Dass es im Außenbereich keinen Bebauungsplan geben kann, ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Beispiel: Landwirtschaftlicher Betrieb, bisher ohne Bebauungsplan, liegt im Außenbereich und plant den Bau einer Biogasanlage.
Dann wird für die Biogasanlagezunächst der Flächennutzungsplan geändert und zeitgleich ein Bebauungsplan aufgestellt, und zwar sowohl für das vorhandene Bauwerk wie auch die neue Biogasanlage.
Bebauungsplan und Flächennutzungsplan werden von den Kommunen aufgestellt. Das regionale Raumordnungsprogramm erfolgt auf Landkreisebene, was ziemlich bedeutsam ist, da die Landkreise auch Untere Naturschutzbehörden und Untere Waldbehörden sind.