Wohin mit dem Schlüssel?

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Also bei mir kam neulich die Waffenkontrollbehörde vorbei, kurz nachdem ich hier im Forum hämisch herumposaunt dass die Schlüsselaufbewahrung und was nicht alles sowiso auch nicht kontrolliert würde und dass es viel zu viele Regeln gibt die sowiso nicht eingehalten werden.... ähm...jedenfalls habe ich auf den Bogen gespickelt den der nette Mann ausgefüllt hat und bei der Rubrik stand "Schlüssel für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt" und dort hat er dann ein Kreuz gemacht.

Angenommen die Waffenbehörde betritt das Zimmer und der Schlüssel liegt auf offen dem Tisch. Dann ist das genaugenommen ja noch kein Verstoß gegen das Waffengesetz, denn laut Paragraph 12 bedarf das Erwerben und Führen von Waffen für Inhaber einer WBK im Rahmen vom Bedürfnis umfassten Zweck (Waffen kontrollieren) keiner Erlaubnis (nur im Falle des Führens muss der Wohnungseigentümer/Besitzer zustimmen), somit muss der Schlüssel nicht vor den Kontrolleuren verborgen werden, da diese keine unbefugten Personen sind.

Allerdings sollte klar sein dass, obwohl der Schlüssel beim hereinlassen der Personen, die im besten Fall durch ihre Ausweise identifiziert wurden, offen auf dem Tisch liegt, er normalerweise bei Verlassen der Wohnung unzugänglich für Unbefugte oder am Mann verwahrt ist.

Angenommen die Waffenbehörde betritt das Zimmer und eine Waffe liegt geladen auf dem Sofa. Dann ist das genaugenommen ja noch kein Verstoß gegen das Waffengesetz, denn laut Paragraph 12 bedarf das Erwerben und Führen von Waffen für Inhaber einer WBK im Rahmen vom Bedürfnis umfassten Zweck (Waffen kontrollieren) keiner Erlaubnis (nur im Falle des Führens muss der Wohnungseigentümer/Besitzer zustimmen), somit muss die Waffe nicht vor den Kontrolleuren verborgen werden, da diese keine unbefugten Personen sind. Darüberhinaus darf man mit seiner Waffe quasi machen was man will (nur nicht schiessen), sofern man in seiner eigenen Wohnung ist, denn laut den Begriffsbestimmungen im Anhang des Waffengesetzes ist die Definition "eine Waffe führen" nur erfüllt, wenn man sich ausserhalb der eigenen Wohnung befindet, somit gibt es innerhalb der eigenen Wohnung keine Definition von Führen und ergo gibt es dafür auch keine Erlaubnispflicht.

Leider gibt es jedoch verschiedene Fälle von Gerichtsurteilen bei denen die Justiz gnadenlos vorgegangen ist und ein solcher Sachverhalt die ernsten Konsequenzen der Waffenkontrolle gerichtlich nicht verhindern konnte.

Ich will jetzt lieber nicht noch sagen dass die Behörden die Schlüsselaufbewahrung in manchen mir bekannten Fällen garnicht interessieren würde, selbst wenn es so wäre, ...

Besser man ist vorsichtig. Also den Schlüssel in einer stabilen Geldkassette (wenn man einen guten Anwalt hat). Ich habe mir angewöhnt den Schlüssel immer bei mir zu tragen und kann es mir inzwischen garnicht mehr abgewöhnen.
 
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Wer einen A oder B-Schrank mit Schlüssel hat und den Schlüssel sicher in einem Zahlenschlosstresor verwahren will, braucht für den Tresor die selbe Sicherheitsstufe wir für den Waffenschrank. Dieser Tresor musste aber vor der Verschärfung der Verwahrungspflicht bei der Behörde gemeldet sein.
MfG.


Hält sich hartnäckig dieses Gerücht, ist aber natürlich kompletter Nonsens.
 
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Also bei mir kam neulich die Waffenkontrollbehörde vorbei, kurz nachdem ich hier im Forum hämisch herumposaunt dass die Schlüsselaufbewahrung und was nicht alles sowiso auch nicht kontrolliert würde und dass es viel zu viele Regeln gibt die sowiso nicht eingehalten werden.... ähm...jedenfalls habe ich auf den Bogen gespickelt den der nette Mann ausgefüllt hat und bei der Rubrik stand "Schlüssel für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt" und dort hat er dann ein Kreuz gemacht.

Angenommen die Waffenbehörde betritt das Zimmer und der Schlüssel liegt auf offen dem Tisch. Dann ist das genaugenommen ja noch kein Verstoß gegen das Waffengesetz, denn laut Paragraph 12 bedarf das Erwerben und Führen von Waffen für Inhaber einer WBK im Rahmen vom Bedürfnis umfassten Zweck (Waffen kontrollieren) keiner Erlaubnis (nur im Falle des Führens muss der Wohnungseigentümer/Besitzer zustimmen), somit muss der Schlüssel nicht vor den Kontrolleuren verborgen werden, da diese keine unbefugten Personen sind.

Allerdings sollte klar sein dass, obwohl der Schlüssel beim hereinlassen der Personen, die im besten Fall durch ihre Ausweise identifiziert wurden, offen auf dem Tisch liegt, er normalerweise bei Verlassen der Wohnung unzugänglich für Unbefugte oder am Mann verwahrt ist.

