Wohnen im Außenbereich

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Moin Leute,

Hab ein Haus gefunden das mir gut gefällt das nun Versteigert wird und sich im Außenbereich befindet.
Im Gutachten wird auf §35 BauGB hingewiesen und jedemenge vieleichts und wenns stehen da drin.
Das Haus wurde 1925 mit Genehmigung erbaut und die Letzten Jahre als Wochenendhaus genutz.
Ich will das Als Wohnhaus haben.
Mein Anwalt sagt vergiss es wird nie was...kriegst du nie hin das du das genehmigt bekommst.

Ich bin mir aber sicher das es genug leute gibt die genau sowas haben und daher meine Frage an euch, hat Jemand sowas schonmal durch und wenn ja wie ?
 
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Wenn es als Wohnhaus genehmigt wurde und diese Genehmigung nicht umgewidmet wurde dann ist das recht unproblematisch. Aber wie schon erwähnt, es kommt auf das Bundesland an und dann auf das "öffentliche Interesse", was auch davon abhängt ob das im Beriech eines Landschaftsschutzgebietes o.gl. liegt.
Was steht im Grundbuch? Wenn dort "Wohnhaus" steht dann funktioniert das. Jedoch Umbauten oder Erweiterungen können problematisch bis unmöglich werden.
 
M

Mitglied 13815

Guest
Wenn es als Wohnhaus genehmigt wurde und diese Genehmigung nicht umgewidmet wurde dann ist das recht unproblematisch. Aber wie schon erwähnt, es kommt auf das Bundesland an und dann auf das "öffentliche Interesse", was auch davon abhängt ob das im Beriech eines Landschaftsschutzgebietes o.gl. liegt.
Was steht im Grundbuch? Wenn dort "Wohnhaus" steht dann funktioniert das. Jedoch Umbauten oder Erweiterungen können problematisch bis unmöglich werden.

Was im Grundbuch (im Bestandsverzeichnis) steht hat bauplanungsrechtlich NULL Bedeutung ...

Edit sagt: in Klammern ergänzt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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16 Mrz 2008
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Bauamt fragen.

Wir waren einmal an einem baufälligem Restbauernhof dran, da hätte man aber schon VOR der Renovierung einziehen müssen, damit das Gebäude fortlaufend bewohnt bleibt und das Wohnrecht im Außenbezirk nicht verfällt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Insbesondere Anschlüsse, die gelegt werden müssen (Gas, Abwasser...) können große Probleme mit sich bringen. War vor ein paar Jahren auch drauf und dran ein Haus im Außenbereich zu kaufen, habe aber aus dem Grund davon Abstand genommen.
 
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Ich hab das vor 8 Jahren alles slebst durchgespielt. Altes, verfallenes Bauernhaus renoviert und nutze es nun als Wochenedhaus und "Jagdhaus". Strom und Wasser wurden gelegt, Heizung Pelletofen. Das Bauamt hat wert darauf gelegt, dass an keiner Stelle im Bauantrag das Wort "Wochenedhaus" steht. Das wird nämlich dann abgelehnt. Daher lautete der Bauantrag auf Umbau eines "Einfamilienhauses". Der wurde dann direkt genehmigt. Es hat sicher nicht geschadet, dass ich mich persönlich mit dem Sachbearbeiter am Haus getroffen hatte. Unter vernünfigen Leuten findet sich meist ein Weg.
 
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Wenn es als Wohnhaus genehmigt wurde und diese Genehmigung nicht umgewidmet wurde dann ist das recht unproblematisch. Aber wie schon erwähnt, es kommt auf das Bundesland an und dann auf das "öffentliche Interesse", was auch davon abhängt ob das im Beriech eines Landschaftsschutzgebietes o.gl. liegt.
Was steht im Grundbuch? Wenn dort "Wohnhaus" steht dann funktioniert das. Jedoch Umbauten oder Erweiterungen können problematisch bis unmöglich werden.
Umbauten und Erweiterung können schwierig werden, aber auch das ist nicht unmöglich.
 
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11 Feb 2017
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mit den Informationen des TE ist alles Kaffeesatzleserei.

1. welches Bundesland?
2. wer ist BauGENEHMIGUNGSbehörde?

Vorsprache dort, nur sie können eine rechtssichere Auskunft geben, nicht der anonyme Mob im Internet ....
 
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Wenn das Haus als Wohnhaus beantragt, erbaut und nicht umgewidmet wurde, kann es jederzeit auch zu Wohnzwecken umgebaut werden. Erweiterungen sind problematisch.
 
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Wenn das Haus als Wohnhaus beantragt, erbaut und nicht umgewidmet wurde, kann es jederzeit auch zu Wohnzwecken umgebaut werden. Erweiterungen sind problematisch.
Genau das! Erkundige Dich bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde nach dem Status und vermeide den Begriff Wochenendhaus.
 
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31 Jan 2013
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Danke schonmal.
Natürlich will ich das vom Bauamt schriftlich und Rechtssicher...darum gehts ja.
Will nur möglichst viele Informationen, möglichkeiten und Ideen sammeln bevor ich da aufschlage.

Ist in Niedersachsen.
Hab das Gutachten grade nicht vorliegen. Aber da Stand das das Haus an sich mal genemigt wurde diese aber wohl nicht mehr vorhanden ist ....so oder so ähnlich. Nebengebäude müssen weg ....doof aber ok.
Was ich noch vergessen habe Das Haus ist teil einer Splittersiedlung von 9 Häusern. Die Anderen weiter unten an der Strasse. Wasser,Strom und Tel leitung liegen. Abwasser Klärgrube.
Ob es mal als Wohnhaus genemigt wurde weis ich nicht. Im Gutachten Steht die Nutzung als Wochenendhaus ist anzunehmen.
 
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26 Jul 2005
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Einzig rechtssichere Möglichkeit Antrag auf Vorbescheid bzw. Bauanfrage. Alles andere wäre mir zu unsicher. Insbesondere mündliche Aussagen nutzen gar nix....
 

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