Wohin mit dem Schlüssel?

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Auf Zahlenschloss umbauen und den Schlüssel ab in den Müll 😜
 
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Der Schlüssel war ja nicht einfach nur "versteckt"!

Zitat: "Der Schlüssel lag nicht etwa offen in dem Wohnhaus, .......... sondern in einer verschlossenen Geldkassette der Marke C. X. , die sich wiederum in einem Schrank im Schlafzimmer befand. Zwar hat der Beklagte in Bezug auf diese Geldkassette zutreffend vorgetragen, dass der Kläger deren konkrete Sicherheitsstufe nicht nachgewiesen habe, andererseits hat der Kläger Fotos von dem - von den den Einbruchsdiebstahl aufnehmenden Beamten des Beklagten am 27.02.2017 nicht aufgefundenen - Behältnis vorgelegt, aus denen zumindest ersichtlich ist, dass es sich um ein sehr stabiles Objekt handelt, dass von den Tätern nur mit hoher Gewaltanwendung unter Zuhilfenahme von Werkzeugen geöffnet werden konnte (nachdem die Geldkassette offensichtlich zunächst zum Zwecke des Aufbruchs in die Garage des Klägers verbracht worden war). Unter diesen Umständen kann ein von Fahrlässigkeit geprägtes Verhalten des Klägers in Bezug auf die Aufbewahrung seiner Waffen und Munition nicht angenommen werden, so dass für eine negative Prognose wegen Nichteinhaltung der erforderlichen Sorgfalt seitens des Klägers keine hinreichenden Anhaltspunkte vorliegen. Dass zwei Langwaffen in die Hände von Unbefugten, vorliegend sogar von Straftätern, gelangen konnten, ist letztlich vor allem auch darauf zurückzuführen, dass die Täter mit hoher krimineller Energie und unter Ausnutzung der Urlaubsabwesenheit des Klägers und seiner Ehefrau vorgegangenen sind."

Gruss W.
 
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Der Schlüssel war ja nicht einfach nur "versteckt"!

Zitat: "Der Schlüssel lag nicht etwa offen in dem Wohnhaus, .......... sondern in einer verschlossenen Geldkassette der Marke C. X. , die sich wiederum in einem Schrank im Schlafzimmer befand. Zwar hat der Beklagte in Bezug auf diese Geldkassette zutreffend vorgetragen, dass der Kläger deren konkrete Sicherheitsstufe nicht nachgewiesen habe, andererseits hat der Kläger Fotos von dem - von den den Einbruchsdiebstahl aufnehmenden Beamten des Beklagten am 27.02.2017 nicht aufgefundenen - Behältnis vorgelegt, aus denen zumindest ersichtlich ist, dass es sich um ein sehr stabiles Objekt handelt, dass von den Tätern nur mit hoher Gewaltanwendung unter Zuhilfenahme von Werkzeugen geöffnet werden konnte (nachdem die Geldkassette offensichtlich zunächst zum Zwecke des Aufbruchs in die Garage des Klägers verbracht worden war). Unter diesen Umständen kann ein von Fahrlässigkeit geprägtes Verhalten des Klägers in Bezug auf die Aufbewahrung seiner Waffen und Munition nicht angenommen werden, so dass für eine negative Prognose wegen Nichteinhaltung der erforderlichen Sorgfalt seitens des Klägers keine hinreichenden Anhaltspunkte vorliegen. Dass zwei Langwaffen in die Hände von Unbefugten, vorliegend sogar von Straftätern, gelangen konnten, ist letztlich vor allem auch darauf zurückzuführen, dass die Täter mit hoher krimineller Energie und unter Ausnutzung der Urlaubsabwesenheit des Klägers und seiner Ehefrau vorgegangenen sind."

Gruss W.
... warum wiederholst Du die Begründung des VG Köln? Hier wurde doch alles gesagt!
MfG
D.T.
 
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Wer einen A oder B-Schrank mit Schlüssel hat und den Schlüssel sicher in einem Zahlenschlosstresor verwahren will, braucht für den Tresor die selbe Sicherheitsstufe wir für den Waffenschrank. Dieser Tresor musste aber vor der Verschärfung der Verwahrungspflicht bei der Behörde gemeldet sein.
MfG.
 
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Wer einen A oder B-Schrank mit Schlüssel hat und den Schlüssel sicher in einem Zahlenschlosstresor verwahren will, braucht für den Tresor die selbe Sicherheitsstufe wir für den Waffenschrank. Dieser Tresor musste aber vor der Verschärfung der Verwahrungspflicht bei der Behörde gemeldet sein.
MfG.

also das ist mir nicht bekannt, woher stammt Deine Aussage, bzw. welcher § schreibt das vor?
MfG
D.T.
 
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Das würde mich auch interessieren.
Meine (Zweit-)Schlüssel sind auch in einer Geldkassette, damit niemand, ohne Gewalt, drann kommt.
Noch schlimmer, die anderen Schlüssel trage ich am Mann:eek:
 
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Ich verstehe das Problem mit dem Schlüssel nicht.
Besorgt euch einen Stahlschlüssel, jeder Schlüsseldienst der was auf sich hält kann Rohlinge für Doppelbartschlüssel in Stahl besorgen.
Stahl deswegen, weil der Schlüssel dann an den Bund mit den Hausschlüsseln kommt und sich nicht abnutzen kann wie das Original aus Zamak.
Dann ist der immer am Mann. Fertig.
 
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Wer einen A oder B-Schrank mit Schlüssel hat und den Schlüssel sicher in einem Zahlenschlosstresor verwahren will, braucht für den Tresor die selbe Sicherheitsstufe wir für den Waffenschrank. Dieser Tresor musste aber vor der Verschärfung der Verwahrungspflicht bei der Behörde gemeldet sein.
MfG.
Hast Du das - inzwischen in mehreren Threads zitierte - Urteil gelesen oder bezieht sich Deine Expertise auf eine nicht mehr existierende Empfehlung des Bayr. LKA?
 
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Den kann ich z.B. im Büro im abschließbare Schreibtischcontainer deponieren.
 

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