Angenommen die Waffenbehörde betritt das Zimmer und eine Waffe liegt geladen auf dem Sofa. Dann ist das genaugenommen ja noch kein Verstoß gegen das Waffengesetz, denn laut Paragraph 12 bedarf das Erwerben und Führen von Waffen für Inhaber einer WBK im Rahmen vom Bedürfnis umfassten Zweck (Waffen kontrollieren) keiner Erlaubnis (nur im Falle des Führens muss der Wohnungseigentümer/Besitzer zustimmen), somit muss die Waffe nicht vor den Kontrolleuren verborgen werden, da diese keine unbefugten Personen sind. Darüberhinaus darf man mit seiner Waffe quasi machen was man will (nur nicht schiessen), sofern man in seiner eigenen Wohnung ist, denn laut den Begriffsbestimmungen im Anhang des Waffengesetzes ist die Definition "eine Waffe führen" nur erfüllt, wenn man sich ausserhalb der eigenen Wohnung befindet, somit gibt es innerhalb der eigenen Wohnung keine Definition von Führen und ergo gibt es dafür auch keine Erlaubnispflicht.

Leider gibt es jedoch verschiedene Fälle von Gerichtsurteilen bei denen die Justiz gnadenlos vorgegangen ist und ein solcher Sachverhalt die ernsten Konsequenzen der Waffenkontrolle gerichtlich nicht verhindern konnte.

Ich will jetzt lieber nicht noch sagen dass die Behörden die Schlüsselaufbewahrung in manchen mir bekannten Fällen garnicht interessieren würde, selbst wenn es so wäre, ...

Besser man ist vorsichtig. Also den Schlüssel in einer stabilen Geldkassette (wenn man einen guten Anwalt hat). Ich habe mir angewöhnt den Schlüssel immer bei mir zu tragen und kann es mir inzwischen garnicht mehr abgewöhnen.
aber, wir können uns drehen und wenden wie wir wollen, wenn der Zweitschlüssel sicher verwahrt ist, ist der Erstschl. am Mann. Was ist wenn der Schlüsselverwalter nächtigt, der Schlüssel am Mann ist und die böse Ehefrau oder Partnerin ein Interesse zeigt?
Man kann einfach nicht alles sicher verwahren und ich finde, das vieles ( auch von den Behörden ) dramatisiert wird!
MfG
D.T.
 
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Dann legt man sich natürlich nur eine Ehefrau/Partnerin zu die Erwerbsberechtigt ist, aufkeinen Fall eine böse!! Wenn man eine Partnerin hat oder einen unbefugten Partner ist ein Zahlenschloss sicher die bessere Variante. Allerdings muss man dann halt die Batterien wechseln wenn es elektronisch ist, das ist nicht jedermanns/jederfraus sache.
 
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Das einzig sichere für die Aufbewahrung der Schlüssels für den alten A/B-Schrank ist ein Nuller-Tresor mit Zahlenschloss. :giggle:
 
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Dann legt man sich natürlich nur eine Ehefrau/Partnerin zu die Erwerbsberechtigt ist, aufkeinen Fall eine böse!! Wenn man eine Partnerin hat oder einen unbefugten Partner ist ein Zahlenschloss sicher die bessere Variante. Allerdings muss man dann halt die Batterien wechseln wenn es elektronisch ist, das ist nicht jedermanns/jederfraus sache.
.... na gut, dann muss ich die anderen 6 Betthäschen des Zimmers verweisen, man kann sich ja nicht nur BERECHTIGTE aussuchen ( sind ja nicht so häufig anzutreffen )! Ironie Ende
MfG
D.T.
 
S

scaver

Guest
Glück gehabt, traurig aber, dass für ehrliche Bürger soviel Zeit verschwendet wird, Ihnen das Leben, hier erfolglos,schwer zu machen.
Aber aufgepasst und auswendig lernen:
Mit Blick auf die besondere Gefährlichkeit des Waffenbesitzes muss in diesem Bereich bei Prognoseentscheidungen kein Restrisiko hingenommen werden. Vielmehr ist es Schutzzweck des Waffengesetzes, das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen
 
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Dann hat wohl mein SB keine Ahnung, :cool: denn der hat mich explizit daruf hingewießen den ein zB. Möbeltresor nicht ausreicht;), aber ihr könnt das ja halten wie ihr wollt:sneaky:
MfG.

Sag das nicht so laut. Nicht so laut! Weißt du, die SB haben immer recht egal was die so behaupten. Kollege von mir muss auch Waffen und Munition im Nuller Schrank getrennt aufbewahren. Weil er nicht Verankert wäre. Ist aber nur bei seiner Waffenbehörte so. Was soll man dazu noch sagen? Was kann man machen?
 
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.... na gut, dann muss ich die anderen 6 Betthäschen des Zimmers verweisen, man kann sich ja nicht nur BERECHTIGTE aussuchen ( sind ja nicht so häufig anzutreffen )! Ironie Ende
MfG
D.T.

So viele Betthasen hast du. Wenn das mal gut geht. Was wenn eine eifersüchtig ist und dich bei der Waffenbehörde verpetzt? Kannst ja mal die Kontaktanzeigen in der Wild und Hund Zeitschrift durchgucken. Das ist manchmal gut für die Lachmuskeln. Ich hab überlegt ob ich auch mal so eine schreiben soll, einfach um die Zuschriften zu lesen. Ich dachte ich fang an mit "passioniert" und das wort "Zuchtrüde" sollte auch unbedingt drin vorkommen
 
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Kommt vor. Dummerweise übernehmen Bürger ohne Ahnung sowas dann widerspruchs- und klaglos.

Und wenn bei dir "am Mann" nicht sicher ist, dann ... :p

(sorry, die Vorlage ist zu gut)
Es steht jedem frei seinen Sachbearbeiter der Waffenbehörde !!! Ahnungslosigkeit zu unterstellen.... ich werde mich hüten, aber denkt dran das die Herrschaften am längeren Hebel sitzen :p:cool::sneaky:
MfG.
 

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