Wohnen im Außenbereich

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Das Zwangsversteigerungsverfahren ist noch anhängig, eine Bauvoranfrage wird schon an der Genehmigung zur Antragstellung scheitern, zuletzt aber zeitlich.
 
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Danke schonmal.
Natürlich will ich das vom Bauamt schriftlich und Rechtssicher...darum gehts ja.
Will nur möglichst viele Informationen, möglichkeiten und Ideen sammeln bevor ich da aufschlage.

Ist in Niedersachsen.
Hab das Gutachten grade nicht vorliegen. Aber da Stand das das Haus an sich mal genemigt wurde diese aber wohl nicht mehr vorhanden ist ....so oder so ähnlich. Nebengebäude müssen weg ....doof aber ok.
Was ich noch vergessen habe Das Haus ist teil einer Splittersiedlung von 9 Häusern. Die Anderen weiter unten an der Strasse. Wasser,Strom und Tel leitung liegen. Abwasser Klärgrube.
Ob es mal als Wohnhaus genemigt wurde weis ich nicht. Im Gutachten Steht die Nutzung als Wochenendhaus ist anzunehmen.
Dann wären die übrigen Bewohner dieser Siedlung möglicherweise auch hilfreiche Ansprechpartner.
 
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Wir können noch so viel hin und her philosophieren. Ruf beim Kreis oder der Stadt an, je nach dem wer das Bauamt für den Aussenbereich inne hat, und frag nach. Da Du das Haus kaufen willst, hast Du ein berechtigtes Interesse. Behördenvertreter beißen nicht.
 
M

Mitglied 13815

Guest
Wir können noch so viel hin und her philosophieren. Ruf beim Kreis oder der Stadt an, je nach dem wer das Bauamt für den Aussenbereich inne hat, und frag nach. Da Du das Haus kaufen willst, hast Du ein berechtigtes Interesse. Behördenvertreter beißen nicht.

Das wäre zu schwierig. Auch sein Anwalt hat sicher keine Ahnung. Aber es lässt sich für jede Lösung ein Problem im Internet finden ...
 
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14 Sep 2016
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Ich würde auch dringend weitere Infos über die Klärgrube einholen und sicherstellen, dass du diese noch betreiben darfst.
 
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Leute, sicher gehe ich noch zum Bauamt. Ich will mich nur vorher gut informieren und dachte mir das hier Leute sein könnten die mit sowas Erfahrung haben.
Gibt ja nix schlimmeres als Ahnungslos iwas zu wollen.

Mein Anwalt hat Ahnung...die ganz grosse sogar :D Aber er muss mich jedesmal aus der Scheisse holen wenn es schief geht. Vll denkt er auch ich hab schon genug Häuser am Hacken und brauch mehr zeit für Jacht :ROFLMAO:

Mit anderen in der Siedlung zu sprechen macht sinn! danke

Klärgrube ist geregelt
 
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Ich würde auch dringend weitere Infos über die Klärgrube einholen und sicherstellen, dass du diese noch betreiben darfst.
Da dazu lies die Abwassersatzung der Gemeinde, da steht schon mal wo Kleinkläranlagen zulässig sind. Dann fragst Du die untere Wasserbehörde, ob die Anlage genehmigt ist, und wenn nicht wie eine neue aussehen muss. Wenn die Satzung eine Kleinkläranlage vorsieht, kann man auch eine neue bauen.
 
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11 Feb 2017
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bei einer Vorsprache ist zumindest die Richtung geklärt.

Die Frage ist jedoch, wann die Versteigerung und wann eine Bauvoranfrage verbeschieden ist.
 

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