen, bescheidenen Wochenendhäuschen in Hessen oder RLP.
Das nach §35 BauGB nur privilegierte Vorhaben zulässig sind und diese streng geprüft werden, ist mir bereits bekannt.
Weil letztendlich aber die Entscheidung auf Kreis- oder Gemeindeebene getroffen wird, kann ich mir gut vorstellen, dass auch großzügigere Auslegungen möglich sind.
Da ich mich auch mit der Vorstellung einer kleinen Fischzucht, eines Wildgatters oder ein paar Bienenstöcken anfreunden kann, für die ja theoretisch Wirtschafts- und Unterkunftsgebäude genehmigt werden können, wollte ich mal fragen, ob ihr vielleicht in den letzten Jahren mitbekommen habt, dass bei euch im Revier oder der weiteren Nachbarschaft ein entsprechendes Vorhaben genehmigt wurde.
Viele Grüße
Waldler
ich habe den Traum von einem entlegenen, bescheidenen Wochenendhäuschen in Hessen oder RLP.
Das nach §35 BauGB nur privilegierte Vorhaben zulässig sind und diese streng geprüft werden, ist mir bereits bekannt.
Weil letztendlich aber die Entscheidung auf Kreis- oder Gemeindeebene getroffen wird, kann ich mir gut vorstellen, dass auch großzügigere Auslegungen möglich sind.
Da ich mich auch mit der Vorstellung einer kleinen Fischzucht, eines Wildgatters oder ein paar Bienenstöcken anfreunden kann, für die ja theoretisch Wirtschafts- und Unterkunftsgebäude genehmigt werden können, wollte ich mal fragen, ob ihr vielleicht in den letzten Jahren mitbekommen habt, dass bei euch im Revier oder der weiteren Nachbarschaft ein entsprechendes Vorhaben genehmigt wurde.
Viele Grüße
Waldler