Die Landesbauordnung sagt bestimmt was zu Einfriedungen im Außenbereich.
Da stehts drin
Die Landesbauordnung sagt bestimmt was zu Einfriedungen im Außenbereich.
Exakt beschrieben, man muss zwingend zwei oder drei Jahre in einem Gebäude wohnen, um einen Ersatzbau genehmigt zu bekommen.Hofstelle ist eine Sache, betreibst du Landwirtschaft? Wenn nicht dann nützt dir die Hofstelle garnix. Hier hatten wir schon Fälle...20m außerhalb des Ortsschilds, Haus gekauft, Genehmigung für Neubau bekommen, alte Hütte abgerissen und plötzlich doch keine Genehmigung mehr. Gerichtsverfahren....mehrere Jahre...dann durfte irgendwann doch gebaut werden.
Anderer Fall: Resthof im Außenbereich gekauft. Voll der Schrott, sollte neu gebaut werden, aber die glücklichen Besitzer sollten erstmal 2 Jahre dort wohnen und dann erst eine Genehmigung bekommen. Also vielleicht bekommen...mal sehen.... Und dann sitzt du da mit Löchern im Dach und dem ganzen Schrott.
Man kann als Landwirt auch noch zusätzlich Fläche für Büro oder Unterbringung der Lehrlinge hinzufügen, die bleiben dann aber in der Regel im Betriebsvermögen.Was aber wieder geht: Betriebsleiterhaus und Altenhaus als eine Doppelhaushälfte zusammenfassen. Muss man halt mit 2 Haustüren leben
Die Versteigerung ist in 4 Wochen.
Mir haben viele davon abgeraten aber ich werde das Ding trotzdem ersteigern . Es sei denn jemand anderes ist bereit da sehr sehr sehr viel Geld dafür zu bezahlen. Aber dann Sorge ich dafür das er das auch muss ...einfach weil ich ein netter Mensch bin
Bei meinem alten Haus waren es vor 10 Jahren ca. 12.000 Euro (4-Personen-Haushalt).
Abwassergebühren wären teurer gewesen, trotz regelmäßiger Leerung der Klärgrube und 2x im Jahr externe Kontrolle/Wartung.
Guckst Du hierIch würde auch dringend weitere Infos über die Klärgrube einholen und sicherstellen, dass du diese noch betreiben darfst.
Die Versteigerung ist in 4 Wochen.
Mir haben viele davon abgeraten aber ich werde das Ding trotzdem ersteigern .
Guckst Du hier
oder da.
Wenn die in Frankreich zugelassen sind, müssen sie hier auch zugelassen werden. Kosten möglicherweise weniger, als bei uns, weil die Nachbarn mehr isolierte Bauernhäuser stehen haben, die bewohnt werden und weit weg von der nächsten Kanalisation sind. Du brauchst für Haushaltsabwässer keine biologische Kleinkläranlage mit angeschlossenem Mückenbrüter.
Das einfachste legale Prinzip ist eine Dreikammerlatrine, die einen Versickerungsschacht oder eine entsprechende Rohrleitung hat, aus der das vorbehandelte Wasser aus der 3. Kammer in die vadose Zone versickert und dort unterirdisch biologisch geklärt wird. Kommt auf den Boden und die Lage (auf dem Hügel, am Hang, im Tal ...) an.
Gruß,
Mbogo
1. Wenn abwassertechnische Anlagen in F zugelassen sind, sind die noch nicht automatisch in D auch erlaubt. Wir haben strengere Anforderungen an die Reinigungsleistung.Guckst Du hier
oder da.
Wenn die in Frankreich zugelassen sind, müssen sie hier auch zugelassen werden. Kosten möglicherweise weniger, als bei uns, weil die Nachbarn mehr isolierte Bauernhäuser stehen haben, die bewohnt werden und weit weg von der nächsten Kanalisation sind. Du brauchst für Haushaltsabwässer keine biologische Kleinkläranlage mit angeschlossenem Mückenbrüter.
Das einfachste legale Prinzip ist eine Dreikammerlatrine, die einen Versickerungsschacht oder eine entsprechende Rohrleitung hat, aus der das vorbehandelte Wasser aus der 3. Kammer in die vadose Zone versickert und dort unterirdisch biologisch geklärt wird. Kommt auf den Boden und die Lage (auf dem Hügel, am Hang, im Tal ...) an.
Gruß,
Mbogo